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Unsöldner und Wundertäter Cosmas und Damian · Heilige Theodota, Mutter von Cosmas und Damian

Правило 30 Василия Великого

Maschinelle Übersetzung des Originals · Original anzeigen
Wir haben keine alte Regel über diejenigen, die Frauen entführen, aber wir haben uns unsere eigene Meinung gebildet: Sowohl sie als auch diejenigen, die ihnen geholfen haben, werden für drei Jahre von gemeinsamen Gebeten ausgeschlossen. Was ohne Gewalt geschieht, ist nicht strafbar, es sei denn, es geht mit Korruption einher, die ein Verbrechen darstellt. Die Witwe hat Macht in sich und es liegt an ihr, dem Entführer zu folgen. Um die gezeigten Arten sollten wir uns keine Sorgen machen. (Ap. 67; IV Om. 27; Trul. 92, 98; Anchir. 11; Basil Vel. 4, 22, 25, 26, 38, 40, 41, 42, 53, 69). In Bezug auf die Entführung (Entführung, αρπαγή) unterscheidet der heilige Basilius in dieser Regel die Entführung verbunden mit Gewalt von der Entführung ohne Gewalt (μή βιαίως). Zum ersten sagt er, dass er seine Meinung zum Ausdruck bringt (ιδίαν γνώμην), wenn er dem Entführer und seinen Komplizen eine dreijährige Strafe anordnet. Wie diese Strafe zu verstehen ist, haben wir bereits in der Auslegung der 22. Regel des Heiligen Wassili gesehen. Was das zweite betrifft, schreibt Basilius der Große keine Strafe vor, wenn eine Frau freiwillig mit jemandem weggegangen ist und weder Schändung (φθορά) noch Diebstahl (κλοπή) stattgefunden hat, d. Dass der gegenwärtige Orden des Heiligen Basilius später geändert wurde, zeigen uns die Regeln des IV. Ökumenischen Konzils (Regel 27) und des Trullo-Konzils (Regel 92). Doch selbst nach Basilius dem Großen ist die zweite Art der Ehe nicht frei von kanonischer Strafe, wenn die Frau unter der Autorität ihrer Ältesten stand und sich daher nicht in der Macht ihrer selbst befand (αύτεξούσία), denn als solche hat sie nicht das Recht, jemanden zu heiraten, und derjenige, in dessen Macht sie stand, hat das Recht, sie nach eigenem Ermessen in seine Heimat zurückzubringen (Grundsätzlich die Großen Rechte. 38, 42). Aus diesem Grund stellt Basilius der Große in dieser Regel fest, dass eine Witwe, die völlig frei ist, dem Entführer folgen kann, und derjenige, der eine solche Entführung (Entführung) begangen hat, nicht bestraft wird. Diese Regel Basilius des Großen endet mit der Bemerkung, dass wir nicht auf äußere Erscheinungen achten sollten (ώστε τών σχημάτων ήμΐν ού φροντιστέον), und dies bedeutet nach Balsamons Interpretation dieser Regel: „Wenn eine Frau, die sich vielleicht schämt, sich einem Liebhaber oder einer geliebten Person hinzugeben, weil er von niedriger Abstammung ist (χαμερπής), den Anschein erweckte, als sei sie entführt worden, ihm aber tatsächlich freiwillig gefolgt sei, dann kümmern wir uns nicht um das, was vorgetäuscht wird, sondern achten auf die Wahrheit“ 75. Sie könnten interessiert sein an:
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