Правило 2 Святых Апостолов
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Ein Bischof soll den Presbyter, den Diakon und andere Geistliche ernennen.
(Ap. pr. 26, 70; I Om. 19; Trul. 33; VII Om. 14; Gangr. 6; Laod. 24, 26, 30; Basil Vel. 51, 89).
Im 1. Ap. Die Regel spricht von der Einsetzung eines Bischofs, und in diesem (2) sprechen wir von der Einsetzung aller anderen Geistlichen: Presbyter, Diakon, Subdiakon, Vorleser, Sänger, Exorzist und Türhüter (Laod. 24). Von diesen gehören die ersten beiden, wie der Bischof, zur heiligen Hierarchie und werden als solche Klerus genannt, die übrigen werden im weiteren Sinne des Wortes Klerus oder Kleriker genannt und gehören nicht zur heiligen Hierarchie 111. Die ersten (Presbyter und Diakon) werden durch Weihe ernannt, die auf dem Altar vollzogen wird, und die zweiten durch Weihe (χειροθεσία), vor dem Altar aufgeführt 112.
Das Recht, sowohl die Weihe eines Priesters und eines Diakons als auch die Weihe anderer Geistlicher durchzuführen oder, wie diese Regel sagt, alle diese Personen zu ordinieren, steht ausschließlich einem Bischof zu 113. Dieses Recht eines Bischofs basiert auf der Heiligen Schrift (Tit. 1,5; 1. Tim. 5,22), und er wird dieses Recht nur dann rechtlich ausüben, wenn er es selbst richtig von denen erhalten hat, die gesetzlich dazu berufen sind, ihm dieses Recht zu verleihen, und die es selbst durch kontinuierliche hierarchische Nachfolge vom Heiligen Geist empfangen haben. Apostel; Denn nach kirchlicher Überzeugung ist gerade diese von den Aposteln bis in die Gegenwart ununterbrochene Sukzession Grundlage der Legitimität der Hierarchie.
In addition to this legal succession of apostolic authority, for the legal installation of a clergyman or clergyman, the bishop himself must occupy a legitimate place in the sacred hierarchy and be a full member of the hierarchy. Because of this, if the bishop himself is not a full member of the hierarchy, then he cannot legally appoint anyone as a clergyman of the church. And this happens in those cases when a bishop takes monastic tonsure (Zeph. 2), or if he is deposed (Ap. pr. 28; II Ev. 6; Antioch. 4), if he retreated from church unity and fell into heresy (Ap. 62; I Ev. 10; Ankyr. 1, 2; Peter Alex. 10), and, finally, if he was not installed as legitimate bishops, as Er ist daher kein Träger einer hierarchischen Nachfolge. In addition, the bishop must also have hierarchical jurisdiction in a certain ecclesiastical area, independent jurisdiction, received by him legally from the legitimate authority (Antioch. 16, 17, 18), as a result of which he cannot appoint a clergyman or clergyman outside the boundaries of his jurisdiction (Ap. 35; II Ecum. 2; III Ecum. 8; IV Ecum. 5; Ankyr. 13); Antiochus.
13, 22; Serdic. 3, 15; Karf. 48, 54), außer in Sonderfällen (Ap.35; Antiochia. 22). Dieses Recht kann der Bischof innerhalb kanonisch festgelegter Grenzen auf bekannte Personen übertragen, die seiner Jurisdiktion unterstehen und in diesem Fall dieses Recht im Namen des Bischofs und mit seiner Vollmacht ausüben. Solche Personen waren einst Chorebischöfe (Antioch. 10; Ankyr. 13; VII Ecum. 14; Basilius der Große 89) und jetzt andere Suffraganbischöfe (zum Beispiel in Russland, Rumänien, dem Patriarchat von Konstantinopel und dem bulgarischen Exarchat). Im Auftrag des Bischofs können die Äbte von Klöstern kanonisch Leser und sogar Subdiakone stellen, jedoch nur und ausschließlich für ihr Kloster VII Ökumene. 14; Nikifor-Geständnis. 6).
Und in dieser Regel haben wir das Wort χειροτονείσθω mit „er sorge“ aus dem gleichen Grund übersetzt, den wir in der Interpretation von Ap dargelegt haben. Regel 1. Zonara stellt bei der Auslegung dieser Regel fest: „Sowohl die Wahl als auch die Ordination eines Presbyters und eines Diakons werden durch diese Regel für den Bischof anerkannt, dem die Geweihten untergeordnet sein müssen“, und Balsamon fügt hinzu: „denn wir haben keine Vorschrift, dass es notwendig ist, zuerst einen Presbyter, einen Diakon oder einen anderen Geistlichen zu wählen und ihn erst dann zu ordinieren“ 114.
Mi. Trul. 11, 77; Laod. 24, 27, 42; sprechen Sie über Valsamona 77 Trul Ave. und Zonary 42 Laod Ave. in Af. Synth., II, 485 und III, 210.
Neue Tafel, III, 1 ff.
Siehe meine; „Richtig. Tsrkveno Pravo“, Seite 291, Anmerkung. 2 [vgl. rus. trans., S. 261 ca. 1 und 2].
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