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Unsöldner und Wundertäter Cosmas und Damian · Heilige Theodota, Mutter von Cosmas und Damian

Правило 41 Василия Великого

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Als Witwe kann sie, da sie Macht in sich hat, unschuldig heiraten, auch wenn es niemanden gibt, der dieses Zusammenleben unterscheidet. Denn der Apostel sagte: Wenn ihr Mann stirbt, ist sie vom Gesetz der Ehe befreit und kann heiraten, wen sie will, nur im Herrn (Röm 7,2; 1 Kor 7,89). (Ap. 17; I Om. 8; Trul. 3, 87; Ankyr. 19; Neoces. 3, 7; Laod. 1; Basil Vel. 4, 12, 22, 30, 53, 87). Eine Witwe kann unabhängig von Ältesten, Eltern oder Vormunden, die möglicherweise Rechte an ihr haben, ohne Hindernisse eine zweite Ehe eingehen. Dies ist es, was der heilige Basilius in seiner gegenwärtigen Herrschaft vorschreibt, und er stützt diese Vorschrift auf göttliches Recht (Röm. 7:2; 1. Kor. 7:39). Diese Vorschrift hat jedoch in Verbindung mit den Vorschriften anderer Regeln auch ihre Grenzen, nämlich: 1) Beim Eingehen einer zweiten Ehe muss eine Witwe die für Zweitverheiratete vorgeschriebene Buße ertragen (Grundsätzlich das Große Gesetz 4), und 2) sie muss eine Person heiraten, die nach den Regeln und Gesetzen das Recht hat, eine legale Ehe einzugehen, aber eine orthodoxe Witwe kann beispielsweise keinen Nicht-Orthodoxen heiraten (Trul. 72; Laod. 31; Carth. 21), und darüber hinaus kann sie nach Balsamons Interpretation dieser Regel keine Person heiraten, die ihrer Herkunft nicht würdig ist. 42, 53); aus zivilrechtlicher Sicht handelt es sich um die sogenannte morganatische Ehe. Dies ist der Name einer Ehe, die zwischen Personen unterschiedlicher sozialer Schichten geschlossen wird, in der das Ehepaar sowie die Kinder nicht alle Familien- und Erbrechte genießen, die ihnen sonst unter den normalen, üblichen Ehebedingungen zustünden. Schon im antiken römischen Recht wurde diese Ehe missbilligt, aber sie war tolerant, wie sie später zu allen Zeiten tolerant war83 . Bei den Deutschen wird die morganatische Ehe (matrimonium ad morganaticam) so genannt, weil sich die Frau und ihre Kinder bei ihr mit dem Teil des Vermögens des Mannes begnügen mussten, den sie nach der ersten Hochzeitsnacht geschenkt bekam (Morgengabe, donum matutinale)84. Eine solche Ehe galt, wenn sie in Übereinstimmung mit den kanonischen Vorschriften geschlossen wurde, von der Kirche als rechtmäßig und wurde anderen ordnungsgemäß geschlossenen Ehen voll und ganz gleichgestellt. Heiraten. Digest., Lib. XXSH, Meise. 2, 42, § 1. Diese Ehe wird auch Matrimonium ad legem Salicam genannt, da sie am häufigsten von den salischen Franken verwendet wurde. Sie wird auch „Elie zur linken Hand“ genannt, was symbolisch darauf hinweisen sollte, dass die Ehefrau nicht in die Familie des Ehemannes eintritt und unter dessen vollem Schutz steht, daher nicht seine sozialen und Standesrechte genießt und Kinder nicht das Recht haben, den Namen und das Eigentum des Vaters zu verwenden. Sie könnten interessiert sein an:
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