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Правило 17 Василия Великого

Maschinelle Übersetzung des Originals · Original anzeigen
Sie haben uns nach Presbyter Vianor gefragt. Könnte er nach der Ablegung des Eides in den Klerus aufgenommen werden? Ich erinnere mich, dass ich für den Klerus von Antiochia bereits eine gewisse allgemeine Definition für alle diejenigen entworfen hatte, die mit ihm schworen, das heißt, sie sollten sich von nationalen Versammlungen zurückziehen, aber im privaten Rahmen sollten sie wie ein Presbyterium handeln. Dadurch wird ihm die Erlaubnis zu seinem Amt erteilt, denn sein Priestertum befindet sich nicht in Antiochia, sondern in Ikonium, das er, wie Sie uns geschrieben haben, anstelle von Antiochia als Wohnsitz gewählt hat. Und so kann dieser Ehemann akzeptiert werden: Nur Ihre Frömmigkeit wird von ihm Reue für die Neigung zum Eid verlangen, den er einem untreuen Mann geleistet hat, da er die Angst vor diesem kleinen Unglück nicht ertragen konnte. (Ap. 25; Trul. 95; Basil Vel. 10, 28, 29, 64, 81, 82). Die vorliegenden und die dreiunddreißig folgenden Regeln (17–50) sind aus dem zweiten kanonischen Brief Basilius des Großen aus dem Jahr 375 an denselben Amphilochius, Bischof von Iconium, zusammengestellt, an den der erste Brief gerichtet war. Nach dem obigen Vorwort beginnt Basilius der Große, Antworten auf alle Fragen des Amphilochius zu geben. Diese Regel ist eine Antwort auf die Frage, ob ein bestimmter Presbyter Vianor, der ein dem Gelübde von Cyriakus ähnliches Gelübde abgelegt hat, in den Klerus aufgenommen werden sollte, wie es in der 10. Regel des heiligen Basilius heißt. Aus dem Wortlaut der Regelung geht nicht klar hervor, worum es ging. Nach der Interpretation dieser Regel durch Zonaro zwang ein gewisser nicht-orthodoxer Adliger aus Antiochia durch Drohungen einige der örtlichen Ältesten, zu schwören, dass sie keine Priesterdienste leisten würden. Zu den Priestern, die dem Adligen zuhörten, gehörte auch Presbyter Vianor. Dieser Priester bereute seine Tat, zog von Antiochia nach Ikonium zu Amphilochius und bat um Aufnahme in den Klerus der ikonischen Kirche. Auf die Frage von Amphilochius, was er in diesem Fall tun solle, antwortet Basilius, dass er bereits eine allgemeine Anweisung (κοινόν δρον) für alle antiochischen Geistlichen erlassen habe, die zusammen mit Vianor den erwähnten Eid geleistet hätten, nämlich, dass sie ihren Dienst nicht öffentlich, sondern privat leisten sollten. Und so ordnete Wassili an, dass diese Presbyter kein Grund zur Versuchung für das Volk sein sollten, das wissen konnte, dass sie geschworen hatten, nicht zu dienen, und dass sie jetzt wieder dienen und deshalb ihren Eid gebrochen haben. Infolgedessen erlaubt Basilius Vianor, als Presbyter zu dienen, und dies umso mehr, als er nicht beabsichtigte, nach Antiochia zurückzukehren, wo er den erwähnten Eid ablegte, sondern in Ikonium zu dienen, wo er sich jedoch niederließ, jedoch unter der Bedingung, dass dieser Presbyter die entsprechende Buße dafür ertragen muss, dass er sich aus Feigheit beeilt hatte, den erwähnten Eid zu leisten Privat, aber nicht öffentlich zu dienen, muss als Ausnahme von der allgemeinen Regel angesehen werden. Gemäß Kanon 58 des Konzils von Laodicea ist es nicht nur den Priestern, sondern auch den Bischöfen verboten, das heilige Opfer privat, in Privathäusern, darzubringen. Als es später mit dem Segen des Bischofs möglich war, Hauskirchen zu eröffnen, verbot die 31. Trullan-Regel den Presbytern, ohne Wissen des Bischofs in ihnen zu dienen. Vasily selbst verbietet und verurteilt diesen Dienst der Ältesten in Privathäusern (rechts 1), ebenso wie andere Väter und Lehrer der Kirche 52. Basilius erlaubte dies den Presbytern von Antiochia angesichts der außergewöhnlichen Umstände, die der oben genannte Adlige in Antiochia geschaffen hatte, um sie vor Verfolgung zu bewahren. Interpretation von Zonara in Af. Synth., IV, 139. Cyrill. alexandr., Adv. Anthropomorphitas, c. 12 [Migne, s. B., t. 9, Spalte. 1097]; Euseb., im Psalm. 27 [Migne, s. B., t. 23, Spalte. 245 ff.]; Iren., lib. IV, c. 26 [Migne, s. B., t. 7, Spalte 1052–56]. Sie könnten interessiert sein an:
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