Kapitel 2
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1. Januar. Beschluss zum Konsistoriumsbeschluss im Falle illegaler Handlungen von Geistlichen: „Während dem Priester verboten wurde, eine junge Frau zu behalten, und er vor Gericht gestellt wird, weil er sie im Haus behalten hat, schämt er sich nicht, das zu tun, wofür er angeklagt wird, und es dem Dekan schriftlich vorzulegen, als ob es zulässig wäre. Daraus geht hervor, dass das Verbot im Priestertum dem Priester nicht als Strafe zugeschrieben werden kann, denn selbst am Ende der Zeit dieses Verbots hat er sich nicht bewährt.“ Er hielt sich selbst für den Besten, verstieß aber weiterhin mutig gegen die Regeln der Kirche und versetzte ihn ohne Erlaubnis des Priestertums für sechs Monate in einen anderen Bezirk“ (Resolutionen. Bd. 4, S. 96–99. Nr. 9250).
Brief an Erzbischof Arkady (Fedorov): „Der rechte Reverend Evlampius sagte, dass einige Ihrer neuen Glaubensgenossen den Segen des Bischofs nicht annehmen. Hier herrscht wenig Einigkeit. Möge der Herr Ihnen helfen, dies mit Geduld, Vernunft und Liebe zu erreichen“ (DC. 1877. Teil 3. Nr. 11. S. 529).
2. Januar. Beschluss zur Vorlage des Vorstands der Moskauer Theologischen Akademie zum Fall verlorener Bücher: „Ich kann nicht zustimmen, dass mehrere Bücher nicht für den Restbetrag anderer Exemplare zurückgefordert werden sollten, weil eine solche Entscheidung zum Diebstahl von Büchern führen würde, die sich in der Bibliothek unter mehreren Exemplaren befinden. Und kann irgendein Gericht wirklich entscheiden, dass die Person, die einen von zehn Rubel gestohlen hat, nicht zur Rechenschaft gezogen wird, weil noch neun übrig sind, die nicht gestohlen wurden?“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 171–172. Nr. 9393).
3. Januar. Kommentieren Sie den Entwurf der Definition des Heiligen Synods über den fehlerhaften Erhalt einiger Kircheneinkünfte durch den verstorbenen Metropoliten von Sighnahi, Johannes 48: „Wenn einige Einkünfte, die vorher nicht im Sinn waren, sich aber als zeitlich fällig herausstellten, aus den Quellen des Kircheneigentums entnommen werden, dann folgen sie rechtmäßig in die Masse der Kircheneinkünfte, und daher muss die Erhebung für sie ohne Zulage erfolgen. Bei den manuellen Einkünften muss das Synodenbüro nach örtlichen Informationen ihre Quelle ermitteln.“ und Zweck und entscheiden Sie danach, ob auch diese einer Rückforderung unterliegen“ (Meinungen. 1908, S. 16).
5. Januar. Beschluss bei der Entscheidung des Konsistoriums über die Anweisung an den Erbauer der Himmelfahrt David Hermitage, vor dem Zemstvo-Gericht Erklärungen abzugeben: „Ist es mit der Anordnung einverstanden, dass jemand, der aufgrund der Denunziation des Erbauers wegen einer Straftat aus dem geistlichen Rang ausgeschlossen wurde, denselben Chef, nach dessen Denunziation er für unwürdig befunden wurde, im geistlichen Rang zu bleiben, einem weltlichen Gericht unterwerfen will? Es ist auch notwendig, darauf zu achten, ob.“ Mönche sollten als Zeugen vor ein weltliches Gericht geschickt werden. In der Regel findet in solchen Fällen eine Untersuchung vor Ort statt, und dann werden die Geistlichen hier vor dem Stellvertreter der geistlichen Seite befragt, andernfalls werden die Geistlichen im geistlichen Gericht in Anwesenheit des Stellvertreters der weltlichen Seite befragt“ (Resolutionen. T. 4. S. 99–100. Nr. 9251).
6. Januar. Brief an Archimandrit Macarius (Glukharev): „Gemäß der Anordnung der Heiligen Synode, die Sie kennen, könnten Sie damit rechnen, dass sie mich nach Ihnen befragen, selbst wenn Sie ruhig in Ihrer Zelle sitzen, und noch mehr, wenn Sie zu den Wachen gehen, und wie eine Stadt [auf] dem Gipfel eines Berges, auf der Höhe einer gedruckten Seite, können Sie sich nicht einmal siebenhundert Meilen entfernt vor den Blicken verstecken. Halten Sie mich also nicht für lästig, wenn ich frage: Wie geht es Ihnen? Welche Fortschritte wurden beim Sammeln von Opfergaben für die Mission gemacht? (CHOLDPr. 1872. Buch 6. S. 99–100. – Materialien).
Brief an den Gouverneur der Lavra, Archimandrit Antonius (Medwedew): „Sie werden einen Gast haben, Seine Gnaden Antonius von Brest 49, einen der Neuorthodoxen, der sich für die Orthodoxie einsetzt (Briefe des Ehrwürdigen Antonius. S. 205. Nr. 247).
7. Januar. Stellungnahme zum Fall der Nichtdurchführung eines Dankgottesdienstes in der Glaubensgemeinschaft anlässlich der Hochzeit der Großherzogin Maria Nikolajewna: „Da die Glaubensgenossen ihre Pflicht nicht erfüllten, zweifellos nicht aus Aufruhr, sondern aus Missverständnis und sündiger Angst, um nicht gegen alte Bräuche zu verstoßen, hat der rechte Reverend 50, nachdem er eine Erklärung dazu von der Der Erzpriester war einerseits verpflichtet, das begangene Versäumnis unverzüglich der Heiligen Synode zu melden, andererseits sollte er sich nicht beeilen, sie vor Gericht zu stellen, sondern war verpflichtet, die oben genannten Ermahnungen an den Erzpriester und durch ihn an seine Glaubensbrüder zu richten, um sie durch sanfte Maßnahmen zur Pflicht zu machen und sie, wenn möglich, vor der richterlichen Verantwortung zu schützen, wobei pastorale Milde und Fürsorge dazu dienen könnten, sie im Gehorsam gegenüber der Heiligen Kirche weiter zu stärken“ (Meinungen. T. III. S. 2–3).
Brief an Erzbischof Parthenius (Chertkov): „Meine Gesundheit ahmt die Ihre nach, und manchmal verbringe ich Ferien in meiner Zelle“ (PO. 1872. Buch 2/3. Nr. 9. S. 40. Nr. 27).
8. Januar. Bericht an die Heilige Synode über die Schaffung des Throns: „Ich lege hier nach Ermessen der Heiligen Regierungssynode eine gedruckte Kopie der Gespräche mit dem gesprochenen Altgläubigen vor, in der mehrere prominente Tippfehler korrigiert wurden; den Gesprächen über den Namen Jesus wurde ein neuer zusätzlicher Artikel hinzugefügt, der zahlreiche Verweise auf frühe gedruckte Bücher enthält; das Gespräch über die Bildung des Fingers wurde in einigen Teilen korrigiert und durch einen neuen Artikel ergänzt“ (Resolutionen. T. 4. S. 183–184.
9. Januar. Beschluss des Konsistoriums über die Erlaubnis zur Wiederverheiratung des Bauern: „Wenn dieser Fall erneut zur Berichterstattung an St. vorgelegt wird. Nachdem die Synode Zeit hatte, sich zusätzlich zum Protokoll (das zuvor gelesen und im Vertrauen auf ihre offizielle Treue genehmigt worden war) der Prüfung des Falles selbst zuzuwenden, sah ich, dass das Protokoll verschwieg, dass der Antragsteller nicht in seiner ersten, sondern in seiner zweiten Ehe war. Daher ... wird angeordnet, dass die Fälschungen im Protokoll gegen den Fall in einer anderen Anwesenheit geprüft werden des Konsistoriums“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 100. Nr. 9252).
Aus den Memoiren von Bischof Nikodim (Kazantsev): „Am 9. Januar kommt eine alte Frau zu mir, in Lumpen, halb klug, aber frech. Sie sagt: „Ich bin ein Mädchen von geistlichem Rang.“ Aus Moskau. Ich kam zu Fuß nach St. Petersburg. Ich möchte mich deswegen beim Kaiser über Metropolit Philaret beschweren: Ich hatte einen Bruder, den Priester. Er starb, und seine Frau. Sie ließen eine junge Frau zurück. Ich habe sie zum Metropolitan gebracht. Er wies sie der Gorikhvostovsky-Einrichtung zu und sagte: „Lassen Sie Ihre Nichte in dieser Einrichtung studieren, und wenn sie groß ist, geben wir ihr einen Bräutigam.“ Das Mädchen lernte, wuchs auf, ich brachte sie nach Filaret und sagte: „Gib ihr einen Bräutigam, wie versprochen!“ Filaret sagte: „Das geht mich nichts an. Suchen Sie selbst danach, und ich gebe Ihnen einen Platz.“ Deshalb kam die halbschlaue alte Frau zu Fuß in der Kälte, in Lumpen, um sich beim Kaiser zu beschweren. Offenbar kam sie zu mir, damit ich sie darüber instruiere, wie und wo sie eine Anfrage einreichen soll, auch damit ich die Anfrage schreibe. Ich schimpfte mit ihr und drohte ihr, dass sie nach Sibirien verbannt würde, wenn sie es wagen würde, den Kaiser mit einer Bitte zu belästigen. Was hat sie getan? – Sie hat definitiv eine Anfrage an Filaret gestellt.
