Правило 57 Василия Великого
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Wer ein Zehnjähriges unfreiwillig getötet hat, soll nicht an den heiligen Geheimnissen teilhaben. Die Verteilung der zehn Jahre wird für ihn wie folgt sein: Zwei Jahre soll er weinen, drei Jahre soll er unter denen verbringen, die zuhören, vier Jahre unter denen, die fallen, und ein Jahr soll er nur bei den Gläubigen stehen, und dann wird er die heilige Kommunion empfangen.
(Ap. 65; Trul. 91; Ankyr. 21, 22, 23; Basil Vel. 2, 8, 11, 43, 54, 56; Gregor von Nyssa. 5).
Im Zusammenhang mit Regel 56 ist hier die Strafe für vorsätzliche Mörder vorgeschrieben, nämlich zehn Jahre.
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