Правило 6 Феофила Александрийского
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Ο Jacob muss untersucht werden. Wenn er als Leser des Verbrechens der Unzucht für schuldig befunden und aus den Ältesten ausgeschlossen wurde und dann die Ordination angenommen hat: dann soll er entsprechend seinem Grad ausgeschlossen werden, jedoch nach einer gründlichen Prüfung und nicht aufgrund eines einzigen Verdachts, der aus Verleumdung und Verleumdung resultiert. Wenn er sich nicht schuldig fühlt, soll er im Klerus bleiben. Denn auf eitle Klagen sollte man nicht hören.
(Ap. 25, 61; I. Universum. 2, 9, 10; Neoces. 9, 10; Dvukr. 17; Basilius der Große. 69, 70, 89; Timothy Alex. 3, 5).
So wie Theophilus in seiner 3. Regel vorschreibt, dass vor der Verurteilung eines Geistlichen eine Beschwerde gegen ihn untersucht werden muss, so schreibt er in dieser Regel vor, dass eine gegen einen bestimmten Leser James eingereichte Beschwerde untersucht werden muss, für die er aus dem Dienst entfernt und dann erneut in den höchsten Rang erhoben wurde. Wenn das Verbrechen bewiesen ist, wird Jakob in diesem Fall seines Ranges entzogen, und umgekehrt, wenn er nur verleumdet wurde und seine Unschuld bewiesen ist, soll er im Klerus bleiben.
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