Als sie nackt, hungrig und obdachlos durch St. Petersburg irrte, wurde sie verknöchert am Zaun von der Polizei aufgegriffen. Sie wurde in das Obukhov-Krankenhaus gebracht. Sie begannen zu behandeln. Zu dieser Zeit besuchte der Großherzog dieses Krankenhaus. Diese halbschlaue Frau reichte beim Erben eine Bitte um Filaret ein, und sie fragten ihn! Die alte Frau kam zu mir und sagte unter Tränen: „Beschütze, Archimandrit Nikodemus, das verfolgte Waisenkind! Ich habe von dir gehört, dass du ein freundlicher und barmherziger Mensch bist.“ Unwissenheit ist so bösartig! Nicht umsonst verlieren wilde Seelen den Verstand! Ebenso erfordert Barmherzigkeit Vorsicht!“ (Kazantsev. S. 60–61).
10. Januar. Brief an Archimandrit Philaret (Gumilevsky): „Bei den Evangelien stimmen sie mündlich darin überein, dass sie auf Russisch sein sollten. Aber um dies nicht zu vergessen und damit die Erlaubnis und die Angelegenheit zweifelsfrei sind, bitten Sie förmlich um diese Erlaubnis, mit dem Hinweis, dass es eine Menge Arbeit wäre, sie ins Slawische umzuwandeln. Dies wird Ihnen von Seiner Eminenz Innokenty von Kamtschatka-Aleuten übermittelt. Die Heilige Synode.“ beauftragte uns, ihm dabei zu helfen, fähige Leute für den Dienst in seiner Abteilung zu gewinnen, die apostolisch im Fachgebiet sind, wenn auch nicht rechtzeitig“ (Ergänzungen. 1884 Teil 33. Buch 1. S. 324. Nr. 20).
11. Januar. Beschluss über den Synodalen Oberankläger, damit Seine Eminenz Antonius, Bischof von Brest, der sich in St. Petersburg aufhielt, bei seiner Rückkehr in seine Diözese einen Weg durch Moskau einschlug und auf diesem Weg feierliche Gottesdienste in Nowgorod, Twer, Moskau und Smolensk sowie im Dreifaltigkeitskloster des Heiligen Sergius abhielt: „An den Rat und den Vizekönig, in Erfüllung des Allerhöchsten Willens und als Zeichen der Gemeinschaft.“ Nachdem Sie mit der neuorthodoxen Hierarchie den Rechten Reverend von Brest in kleinen oder Schatzkammern empfangen haben, laden Sie ihn, wenn es sich als bequemer erweist, zum Priesterdienst in der Dreifaltigkeitskathedrale ein, schließen Sie sich einem anderen Archimandriten im Dienst des Pfarrers an und nutzen Sie zum Singen die Brüder oder Studenten der Akademie, da der Gesang, der zum Bischofsdienst gehört, regelmäßiger aufgeführt werden kann.“ (Beschlüsse. T. 4. S. 164. Nr. 9380).
Brief an Erzbischof Ignatius (Semjonow): „Wenn der Hirte von der Anbetung des Kindes von Bethlehem zurückkehrte und Gott verherrlichte über alle, die gehört und gesehen hatten, obwohl sie Hirten der Wortlosen waren und nur den Beginn der Herrlichkeit Emmanuels sahen, wie viel mehr ist es dann charakteristisch für verbale Hirten und Diener des Wortes, die Herrlichkeit des Gottmenschen zu verkünden, hoch in seiner Demut und herabsteigend zu unserer Demütigung in seiner.“ Liebe für die Menschheit, damit Er an Seiner Herrlichkeit und unserer Demut teilhaben kann. Mit Trost hörte ich von dir die Stimme, Herrlichkeit zu säen, und in Einmütigkeit des Glaubens und Einmütigkeit der Liebe bete ich zu Ihm, dass du, indem du dein Leben und deine Kraft in zunehmendem Wohlstand erneuerst, deinen Dienst an der Verbreitung Seiner Herrlichkeit und der Erlösung der Seelen fortsetzt“ (CHOLDPr. 1871. Buch 4. S. 44. - Materialien).
Brief an Erzbischof Gabriel (Gorodkov): „Es wurden Maßnahmen ergriffen, um die Bauarbeiten in Mogilev zu klären, die ziemlich verdorben sind“ (CHOIDR. 1868. Buch 2, S. 46–47).
12. Januar. Beschluss zum Antrag der Gemeindemitglieder, die Wohnung des verstorbenen Priesters für seinen Neffen, einen Seminaristen, zu verlassen: „Der Verstorbene soll keine Familie haben. „Der Neffe wird eine Wohnung für sich selbst finden, wenn er sein Studium beendet hat.“ – Die Unterschriften der Petition wurden vom Dekan nicht beglaubigt. Legen Sie es dem Fall bei, wenn jemand nach diesem Ort fragt“ (Resolutionen. T. 4. S. 100. Nr. 9253).
Brief an Erzbischof Kirill (Bogoslowski-Platonow): „Ich werde darüber trauern, dass Sie schwach sind. Aber ich bin es auch. Seit meiner Ankunft in St. Petersburg bin ich zum dritten Mal krank. Ich sitze in meiner Zelle und kann wenig tun und schreiben“ (DC. 1890. Teil 2. Nr. 5. S. 55).
Brief an Erzbischof Smaragd (Kryzhanovsky): „Es ist bedauerlich, dass die Schismatiker aus unserer Kommunikation mit den Wiedervereinigten einen neuen Vorwurf gegen uns ziehen. Das war zu erwarten; und man dachte über Vorsichtsmaßnahmen nach, aber nicht alle gewünschten Maßnahmen wurden ergriffen. Man muss den Schismatikern erklären, dass sie sich vollständig mit denen vereint haben, die die Orthodoxie angenommen haben; eine solche Kommunikation konnte nicht verweigert werden; und deshalb ist es notwendig, mit Geduld einigen Zeit zu geben, die in einigen schwach sind.“ Teile, um zur Besinnung zu kommen“ (CHOLDPr. 1870. Buch 12. S. 38. - Materialien).
13. Januar. Beschluss zum Konsistoriumsbeschluss über die Gewährung von Leistungen aus den Beträgen der Heiligen Synode an den Klerus des Passionsklosters im Brandfall: „Es ist nicht anständig, zu viel zu verlangen. Ich denke, es ist möglich, den Priester Romodanovsky, der schwer gelitten hat und eine sehr große Familie hat, um 300 Rubel zu bitten. Ser., Priester Sovetov 50 Rubel. Ser., Diakon Dmitriev 100 Rubel. Ser., Küster.“ Popov 50 Rubel. Silber Aber da eine solche Zulage für die Restaurierung ihrer Häuser, insbesondere für den Bau von Steinhäusern, nicht ausreicht, wird dieser Umstand der Heiligen Synode am Ende zur Kenntnis gebracht, wird es nicht möglich sein, eine Genehmigung zu beantragen und Häuser zu bauen, die noch aus Holz sind“ (Resolutionen. Bd. 4, S. 100–101. Nr. 9254).
14. Januar. Beschluss zum Antrag des Priesters, ihn in eine andere Kirche zu versetzen: „Es ist notwendig, dass ein Priester mit Auszeichnung für Ehrfurcht und Erbauung bekannt ist, damit ich meine Verantwortung übernehmen kann, ihn dorthin zu versetzen, wo er nicht gewählt wird. Wir müssen versuchen, ein solches Recht zu erlangen“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 101. Nr. 9255).
Beschluss über die Entscheidung des Konsistoriums im Fall der Freilassung eines Priesters, der von einem Gutsbesitzer wegen Trunkenheit, Unverschämtheit und Anmaßung angeklagt wurde, aus dem Prozess: „Weil der Bauer Illarion Grigoriev aussagte, dass der Priester gezwungen wurde, 14 Rubel für eine Hochzeit zu zahlen, obwohl diese Aussage keine Rechtskraft hat, und weil der Bauer über sein Geschäft spricht, also nicht als Zeuge, und weil er ein Leibeigener Spitzel ist, und weil seine Aussage viele und starke Zeugnisse dafür gibt.“ Da der Priester in dem Fall jedoch nichts gesagt hat, um diese Aussage zu widerlegen, erscheint es unnötig, dem Priester zu bestätigen, dass er bei seinen Handlungen wachsam ist, damit die Aussage, die er über seine Selbstlosigkeit erlangt hat, von jeglicher gegenteiligen Kritik freigehalten werden kann“ (Resolutions. Bd. 4, S. 101–102. Nr. 9257).
