Правило 52 Василия Великого
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Wer das, was unterwegs geboren wurde, vernachlässigte, auch wenn sie es vernachlässigte, während sie die Möglichkeit hatte, es zu retten, oder glaubte, dadurch ihre Sünde zu verbergen, oder einem völlig bestialischen und unmenschlichen Gedanken folgte, soll wegen Mordes angeklagt werden. Wenn sie dem nicht nachkommen konnte und das Geborene an der Leere des Ortes und am Mangel an dem Notwendigen starb, dann ist die Mutter der Nachsicht würdig.
Mit dieser Regel erläutert Basilius der Große seine in Regel 33 enthaltene einstweilige Verfügung ausführlicher und bestätigt, dass eine Mutter, die das Kind, das sie versehentlich auf der Straße zur Welt gebracht hat, absichtlich sterben lässt, als Mörder bestraft werden sollte. Gegenüber einer solchen Mutter gewährt er Nachsicht nur dann, wenn sie das Leben des Kindes in keiner Weise retten konnte, inzwischen aber nachweisbar ist, dass sie versucht hat, sein Leben zu retten.
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