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Unsöldner und Wundertäter Cosmas und Damian · Heilige Theodota, Mutter von Cosmas und Damian

Правило 27 Василия Великого

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Was den Presbyter betrifft, der sich aus Unwissenheit zu einer falschen Ehe verpflichtet hat, habe ich festgelegt, was sein sollte, nämlich: Er soll den Priestersitz nutzen, aber von anderen Priesterhandlungen absehen; denn für einen solchen Menschen ist Vergebung ausreichend. Es ist nicht angebracht, dass jemand, der seine eigenen Geschwüre heilt, anderen ein Segen ist. Denn Segen ist die Lehre der Heiligung. Aber wer dies aufgrund der Sünde der Unwissenheit nicht hat, wie soll er es einem anderen beibringen? Aus diesem Grund soll er weder öffentlich noch individuell segnen und den Leib Christi nicht an andere verteilen, sondern er soll unten andere Dienste leisten; aber zufrieden mit einem Priesteramt soll er vor anderen und vor dem Herrn weinen, damit ihm die Sünde der Unwissenheit vergeben werde. (Ap. 19; Trul. 3, 26, 54; Neokes. 9). Diese Regel Basilius des Großen wurde wortwörtlich in die 26. Regel des Konzils von Trullo übernommen, wonach einem Priester, der aus Unwissenheit (κατά αγνοιαν) eine unrichtige (αθεσμος) Ehe eingegangen war, das Recht zur Ausübung des heiligen Gottesdienstes entzogen wurde und nur er den Priesternamen und die Ehre des Sitzes führen durfte (καθέδρας) unter den Presbytern, wenn er jedoch, wie die oben erwähnte Trullian-Regel hinzufügt, eine Ehe aufgelöst hat, die er entgegen der Vorschrift des Gesetzes aus Unwissenheit geschlossen hat; Wenn er dies in Kenntnis der gesetzlichen Bestimmungen getan hat, wird ihm der Name des Priesters entzogen und er unterliegt den Strafen gemäß den Bestimmungen des Zivilrechts über irreguläre und nicht genehmigte Ehen 68. Verbotene Ehen (οί κεκωλύμένοι γάμοι) Balsamon teilt sich nach römischem Recht in drei Gruppen: νεφάριον γάμον (nefariae nuptiae, unanständige Ehe oder andere). παράυομου, praeter leges) illegale Ehe, dann δαμνάτον (damnatae nuptiae, verurteilte Ehe), oder sonst κατάκριτον (condamnatae nuptiae), verurteilte Ehe und schließlich ίγκεστον (incestae nuptiae, inzestuöse Ehe), auch άθέμιτον (nefariae), illegale Ehe genannt. Zur ersten Gruppe gehören Ehen, die den Anforderungen des Zivilrechts widersprechen, beispielsweise ein Vormund mit einem Mündel; zum zweiten - Ehen mit Nonnen und Jungfrauen, die ein Jungfräulichkeitsgelübde abgelegt haben, und zum dritten - Ehen in verbotenen Verwandtschaftsgraden 69. Nach der Terminologie des kanonischen Rechts werden jedoch alle verbotenen Ehen üblicherweise άθεσμοι γάμοι (nefariae nuptiae, unregelmäßige Ehen) genannt, wie in der gegenwärtigen Herrschaft Basilius des Großen. Indem er diese einstweilige Verfügung gegen einen Priester erlässt, der aus Unwissenheit eine falsche Ehe geschlossen hat, rechtfertigt der heilige Basilius seine Härte damit, dass es für andere unbequem ist, von jemandem gesegnet zu werden, der selbst gesündigt hat, und daher verpflichtet ist, Gott sein ganzes Leben lang um Vergebung der Sünden zu bitten. Diese Strenge wird durch den Titel des Priesters selbst und seine gesellschaftliche Stellung gerechtfertigt, denn von Personen, die dazu berufen sind, sich dem Altar Gottes zu nähern und die Sakramente zu spenden, ist völlige Reinheit der Seele und des Körpers erforderlich und sollte erforderlich sein, während nichts dieser Reinheit mehr widerspricht als körperliche Unreinheit, deren Wurzel in einer illegalen Ehe liegt, in der Mann und Frau, da sie ein Fleisch sind, sich naturgemäß sozusagen gegenseitig mit Unreinheit anstecken. Darüber hinaus wird diese Strenge durch den Dienst des Priesters selbst bestimmt, der berufen ist, durch Gebete und heilige Riten gnadenvolle Heiligung zu lehren; Doch wie konnte ein Priester dies tun, der durch seinen Sündenfall selbst diese Heiligung verlor? Denn obwohl die Quelle aller Heiligung die Gnade Gottes ist, von der die Priester nur Werkzeuge sind, durch die sie auf die Menschen einwirkt, kann derjenige, der zu Unrecht und entgegen den Anforderungen des Gesetzes zum Priester geweiht wurde und daher die Sakramente nicht rechtmäßig vollzieht, kein reines und wahres Werkzeug der gnadenvollen Heiligung für andere sein. Schließlich wird diese Strenge auch durch die unvermeidlichen Folgen irregulärer Ehen unter Priestern gerechtfertigt, sowohl in der Familie als auch in der Gesellschaft, denn die Unehelichkeit einer Ehe macht die daraus geborenen Kinder unehelich, so dass ein Makel auf der gesamten Familie zurückbleibt und der Priester, egal wie vorbildlich er auch sein mag, in der Gesellschaft nicht die Bedeutung haben kann, die er sonst aufgrund seiner Stellung als Priester und Hirte haben sollte. Deshalb schreibt die Heilige Schrift vor, dem Familienleben der Priesteramtskandidaten strikte Beachtung zu schenken, das rein und makellos sein und in jeder Hinsicht der Würde des Priesterstandes entsprechen muss (1. Tim. 3 ff.) 70. Interpretation von Balsamon in Af. Synth., IV, 163. Af. Synth., IV, 162. Vgl. Interpretation von 19 Ap. Regeln in Pidalion (zitierte Ausgabe, S. 20). Siehe die Interpretation von Regel 27 des Konzils von Trullo durch Archimandrite. Johannes (ment. op. II, 286–287). 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