Beschluss zum Beschluss des Konsistoriums im Fall der zweiwöchigen Entsendung eines Priesters in die Katharineneremitage ohne Dienstverbot als Strafe für Trunkenheit, nachlässiges Auftreten und beleidigende Sprache: „Es ist schon schlimm, was der Priester selbst zugibt, nämlich dass er in aufgeknöpfter Soutane die Straße entlanggegangen ist, eine Nachlässigkeit, die kaum mit Nüchternheit vereinbar ist, und dass er den Bürgermeister als Narren, Hurensohn und Tagesräuber verurteilt hat.“ Das alles ist für einen Priester keineswegs unanständig und vermittelt vor allem ein schlechtes Bild über den Priester, weil er die Abneigung des Grundbesitzers gegen ihn kennt und dass er sich besonders bemüht hat, sich bescheiden zu verhalten und keine Gelegenheit zum Unmut zu geben. Daher wurde zweimal, zuerst vom Grundbesitzer und dann vom Bürgermeister, gebeten, den Priester aus dieser Pfarrei zu entfernen: Nun stellt sich heraus, dass dieser Bitte entsprochen werden muss“ (Resolutionen. Bd. 4, S. 102). Nr. 9258).
17. Januar. Beschluss über die Entscheidung des Konsistoriums über den im Konsistoriumsarchiv gefundenen Fall der Versetzung eines Priesters in eine andere Kirche: „Das Konsistorium über den Verlust des Falles im Archiv sollte der Aufdeckung der Täter und dem Schutz der Integrität des Archivs gebührende Aufmerksamkeit widmen“ (Beschlüsse. T. 4. S. 103. Nr. 9259).
Entschließung zum Bericht des Dekans, dass der Priester nicht friedlich mit seiner Frau zusammenlebt: „Der Priester ist verboten, aber weder er noch der Dekan nennen ihn so. Einem Brief seiner Frau an den Dekan zufolge verbrachte er die gesamte Weihnachtszeit in Moskau und aller Wahrscheinlichkeit nach nicht ohne Missbräuche. Deshalb das Konsistorium: Gemäß diesem Bericht und den Anhängen den verbotenen Priester verhören, ihn untersuchen und, nachdem er eine Entscheidung getroffen hat, ihn vorlegen“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 103. Nr. 9260).
Januar. Brief von M. M. Tuchkova: „In den Angelegenheiten des Schicksals des Herrn herrscht eine gute und wohltuende Ordnung. Der Herr rief Sie zur himmlischen Liebe auf und nahm Ihnen nach und nach Gegenstände der irdischen, wenn auch makellosen Liebe 51. Die Seele 52 blieb in Ihrer Nähe, die die Erinnerung an diese Liebe mit Ihnen teilte und Ihnen Zeit gab, sich an die Strapazen zu gewöhnen. Er nahm sie schließlich auch an. Geben Sie Ihm auch dieses Versprechen in Frieden, mit Gebet und mit Hoffnung. Jetzt Ihr Kind und dein Freund sind das Spassky-Kloster. Der Herr verlangt kein hartes Essen, ein hartes Bett wie dieses von deiner Schwäche, aber stilles Gebet, Liebe, Fürsorge für deine Schwestern und die Erhaltung deiner Gesundheit, um deine Pflichten zu erfüllen, ist eine andere Sache, das ist gut als ein hartes Bett“ (Briefe an Äbtissin Maria. S. 51. Nr. 34).
19. Januar. Beschluss zum Bericht des Dekans, dass entgegen dem Testament 20 Frauen ohne Geistliche und nur ein Geistlicher im Armenhaus auf dem Miussky-Friedhof untergebracht wurden, das hauptsächlich für Geistliche gebaut wurde: „Es scheint, dass hier ein Missverständnis vorlag. Die geistlichen Autoritäten haben im Hinblick auf die wohltätige Absicht ... den Bau des Armenhauses genehmigt, ohne die genauen Bedingungen festzulegen, unter denen dies erlaubt werden könnte, ohne die Satzung der Treuhandschaft zu verletzen. Die Die Konsequenzen entsprechen nicht den Erwartungen, und während der Friedhof laut Gesetz ein Armenhaus für die Armen der geistlichen Abteilung sein sollte, und da die geistlichen Autoritäten, die keine Spaltung in Form von Liebe zur Menschheit zuließen und einen Teil ihrer Rechte abtraten, das Armenhaus zugunsten des Klerus und des Weltlichen gemeinsam zuließen, stellt sich heraus, dass das Armenhaus in die Abteilung eines anderen überging und der Klerus davon fast ausgeschlossen ist“ (Resolutionen, Bd. 4. S. 104. Nr. 9261).
Beschluss zum Bericht des Wirtschaftswissenschaftlers über die Annahme von Geldern aus der Moskauer Bezirkskasse: „Übergeben Sie von diesen 500 Rubeln für Banknoten Troizki im Sucharew-Turm, den Priester Grigori Iwanowitsch und seine Frau, meine Schwester. Bewahren Sie die anderen auf, bis sie benötigt werden“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 165. Nr. 9381).
22. Januar. Brief an Bischof Vitaly (Shchepetev): „Dekan Ambrosius 53 berichtete über den Brotmangel einiger Priester des Bezirks Kolomna. Ich habe den Fall vor langer Zeit an das Konsistorium weitergeleitet. Werden sie nicht richten und bestrafen, bis die Angestellten verhungern? Achten Sie auf diese Angelegenheit“ (Briefe. 1887, S. 46).
23. Januar. Brief an den Vizekönig der Lavra, Archimandrit Antonius (Medwedew): „Krank für die Kranken, Gesundheit für Sie, Vater Vizekönig, ich bitte um die Quelle der Gesundheit. Jemand hat mir in einem Traum gesagt, dass ich sechs Krankheiten habe. Ich weiß nicht, wie ich sie zählen soll; aber ich bemerke, dass nicht eine, und eine stört die andere. Der kalte Schmerz in der linken Körperhälfte und ein leichter Schmerz auf meinem Rücken lassen mich jedoch nicht ernsthaft leiden, aber sie bringen mich sehr in Verlegenheit und hindern mich daran, Dinge zu tun“ (Briefe an den heiligen Antonius, S. 205. Nr. 248).
24. Januar. Beschluss zum Antrag des Priesters auf Erlaubnis, ein jüdisches Paar heiraten zu dürfen, das zusammen mit seinen Kindern die Heilige Taufe empfing: „Wie der heilige Apostel im ersten Brief an die Korinther (7,14) schreibt, dass die Kinder eines Gläubigen aus einer Ehe mit einem Untreuen durch die Gnade des Gläubigen heilig sind, obwohl sie nicht nach der Ordnung des christlichen Sakraments mit dem Untreuen verheiratet sind, müssen wir daraus schließen, dass die Ehe beider an erster Stelle steht.“ Untreue Menschen werden durch die Gnade der Taufe in ihnen geheiligt und alle früheren Sünden und Mängel abgedeckt. Deshalb bleiben vor der Taufe geborene Menschen eifrig danach, dass ihre Ehe durch das Ehegebet bestätigt wird. (Resolutionen. Bd. 4, S. 104–105. Nr. 9262).
25. Januar. Beschluss zum Bericht des Bogorodsker Geistlichen Gremiums, dass der Küster wegen Trunkenheit die Berichte über die Kerzeneinnahmen für 1839 nicht unterzeichnet habe: „Es gibt keinen Anlass für eine Untersuchung, weil der Küster keine Zeugen vorlegt, um sich zu rechtfertigen“ (Beschlüsse. T. 4. S. 105. Nr. 9263).
26. Januar. Beschluss zum Konsistoriumsbericht über die Bereitstellung aufgelisteter und benannter Stellungnahmen zu geklärten und ungelösten Angelegenheiten des Konsistoriums für das Jahr 1839: „Da aus der Stellungnahme klar hervorgeht, dass das Konsistorium einige Fälle als an mich vorgelegt und für längere Zeit nicht zurückgegeben betrachtet, wird das Konsistorium angewiesen, dass im Falle der Nichtrückgabe irgendeiner Angelegenheit von mir innerhalb von vier oder vielen sechs Wochen die in diesem Teil anwesende Person oder der Sekretär mich daran erinnert hat, z Angst, sie für Langsamkeit verantwortlich zu machen“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 105. Nr. 9264).
