Правило 3 Василия Великого
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Ein Diakon, der Ehebruch begangen hat, nachdem er das Diakonat angenommen hat, sollte zwar aus dem Diakonat ausgeschlossen werden, aber nach seiner Degradierung zum Laienstand nicht von der Kommunion ausgeschlossen werden: Denn die alte Regel besagt, dass diejenigen, die aus dem heiligen Rang ausgeschlossen wurden, dieser einzigen Form der Bestrafung unterworfen werden sollten, bei der, wie mir scheint, die Alten dieses Gesetz befolgten: Räche nicht zweimal für einen (Nahum. 1:9). Dafür gibt es noch einen anderen Grund: Denn diejenigen im Rang der Laien werden, nachdem sie von der Stelle der Gläubigen vertrieben wurden, wieder an den Ort aufgenommen, von dem sie gefallen sind. Und der Diakon wird der Strafe des Ausbruchs ausgesetzt, die für immer andauert. Und so beschränkten sie sich auf diese einzige Strafe, da ihm das Diakonat nicht zurückgegeben werden sollte. Also den Vorschriften entsprechend. Im Allgemeinen ist die wahrste Heilung die Entfernung von der Sünde, so dass derjenige, der die Gnade um des Vergnügens des Fleisches willen abgelehnt hat, uns den vollkommenen Beweis seiner Heilung gibt, selbst wenn er reuig ist und das Fleisch der Enthaltsamkeit versklavt ist, wird er sich von den Freuden zurückziehen, durch die er verführt wurde.
Und so ist es für uns angebracht, diese beiden Dinge zu wissen, sowohl diejenigen, die zur Vollkommenheit der Reue gehören, als auch diejenigen, die in den Brauch aufgenommen werden: für diejenigen, die die Vollkommenheit der Reue nicht erreicht haben, der treuen Regel zu folgen.
(Ap. 25; Trul. 4, 21, 44; IV Ökum. 15, 16; Ankyr. 19; Karth. 27; Basil Vel. 6, 18, 32, 44, 51, 60, 69, 70).
Mit dieser Regel wiederholt Basilius der Große die Vorschrift von 25 Ap. Regeln, nach denen ein Geistlicher, der bei der Unzucht ertappt wurde, ausgestoßen werden muss, d. Zur Begründung dieser Vorschrift zitiert er dieselbe Stelle aus der Heiligen Schrift (Nahum. 1:9), die auch in der besagten Apostolischen Regel zitiert wurde. Basierend auf dieser Regel, St. Basilius, wurde in der orthodoxen Kirche ein Unterschied in den Strafen für Geistliche und Laien eingeführt, den wir bereits besprochen haben (Bd. I, S. 55).
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