27. Januar. Beschluss des Konsistoriums über die Belohnung des Bauern im Zusammenhang mit seiner Bekehrung von 234 Personen aus dem Schisma: „Der Geistliche Rat wird den örtlichen Dekan anweisen, zu übermitteln, welche Informationen er und der örtliche Priester darüber haben: Wer hat die Annexionen vorgenommen und ob dies den Behörden gemeldet wurde 1) da einige Bauern zeigten, dass sie die Absicht hatten, sich auf die Führung und Ermahnung des Bauern Ephraim Fomin Goren an die Orthodoxe Apostolische Kirche zu wenden, um ihm dies dann für diese Unterstützung mitzuteilen.“ Für seine Brüder im geistlichen Heil rufen wir ihn um den Segen Gottes an, verkünden ihm aber gleichzeitig, dass es nun unmöglich ist, dies der Heiligen Synode vorzulegen... weil viele von denen, von denen er sich selbst zuschreibt, dass sie sich der Kirche zuwenden, und sogar einige aus seiner Familie, nicht zur heiligen Kommunion und nicht einmal zur Beichte gehen und dadurch ihren Eifer für die Kirche zweifelhaft machen 2) Priester...
er ist erstens schuldig, die Bauern in die Kirche aufgenommen zu haben, hat dies aber nicht aufgeschrieben und den Behörden nicht gemeldet; und es ist noch schlimmer, dass er sich den Zweifelhaften anschloss, da er den besonderen Vorteil hatte, sie mit der Hilfe von Goren zu bestätigen, der sie bekehrte“ (Resolutions. Bd. 4, S. 105–107. Nr. 9265).
• Brief an Archimandrit Philaret (Gumilyovsky): „Ist es für Wissenschaftler möglich, Dinge zu tun, zu denen nicht jeder halbkundige Angestellte dumm genug ist?“ Sagen Sie dem Sekretär: Die Dinge könnten so weit kommen, dass er ernsthaft ins Konsistorium geschickt wird, um die Ordnung der Dinge zu erfahren“ (CHOLDPr. 1872. Buch 4. S. 81. – Materialien).
29. Januar. Beschluss zum Antrag der Gemeindemitglieder auf Ernennung eines Pfarrdiakons zum Priesteramt: „Der Antrag hat nur zwei Unterschriften, von denen eine der Person gehört, die den Antrag verfasst hat. Unterschriften unbekannt. Es gibt keinen Stempel. Nicht vom Dekan beglaubigt. Nicht einmal von den Angestellten unterschrieben. Daher kann es nicht als eine echte rechtliche Gemeindeentscheidung anerkannt werden und muss ohne Maßnahmen bleiben“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 107. Nr. 9266).
Beschluss zum Antrag des Diakons, ihn in ein Kloster zu berufen und an seiner Stelle einen Seminaristen zu ernennen, der seine Tochter heiratet und sich auch verpflichtet, die ganze Familie zu ernähren: „Der Diakon hat Kinder geboren, unter anderem ein verkrüppeltes, und möchte sie in die Hände anderer geben und selbst in ein Kloster gehen. Das würde bedeuten, kein Opfer für Gott zu bringen, sondern der Arbeit zu entgehen und natürliche Pflichten zu erfüllen. Erklären Sie dem Diakon, dass dies Gott nicht gefallen würde und dass er sich um seine Familie kümmern muss, die er sich freiwillig durch die Ehe erworben hat. Darüber hinaus wäre es nicht zuverlässig, ihn in das Kloster aufzunehmen, da er wegen Trunkenheit und absurdem Verhalten mit einer Geldstrafe belegt wird“ (Resolutionen. Bd. 4, S. 107–108. Nr. 9267).
Beschluss zum Antrag der Küsterwitwe auf einen Zuschuss zum Unterhalt ihrer Familie: „Da der Küster die Familie übernommen hat, darf nach den Regeln der Vormundschaft kein Zuschuss gewährt werden. Da aber die Belastung wirklich groß ist, wird der Vormund der betagten Diakonin einen Zuschuss gewähren“ (Beschlüsse. Bd. 4. S. 176–177. Nr. 9404).
30. Januar. Resolution zum Bericht des Dekans über das unwürdige Verhalten eines Priesters, der seine Frau im betrunkenen Zustand beleidigt hat: „Anweisen Sie den Dekan, den Priester durch den Klerus unerbittlich zu überwachen; und wenn er erneut betrunken und gewalttätig gesehen wird, stellen Sie ihn sofort dem Konsistorium vor, das ihn in das Ugreshsky-Kloster schicken wird, bis die Angelegenheit geklärt ist“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 108. Nr. 9268).
Beschluss zum Antrag des Priesters, anstelle der alten eine neue Ikonostase mit besseren Schnitzereien zu installieren: „Rufen Sie den Priester an und teilen Sie ihm mit, dass er, bevor er die Ikonostase-Zeichnung den Behörden vorlegte, darin hätte sehen und die Unanständigkeit korrigieren sollen, dass in den königlichen Türen die Ikonen unten, in Bodennähe, mit drei Schnitzereien oben angebracht waren“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 108. Nr. 9269).
Meinung zur Trauerfeier für einen verstorbenen Lutheraner: „Der verstorbene Metropolit von Kiew hätte einem orthodoxen Priester anstelle eines lutherischen Pfarrers erlauben können, eine Anforderung zu erfüllen: den Verstorbenen in Gewändern zu begleiten und den Vers zu singen: Heiliger Gott. Und indem er mündlich die Erlaubnis erteilt, Bitten von Lutheranern nachzukommen, bezieht sich der Priester vergeblich auf den Verstorbenen. Die Diözesanbehörden sollten den Priester berücksichtigen.“
Was die Frage betrifft, ob der Eid eines Lutheraners unter einem orthodoxen Priester stark ist, ist er meiner Meinung nach stark: Erstens, weil der Eid nicht vom Priester, sondern von Gott, seinem heiligen Namen und den heiligen Zeichen seiner Gegenwart vollzogen wird; zweitens, weil der Eid vor dem Evangelium geleistet wurde; und das Evangelium als Wort Gottes wird von Lutheranern ehrfürchtig verehrt, weshalb sie sich gerne Evangelikale nennen; drittens, denn wenn ein Lutheraner einen solchen Eid nicht im Gewissen finden würde, müsste er ihn ablehnen und einen Pfarrer verlangen; Da er dies jedoch nicht getan hat, muss er zu dem Schluss kommen, dass er einen wahren Eid geleistet hat, denn die Anwesenheit einer anderen Konfession in der Kirche, sogar desselben wahren Gottes und Christus, und die Anwesenheit eines Priesters einer anderen Konfession geben nicht das Recht, mit dem Eid zu spielen und unehrliche Reden zu halten“ (Meinungen. Bd. Add. S. 68. Nr. 18).
Rezension des von A. S. Sturdza zusammengestellten Manuskripts „Briefe über die Ämter des Heiligen Ordens“: „In Brief 11 wird vorgeschrieben, ein Gebet über den unempfindlichen Kranken zu sprechen und ihn bedingt und im Zweifel von Sünden zu befreien. Da ich die kirchlichen Regeln dafür nicht sehe, habe ich dies ausgeschlossen. Im selben Brief wird dem Patienten, der sich selbst für schwere Verbrechen verantwortlich macht, als Buße bestimmte Gebete, Psalm 50 usw. zugewiesen. Es ist unmöglich.“ Nicht zu bemerken, dass die Unterweisung der erfahrenen Person in diesem Fall umfassender sein könnte. Es ist sofort ratsam, den Kranken zu ermutigen, das Leiden, das er erduldet, Gott zu überlassen. Ein solcher Rat ist für einen Kranken angemessener und nützlicher, dem Verbrecher zu sagen, dass er sein Leiden als gerechte Strafe ertragen soll, und darüber hinaus Gott dafür zu danken, dass er ihn mit vorübergehendem Leiden gereinigt hat, um ihn vom ewigen Leiden zu erlösen.
Januar. Erstellung eines Antwortentwurfs an den Ökumenischen Patriarchen Gregor 54 zu der Frage, aus welchen Gründen die Unierten der Orthodoxen Kirche in Russland beigetreten sind: „Wahrlich, Heiligster Meister, Ihre Fragen verdienen Ihren göttlichen Eifer für die gegenseitige Einheit der heiligen Kirchen Gottes in einem reinen Glaubensbekenntnis unter der unantastbaren Bewahrung der apostolischen und väterlichen Traditionen. Die Hierarchie der Allrussischen Kirche wird gleichermaßen von diesem Eifer beseelt; und vom Heiligen.“ Die Synode, die aus Pflicht der brüderlichen Gemeinschaft liebevoll die orthodoxen östlichen Patriarchen ehrte, nahm die Absicht an, Sie und die anderen orthodoxen östlichen Patriarchen über das Ereignis zu informieren, nach dem Sie sich erkundigt hatten. Es wurde nur erwartet, dass der Synodalratsbeschluss über die Wiedervereinigung allen altorthodoxen Bischöfen der russischen Kirche bekannt gegeben und in den neuen orthodoxen Kirchen umgesetzt würde, was durch die Güte Gottes auch geschah in der Welt“ (Meinungen. Bd. Add. S. 66. Nr. 17).
Aus den Memoiren von N. V. Sushkov: „Sie stellten sogar – es ist lustig zu sagen – ein Hindernis für die Fusion der Orthodoxen mit den Unierten dar und die Tatsache, dass letztere sich die Bärte rasieren und in ihren Klöstern Fleisch essen. „Was gibt es da, sich zu schämen?“ - sagte unser Hirte von Moskau zu einem Herrn vor mir als Antwort auf diese Bemerkung. „Der Glaube steckt nicht im Bart. Andersdenkende schätzen ihre Bärte, aber sie sind immer noch Schismatiker. In Ihrer Adelsschicht tragen alle keinen Bart, aber die Kirche erkennt Sie nicht als Ketzer an“ (Sushkov, S. 139).
1. Februar. Beschluss bei der Konsistoriumsentscheidung über die Aufnahme der 17-jährigen Tochter des verstorbenen Provinzialsekretärs in die Reihen der Klosterschwestern: „Aufgrund der geringen Zahl noch freier Stellen und des jungen Alters des Mädchens ... wäre es nicht unnötig, darauf zu achten, sie nicht überstürzt zu ermitteln.“ Erlauben Sie ihr daher, auf Bewährung im Kloster zu bleiben; und über die entscheidende Entscheidung, es in ein oder zwei Jahren erneut der Äbtissin vorzulegen“ (Resolutionen. T. 4. S. 108–109. Nr. 9270).
4. Februar. Haltung gegenüber dem ernannten Ataman der Don-Armee, mit der Begrüßung und dem heiligen Segen des Herrn für die christusliebenden Don-Krieger (Resolutionen. Bd. 4. S. 184. Nr. 9422).
6. Februar. Beschluss zum Konsistoriumsbeschluss, der polnischen Adligen Falkowska die Heirat mit einem Unteroffizier zu erlauben: „Das Geständnis ... in der Lavra von einem Priester, der sie nicht kennt, unter dem falschen Namen Juliania, beweist nicht so sehr ihre Orthodoxie, sondern den Wunsch, sich als Orthodoxe darzustellen, ohne einer Untersuchung und Untersuchung unterzogen zu werden. Das zweite Geständnis des Spassky-Priesters kann auch als Beweis dienen, nicht so sehr für Falkowskas Orthodoxie, sondern für die Unvorsichtigkeit.“ des Priesters, der, wie er in der Zeugenaussage schreibt, Josephate die Heiligen Mysterien beichtete und spendete, d. 9271).
Beschluss des Konsistoriums im Fall des Prügels des Psalmvorlesers durch den Erzpriester: „... 1) machen Sie fünfzig Verbeugungen vor dem Erzpriester im Neu-Lutwinski-Kloster, im heiligen Altar, in Gegenwart des Archimandriten; 2) vor Priester Tuptalov in der Kathedrale mit dem Archimandriten und mit dem gesamten Domklerus, um hundert Verbeugungen zu verneigen; 3) vor dem Psalmisten Chawski in derselben Kathedrale, mit dem gleiche Verbeugungen, machen Sie fünfundzwanzig Verbeugungen... Bestätigen Sie dem Erzpriester, dass er in den Angelegenheiten des Amtes mit strenger Besonnenheit und Sanftmut handelt und Pilger nicht mit unangemessener Wichtigkeit oder Faulheit aus der Kathedrale vertreibt; Priester Tuptalov, damit er sich strikt an die Unterordnung hält und keine übertriebenen Denunziationen über die Angelegenheiten anderer Menschen macht; damit er sich anständig und gehorsam verhält und nichts erzählt unbegründete Geschichten über die Erzpriester; 5) da diese Angelegenheit auf diese Weise in geistlicher Buße endet: dann ist es möglich, sie nicht in die Dienstakten aufzunehmen“ (Resolutionen. T. 4. S. 110–112. Nr. 9272).
Beschluss zu einem Brief von Gardehauptmann Bachmetew, in dem er sein Recht auf eine Hauskirche bestätigte: „Dass der Kaiser Alexander der Erste, seligen Andenkens, Alexander Iwanowitsch in gnädigster Weise das lebenslange Recht auf eine Hauskirche mit beweglicher Antimension gewährt hat, welches er seit mehr als zwanzig Jahren genießt, daran kann nicht der geringste Zweifel bestehen, auch wenn sich herausstellte, dass der erste Fall in dieser Angelegenheit aus irgendeinem Grund nicht im Konsistorium anhängig war, denn die Existenz dieses Rechts ist wohlbekannt, und dementsprechend.“ Recht der Hauskirche selbst, ist aus den jährlichen Erklärungen über Hauskirchen ersichtlich“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 179. Nr. 9411).
7. Februar. Brief an Archimandrit Macarius (Glukharev): „Was Ihre Befehle bezüglich der Mission betrifft: Sie können dafür einen Segen von der Heiligen Synode und vom örtlichen Erzpastor erhalten, aber von mir nur einen Rat. Mein Rat an Sie in diesem Fall ist, dass Sie mit Vorsicht auf das Akzeptable achten. Dieses Zeitalter ist böse: Es zögert, an reine Güte zu glauben; Fälle von Kritik und Verleumdung werden gierig aufgegriffen; sogar der Stachel der Lächerlichkeit.“ unbegründet, manchmal schmerzlich, nicht ohne den Erfolg guter Unternehmungen zu beeinträchtigen. Aber warum hat dieser Ritus in der Kirche aufgehört? Buch 6. S. 100–101 – Materialien).
8. Februar. Brief an A.I. Bachmetew: „Sehr geehrter Herr Alexander Iwanowitsch! In Ihrem Brief vom 22. Januar äußern Sie Ihren Wunsch, dass ich dem Konsistorium einen Befehl über die höchste Verleihung einer Hauskirche mit beweglichem Antimension im Jahr 1818 an Sie erteile, da die Angelegenheit darüber nach den von Ihnen erhaltenen Informationen im Konsistorium nicht sichtbar ist, vielleicht weil sie ihm damals nicht übergeben wurde. Zu diesem Zweck antworte ich, dass der Kaiser Alexander der Erste seligen Andenkens am meisten hat Ich habe Ihnen gnädigerweise das lebenslange Recht gewährt, eine Hauskirche mit einer beweglichen Antimension zu haben, von dem Sie seit mehr als zwanzig Jahren Gebrauch machen. Daran kann es nicht den geringsten Zweifel geben, auch wenn sich herausstellte, dass der erste Fall darüber aus irgendeinem Grund nicht beim Konsistorium anhängig war; denn die bekannte Existenz dieses Rechts und dieses Rechts der Hauskirche selbst geht aus den jährlichen Mitteilungen über Hauskirchen hervor, die ich Ihnen hier schreibe.
Und ich bitte Sie, nicht daran zu zweifeln, ob meine Schwäche und Resignation oder mein Tod durch den Willen Gottes einen anderen an meine Stelle rufen werden, dann werden Sie, wie jetzt in der Welt, Ihr Gebet in Ihrer Heimatkirche sprechen, in der Sie, wie ich hoffe, an mich denken und in meinem demütigen Gebet liebevoll an Sie denken werden. Ich verbleibe mit vollem Respekt, und so weiter. Nachdem ich dies geschrieben hatte, erfuhr ich, dass die höchste Weisung über Ihre Heimatkirche in den Angelegenheiten der Heiligen Synode liegt“ (DC. 1872. Teil 1. Nr. 3. S. 346).
9. Februar. Beschlussfassung über einen Brief an die Tochter des Priesters, in dem sie sich über ihre ungerechtfertigte Entlassung aus dem Amt der Prosphora beschwert: „Vorlegen beim Konsistorium als Beweis für die Qualitäten und Handlungen des Antragstellers.“ Aber wird sie diese Entscheidung verlangen: dann ihr erklären, dass sie es verdient hätte, wegen Verleumdung bestraft zu werden, aber ich entbinde sie davon, weil sie mich verleumdet hat?“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 179. Nr. 9412).
10. Februar. Brief an die Mutter: „Auf Ihre Bitte teile ich Ihnen mit, dass ich durch die Güte Gottes nun seit dem Tag der Darstellung des Herrn zu den Gesunden gehöre und davor, seit dem 11. Januar, wegen einer Krankheit zu Hause saß. Die Ursache meiner Krankheit ist normalerweise eine Erkältung, besonders in meinen Beinen, die immer schwach sind. Ich verrichte die Arbeit der Pflicht, aber davon gibt es mehr als Kraft und Zeit“ (Briefe. 1882. S. 350. Nr. 402).
Brief an Bischof Vitaly (Shchepetev): „Sprechen Sie, Eminenz, Pater, mit dem Rektor über seine laufende Übersetzung des Heiligen Chrysostomus [Diskurse über den Epheserbrief], um Treue und Reinheit zu gewährleisten. Ich bin etwas ratlos mit der Übersetzung, die ich [der Diskurse über den Galaterbrief] erhalten habe. Ich möchte sie nicht zurückgeben, weil ich genug von der Verzögerung habe. Und es ist unmöglich, sie dem zu präsentieren Heilige Synode, ohne die Notwendigkeit einer Überarbeitung zu erwähnen, und die Vorwürfe gegen uns wären zum Beispiel verstärkt worden: Wer zeigt hier wen? kann eine größere Anzahl von Käufern aus dem Gesindel gewinnen. Oder: Er hat nicht gesagt: „Du kommst zu Ende im Fleisch“, sondern du kommst zu Ende. Was ist hier der Unterschied? … Oder: Er, der sagte: „Zu dieser Zeit werde ich kommen, und Sarah wird einen Sohn haben“, trat in Sarahs Schoß ein und brachte ein Kind zur Welt.
Was hier passieren kann, ist, dass sie sich mit der Übersetzung beeilen, um mehr Geld zu bezahlen, sich aber nicht um die Perfektion der Übersetzung kümmern. Sind die Akademien wirklich untätig, dass Sie sie mit solch mühsamer Arbeit langweilen? Wenn Studierende in den Akademien zu strengen Anweisungen für diese Nebenarbeiten verpflichtet sind, werden sie im Unterricht nicht gut sein: Sie werden ihnen Zeit nehmen. Sie würden eine solche Arbeit dem Rektor von Wjatka (d. h. mir) empfehlen.“ (Dies wurde halb ernst und mit einem halben Lächeln gesagt.) „Alexander Iwanowitsch Karasewski beschloss, unsere geistlichen Angelegenheiten zu regeln. Ihm wird jedoch das Recht dazu eingeräumt. Ja, er tut es sehr umsichtig, indem er, da er unsere Angelegenheiten nicht kennt, einen von unseren (d. h. mich) dafür benutzt. Ihm ist alles vergeben. Er spricht so, wie er es versteht und wie es ihm präsentiert wird (d. h. von mir). Aber warum hast du nicht genug nachgedacht, jemanden zu fragen, der älter ist als du, und hast stattdessen begonnen, solche schwierigen Aufgaben, die den gesamten Klerus betreffen, mit deinem eigenen Kopf zu lösen?“ Ich: „Ich habe es nicht gewagt, mir die Mühe zu machen, da ich durch meine gegenwärtige Position vom Spirituellen getrennt bin, was ich ständig bereue.“ Vladyka: „Solche Entschuldigungen nützen nichts, ich mag sie nicht.
Aufgrund meiner charakteristischen Frivolität und Eile (und vielleicht war ich in Eile) habe ich vergessen (ich gebe mir selbst die Schuld), mit diesem Projekt zuerst zum Metropoliten Philaret zu gehen“ (Kazantsev, S. 53–55).
Zwischen dem 23. Januar und dem 13. Februar (ohne Datum). Brief an den Vizekönig der Lavra, Archimandrit Antonius (Medwedew): „Verzeihen Sie mir, Pater Vizekönig, für die Verzögerung bei der Beantwortung eines Briefes, der mehr als andere eine Antwort erforderte.“ Es hat mich krank gemacht und war nicht so, dass ich mich dadurch besser fühlen würde. Meine Krankheit begann am 11. Tag und gestern war ich zum ersten Mal in der Kirche. Was ist die Antwort, sagen Sie? „Ihr Wunsch, zu gehen, löste bei mir einen so traurigen Gedanken aus, dass er sich widerstrebend in Argumentation und Worte auflöst. Sie können sich vorstellen, dass es mir nicht leicht fällt, Sie gehen zu lassen: erstens, weil ich Sie bei der Güte Gottes als sehr nützlich für das Kloster ansehe, und zweitens, weil ich, da ich die volle Vollmacht für Sie habe und an Ihre Vollmacht für mich glaube, in dieser Führung viel Erleichterung und Ruhe empfinde“ (Briefe an den heiligen Antonius. S. 54. Nr. 249).
13. Februar. Brief an den Gouverneur der Lavra, Archimandrit Antonius (Medwedew): „Es ist Zeit, dem Diener Gottes Petrus über das vierzigtägige Fasten zu antworten. Wenn er um einen Segen für diese Leistung bittet, für die er sich bereits entschieden hat (so wie ein Pilger, der die Lavra verlässt, um einen Segen auf dem Weg gebeten hat, den er mit Sicherheit gehen wird), dann ist es meine Pflicht, von Herzen zu sagen: Möge der Herr seine Leistung segnen und ihm helfen, sie mit Aufmerksamkeit und Aufmerksamkeit zu vollbringen Aber wenn er um Segen bittet, fragt er, ob er eine Leistung erbringen soll, dann ist das eine andere Sache. Um diese Frage zu lösen, muss man mehr wissen und die Struktur des Fragestellers genauer betrachten, als es mir im vorliegenden Fall möglich ist, außer dass ich mich selbst nicht für würdig halte, etwas zu lösen, das weit von meiner Erfahrung entfernt ist. Anthony. S. 207. Nr. 250).
14. Februar. Beschluss über den Konsistorialbeschluss über die Weigerung des Kirchenklerus, das Land als kirchlich anzuerkennen: „Das Konsistorium musste diesen Beschluss, der seine Grundlage hat, genau ausführen, nämlich, dass das Konsistorium nur über die erste Frage entscheidet, ob und wie die Angelegenheit durchgeführt werden kann. Dies warnte vor der Verwirrung der Angelegenheit und der vergeblichen Sorge des Konsistoriums, ob es anfangen würde, Arbeiten auszuführen, die nicht ausgeführt werden sollten. Das Konsistorium antwortete nicht.“ die in der Resolution vorgeschlagene Frage und stellte, über das Vorgeschriebene hinausgehend, den Klerus und traf eine Entscheidung, als ob die Angelegenheit geprüft und entschieden worden wäre, obwohl die Prüfung nicht abgeschlossen war. Daher wird das Vorgehen des Konsistoriums nicht als richtig anerkannt und es wird empfohlen, dass es die Resolution genau umsetzt“ (Resolutionen. T. 4. S. 113–114. Nr. 9276).
Beschluss über die Vorlage der Übersetzung der Interpretation des Heiligen Johannes Chrysostomus über den Brief des Heiligen Apostels Paulus an die Galater durch den Vorstand der Moskauer Theologischen Akademie, zusammengestellt von den Mentoren des Moskauer Theologischen Seminars zur Vorlage an die Heilige Synode: „Meiner Meinung nach wäre es sinnvoll, die Übersetzung einer der Zensurausschüsse anzuvertrauen, zum Beispiel: „Sehen Sie die unersättliche Seele?“ – Auf Russisch ist es ein Vorwurf; und in den Worten des Heiligen Chrysostomus sollte es das Lob des Heiligen an den Apostel Paulus geben. Oder: „Er, der sagte: „Zu dieser Zeit werde ich kommen und Sarah einen Sohn haben“, ist in Sarahs Schoß eingegangen und hat ein Kind gezeugt.“ „Hier müssen die Ausdrücke des Originals sorgfältig abgewogen werden, damit die Merkmale von Isaaks Geburt nicht mit den Merkmalen der Inkarnation vermischt werden“ (Resolutions. Bd. 4, S. 172–173, Nr. 9395).
18. Februar. Brief an meinen Vater: „Mit Mitgefühl habe ich von dem schmerzhaften Anfall erfahren, der Ihnen am Ende des Gottesdienstes widerfahren ist. Aus Ihrem Brief erkenne ich, dass dieser Vorfall gut verlaufen ist; es scheint mir jedoch nicht überflüssig zu sein, ihn als eine Aufmerksamkeit für den Gesundheitsschutz zu betrachten“ (Briefe. 1882, S. 355, Nr. 412).
20. Februar. Brief an den Gouverneur der Lavra, Archimandrit Antonius (Mewedew): „Es ist keine Sünde, dass Sie dem rechten Reverend Anastasius keine Kanzel zur Verfügung stellen. In der Mariä-Entschlafens-Kathedrale gibt es eine Kanzel, aber amtierende Bischöfe betreten sie nicht, es sei denn, sie sind Mitglieder der Heiligen Synode oder des Synodenbüros <...> Die Regeln kümmern sich um die Aufmerksamkeit der Menschen auf den örtlichen Bischof, und diejenigen, die sich in einer ausländischen Diözese aufhalten, werden befohlen dies zu vermeiden. Natürlich ist es die Pflicht eines Dieners, auf den Herrn zu blicken und nicht auf sich selbst; aber es ist für uns angebracht, ihn mit Liebe zu ehren, nur nicht dadurch, dass wir den Menschen entgegen den Regeln gefallen“ (Briefe an den heiligen Antonius, S. 208–209, Nr. 251).
21. Februar. Beschluss zum Bericht des Dekans über die nachlässige Haltung des Diakons gegenüber dem Amt: „Das Versäumnis des Diakons, Predigten zu halten, zeigt entweder Nachlässigkeit, die nicht ohne Korrektur gelassen werden kann, wie bereits zuvor bemerkt wurde, oder, noch schlimmer, eine Störung im Leben. Die seltene Kommunion der Heiligen Mysterien verstößt gegen die Kirchenregeln und offenbart Respektlosigkeit und Missachtung der Reinheit des Gewissens, was für einen Geistlichen besonders unangemessen ist. Senden Sie ihn an die Pesnoshsky-Kloster für zwei Wochen, um sein Verhalten zu prüfen und ihn zu ermahnen, damit er in seinem Priesterdienst den Eifer für die Heiligen Mysterien behält, der einem Geistlichen angemessen ist, damit er alle Pflichten des Dienstes ohne Reue erfüllt, damit er sich vor Unmäßigkeit und Zerstreutheit schützt; Der Abt wird mich im Detail informieren“ (Resolutionen. Bd. 4, S. 114–1І5. Nr. 9277).
23. Februar. Beschluss bei der Präsentation der Konferenz der Moskauer Theologischen Akademie mit der Bitte, die Übertragung des Buches „Diskurs über die Häresien und Spaltungen, die in der russischen Kirche von der Zeit Wladimir des Großen bis Iwan dem Schrecklichen in der russischen Kirche von Wladimir dem Großen bis Iwan dem Schrecklichen stattfanden“ an den Vorstand der Akademie zuzulassen, mit einem Korrekturentwurf an sündigen Stellen: „Sehen Sie sich zum Beispiel Seite 119 an: „Und der Gottesdienst wird verrichtet, gegessen und getrunken, und der Leib Christi wird zu nichts, nur zu Brot“ und so weiter Weiter: „Hier sehen wir, dass die Ketzer die Eucharistie nicht ablehnten, sondern sie nur nicht als Sakrament bezeichneten.“ Sieht der Autor das hier richtig? - Überhaupt nicht. Dass die Judenmacher den christlichen Gottesdienst noch nicht ganz aufgeben konnten, um sich nicht zu entlarven und die Ausbreitung der Sekte zu stoppen, heuchlerisch und mit Verachtung an die heiligste Eucharistie herangingen, als ob es sich dabei um einfaches Brot handelte, folgt daraus, dass sie die Eucharistie nicht ablehnten? Weiter auf derselben Seite glaubt der Autor nicht, dass die späteren Juden ihre Religion verbreiteten – und glaubt, dass es ihnen genügte, sich zu verteidigen. Völlig unbegründet!
Heutzutage wissen wir, dass die Juden ihre Religion unter den Russen verbreiteten. Der Autor hätte wissen können, dass in der Diözese, in der er geboren wurde, in den letzten Jahren zwei Gemeinden durch die Güte Gottes von einer großen Gesellschaft von Judaisten befreit wurden, deren Vertriebshändler ein Jude war, der in einem Weingut in der Provinz Rjasan lebte“ (Resolutionen. Bd. 4, S. 173–174. Nr. 9396).
24. Februar. Brief an Archimandrit Jeremiah (Solowjew) 55: „Jetzt schreibe ich, weil ich nicht mehr so krank bin wie zuvor und weil Herr Hepper, der in Ihrer Akademie und Ihrem Kloster ist, mich zwingt, etwas zu sagen. Er übersetzte den langen Katechismus ins Deutsche und schrieb darüber einen Brief an einen Berliner Professor, einen Brief, den er zur Veröffentlichung bestellte und der nicht nur gegen einen selbst aufrütteln kann, indem man den eigenen lobt und den eines anderen herabwürdigt, sondern die Waffen direkt gegen einen selbst richtet. Wenn er sagt: „Im Osten nahm die ewige Wahrheit unseren sündigen Körper an.“ Sie haben Herrn Hepper richtig gelehrt, dass die ewige Wahrheit nicht nur unseren Körper, sondern die gesamte menschliche Natur annimmt und überhaupt nicht sündig, sondern ohne Sünde“ (DC. 1886. Teil 1. Nr. 1. S. 124).
Brief an meine Mutter: „Mein Gesundheitszustand hat sich so sehr verbessert, dass ich problemlos zur Arbeit gehen kann, aber ich fühle mich zu unwohl, wenn ich mich erkälte. Ich rufe Gottes Segen für meine Schwiegertochter und meine Kinder an und bitte um den Segen Ihrer Mutter für mich selbst“ (Briefe. 1882, S. 351, Nr. 403).
25. Februar. Brief von E.V. Novosiltseva: „Es ist gut, dass Pater Macarius 56 mit Moskau zufrieden ist; und es ist nicht schlecht, dass es sich zurechtfindet. Was das Unterfangen des edlen und frommen Mädchens N. angeht, mit der Mission zusammenzuarbeiten, weiß ich nicht, ob die heutige Zeit dies gut verstehen wird und ob es eine gute, aber nicht gewöhnliche Tat ohne Versuchung hinterlassen wird. Ich habe darüber an Pater Macarius geschrieben. Es ist interessant zu erfahren, wie er meine Gedanken akzeptiert hat und was getan werden wird.“ (Briefe. 1911. S. 205).
26. Februar. Beschluss zum Bericht des geistlichen Gremiums von Swenigorod über das mangelnde Vertrauen des Diakons in den Gouverneur während des Verfahrens zur Denunziation des Küsters: „Der Diakon erklärt, dass er, wenn er Gründe hat, an der unparteiischen Entscheidung des Gouverneurs zu zweifeln, verlangen kann, dass er bei der Beurteilung seines Falles im geistlichen Vorstand nicht anwesend ist“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 115. Nr. 9278).
27. Februar. Stellungnahme zum Verbot des Verkaufs von Rosenkränzen für verstorbene Personen orthodoxer Konfession durch Schismatiker: „Ist die Würde eines Schismatikers so beispiellos hoch, dass er das Recht gibt, Gesetze zu brechen und zu schmuggeln? Eine überstürzte Suche ist meiner Meinung nach sinnlos, weil die Schismatiker natürlich bereits wissen, was geschieht, und ihre eigenen Maßnahmen ergreifen werden. Aber um eine genauere Entscheidung zu treffen, nicht wahr? Ich möchte zunächst Seine Eminenz von Riga informieren, ob eine gedruckte Aureole gefunden wurde oder eine handgeschriebene oder gezeichnete. Ebenso wie jetzt könnte man fragen: Wie werden Schismatiker ihre Spaltung durchführen, wenn der Druck schismatischer Bücher in schismatischen Druckereien verboten ist? Dies geschah jedoch zu einer Zeit, als die Notwendigkeit, die Spaltung zu begrenzen, nicht so klar war.
Aus den Memoiren von Bischof Nikodim (Kazantsev): „Am 27. Februar 1840, am Dienstag der 1. Fastenwoche, war ich in der Kirche des Moskauer Hofes, um der Verlesung des großen Kanons zuzuhören So viele gelehrte Äbte, wie ich gehört habe, lesen diesen Kanon mit Ausdruck. Wäre Philaret nicht in der Lage, den Kanon des heiligen Andreas rednerisch zu lesen?
28. Februar. Beschluss des Konsistoriums über die Aufnahme einer wegen Trunkenheit entlassenen Prosphora-Arbeiterin in den Posten: „Die Prosphora-Arbeiterin hat gezeigt, dass sie Wein getrunken hat und ihn ein weiteres Jahr lang nicht getrunken hat. Für die Witwe und die Prosphora wäre es jedoch besser, überhaupt nicht zu trinken. Ob genau und seit wann damit aufgehört wurde, ist nicht bewiesen“ (Resolutionen. Bd. 4, S. 115–116. Nr. 9279).
Beschluss zum Konsistoriumsbeschluss, dem Berliuk-Baumeister den Wiederaufbau der Türme und den Bau einer Kirche im Namen des Heiligen Basilius des Großen zu gestatten, die von einem unbekannten Spender gestiftet wurde: „Die Überlegungen des Baumeisters zu den Türmen sind unbegründet: Er nennt die vermeintlich einstöckigen Türme schwer, seine zweistöckigen hält er jedoch für leicht <...> Bau der Kirche St. Wir segnen Wassili im Hinblick auf die göttlichen Absichten des unbekannten Spenders“ (Resolutionen. T. 4. S. 116–117.
3. März. Beschluss zum Bericht des Dekan-Erzpriesters über das gute Benehmen des Priesters: „Angesichts der Anzeichen guten Benehmens dieses Priesters und in der Hoffnung, dass er sich darin festsetzt, ist es ratsam, ihn mit Nachsicht zu trösten und zu unterstützen“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 117. Nr. 9281).
Beschluss zum Antrag des amtierenden Inspektors der Theologischen Schule Swenigorod, ihn an die Stelle des Diakons zu ernennen: „Der Antragsteller ist erfreut zu erfahren, dass er das Konsistorium um die Rückgabe des Zertifikats bitten und es vorlegen muss, damit die Behörden wissen, um welche Art von Person es sich handelt“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 117. Nr. 9282).
4. März. Beschluss des Konsistoriums, in dem dem Priester Trunkenheit und ein unruhiger Charakter vorgeworfen werden: „Der Priester gab zu, dass er die Tür aus dem Gleichgewicht gerissen hat: Es wäre besser, wenn der Priester ruhiger handeln würde Verdacht, dass die Glückwünsche spöttisch und unanständig waren, wie der Petent beklagt“ (Resolutionen. Bd. 4, S. 117–118. Nr. 9283).
7. März. Bemerkung zum Bericht der Taurischen Staatseigentumskammer über die Gründe für den schwachen Einfluss des Klerus der Taurischen Diözese auf die Moral der Dorfbewohner: „Leider sind einige der Legenden über den Taurischen Klerus nicht unglaublich. Ein Teil von uns kann auch die Bemühung erkennen, alle unsere Sünden auf uns, die Armen, abzuwälzen. Einerseits werfen sie dem Klerus vor, keinen Einfluss auf die Menschen zu haben, die aus Vagabunden und Leuten bestehen unterschiedliche Glaubensrichtungen und Glaubensrichtungen; andererseits schreiben sie dem Klerus einen so großen Einfluss zu, dass es meiner Meinung nach notwendig ist, vom Diözesanbischof Informationen zu verlangen, in denen, wenn nicht Personen, dann Orte genannt werden, und so den Weg für eine Untersuchung zu ebnen, auf die sich die Anschuldigungen seit der Gründung von Kirchen beziehen die Pflicht der Gemeindemitglieder und ihrer Vorgesetzten, dann ist es notwendig, das Ministerium für Staatseigentum zu bitten, den Bau von Kirchen dort zu fördern“ (Meinungen. 1905, S. 69).
8. März. Beschluss über einen Konsistoriumsbeschluss mit der Bitte, den Verstorbenen in der Dreifaltigkeitskirche auf den Sperlingsbergen zu beerdigen: „Die Kirche steht wahrlich nicht in einem Dorf, sondern am Rande eines hohen Berges, wo die Luft bequem gereinigt ist. Daher ist es möglich, die Bestattung des Verstorbenen dort zuzulassen, bis seitens der Zivilbehörden ein Hindernis auftritt, zu dessen Beseitigung es nicht überflüssig wäre, Vorkehrungen zu treffen, damit hier nicht zu viele begraben sind“ (Beschlüsse. Bd. 4. S. 119. Nr. 9284).
Beschluss zum Beschluss des Konsistoriums im Fall der Beleidigung eines Angestellten des Finanzministeriums durch einen Küster: „Dem Konsistorium, das der russischen Kanzlei die Zweige aus den Augen nehmen will, wird empfohlen, zunächst das Protokoll aus der Öse seiner Kanzlei zu ziehen, die nach der Aufteilung der Beschlüsse in drei Punkte nicht sah, dass es dann noch ein anderes Thema gab, das überhaupt nicht zum dritten Punkt gehörte und eine besondere Nummer erforderte, damit ich sie bequem angeben konnte.“ zu diesem Thema unterliegt meiner Entscheidung“ (Resolutionen. Bd. 4, S. 119–120. Nr. 9285).
9. März. Brief von M. M. Tuchkova: „Als Warwara Iwanowna mir erzählte, dass Sie wütend auf sie waren und Ihren Brief zeigte, interpretierte ich ihn und zeigte ihr, dass er nicht aus Wut, sondern aus Liebe geschrieben wurde. Sie beruhigte sich. Aber in einem Ihrer Briefe kommt es mir so vor, als würden Sie etwas ungeduldig über ihren Kampf sprechen. Sie spürt die Unrichtigkeit ihrer unfriedlichen Stimmung und trauert darüber, findet aber immer noch nicht die Kraft, zu besiegen.“ Versuchung. Verurteile sie nicht, sondern hilf ihr mit Worten der Ermutigung, der Liebe und des Gebets“ (Briefe an Äbtissin Maria, S. 53. Nr. 35).
Brief an Bischof Vitaly (Shchepetev): „Es ist gut, dass sie auf Wunsch der [georgischen] Prinzessin einen Priester ernannt haben. Ist er vertrauenswürdig?“ (Briefe. 1887, S. 48).
10. März. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gegen die Verbreitung von Stiefehen zwischen Schismatikern in den Bergbaubetrieben der Provinzen Perm und Tobolsk wurde eine Notiz verfasst: „Eine Kopie der Anweisungen des Heiligen Synods, die aus bekannten Gründen kurz war, wird die Frage des Bergbauchefs nicht lösen; und die wahre Kunst des Managements besteht in diesem Fall nicht darin, die Frage zu lösen, sondern nicht darin, sie zu tun“ (Opinions. 1905, S. 70–71).
14. März. Brief von E.V. Novosiltseva: „Als ich in der Lavra der Dorfschule einen Schüler zwang, ein Gebot des Dekalogs zu lesen, ließ er sich taufen und las dann die Worte des göttlichen Gesetzes. Nicht jeder und nicht überall kann ein Gefühl der Ehrfurcht mit einem sichtbaren Zeichen des Kreuzes so frei zum Ausdruck bringen; aber wer jedes Unternehmen ohne äußere Hindernisse mit dem Segen Gottes heiligen will, kann sich innerlich an Gott wenden und sich geistig mit dem Zeichen und der Kraft des Kreuzes des Kreuzes schützen Herr. Das verdient Aufmerksamkeit und Fürsorge“ (Briefe. 1911, S. 208).
16. März. Aus den Memoiren von Bischof Nikodim (Kazantsev): „Am 16. März 1840, am Samstag der 3. Fastenwoche, war ich bei Vladyka. Zuerst verteidigte er sich eher vor mir, weil er noch keine Zeit hatte, meine russische Grammatik zu lesen. Solche großen Leute sind herablassend gegenüber kleinen. Dann begann er abrupt mit mir zu sprechen: Er hatte es eilig, irgendwohin zu kommen. 1) Über das Projekt des Jüdischen Lexikons, das von Archimandrit Athanasius, Rektor des Rjasaner Seminars (heute Erzbischof von Astrachan), erfunden wurde, sagte der Bischof: „Seltsamkeit und Elan!“ Das Projekt blieb unerfüllt. 2) Über eine kurze lateinische Grammatik, die von jemandem verfasst (nicht aufgeschrieben) und den theologischen Schulen auferlegt wurde: „Man kann etwas Schwieriges nicht einfach machen.“ Was einfacher gemacht werden kann, bleibt, was nicht einfacher gemacht werden kann.“ „Aufgrund des so einfachen Lernens stolpern jetzt sogar deutsche Doktoren der Naturwissenschaften über die Grammatik und erröten nicht, wenn sie mit Fehlern auf Latein schreiben.“ 3) Vladyka staunte über G. Polozovs „Russisch für Russen“-Grammatik: „Das ist Unsinn, Vergessen sowohl der Sprache als auch der Grammatik und des Lehrers und der Zuhörer““ (Kazantsev. S. 61–62).
18. März. Beschluss des Konsistoriums über die Erlaubnis, die Ehe des Tataren Safeldeev und der Tatarin Gavrilova zu weihen, wenn sie durch Reue und Kommunion der Heiligen Mysterien ihr Gewissen für das rechtswidrige außereheliche Zusammenleben und die Nichterfüllung christlicher Pflichten reinigen: „Die Ehe ist erlaubt. Ob Safeldeevs Schuld auf die Zeit seiner mohammedanischen Unwissenheit zurückgeht (was vom Konsistorium nicht klargestellt wurde), dann ist es abgedeckt.“ durch die Taufe; und ob es sich um den Zeitpunkt der Taufe handelt, unterliegt der Prüfung und Korrektur durch den geistlichen Vater. Und überlassen Sie Gavrilovas Schuld der Obhut ihres geistlichen Vaters, um sie durch Buße zu bereinigen und durch Anweisungen zu korrigieren, denn die Absicht, eine legale Ehe einzugehen, wird ihre Nachsicht gewinnen“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 120. Nr. 9286).
19. März. Beschluss zum Bericht des Dekans über die Trunkenheit und das unwürdige Verhalten des Küsters: „Wenn der Küster wirklich so verdorben ist, dann muss man den Dekan und den örtlichen Priester verdächtigen, dass sie schwach aussahen und nicht über seine Stürze berichteten, bevor er in die Tiefen des Bösen gelangte“ (Resolutionen. T. 4. S. 120–121. Nr. 9287).
20. März. Entscheidung über den Antrag eines Kaufmanns aus Taganrog, den ihm vom Patriarchen von Konstantinopel auferlegten Fluch aufzuheben: „Zakharov beklagte sich darüber, dass der Patriarch von Konstantinopel Constantius ihn öffentlich in Kirchen in Konstantinopel und auf der Insel Kutale verflucht habe, legte dafür jedoch keine Beweise vor, und laut der Mitteilung mit dem derzeitigen Seiner Heiligkeit Patriarchen von Konstantinopel ist dies nicht klar gegeben, und weder Kirchenregeln noch Zivilgesetze erlauben eine Berufung darauf.“ die Worte des Anklägers ohne Beweise“ (Opinions. Bd. Add. S. 637).
Beschluss zum Antrag des Erzpriesters und des Kirchenvorstehers um Erlaubnis, auf Kosten des Spenders für das Osterfest eine Glocke anfertigen zu dürfen: „Gott wird den Fleißigen segnen, und was akzeptabel ist, wird im Vertrauen entschieden, dass der Erzpriester und der Kirchenvorsteher gemeinsam für die Sicherheit des Falles jetzt und für die Zukunft sorgen werden“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 121. Nr. 9288).
Brief an den Vizekönig der Lavra, Archimandrit Antonius (Medwedew): „...Ich warte darauf, von Ihnen zu hören, wie Sie meine Antwort auf Ihren Gedanken über einen Rückzug ins Schweigen angenommen haben. Seine Eminenz von Woronesch bat um Entlassung ins Schweigen, in das Schema, nach Kiew. Der Kaiser äußerte den Wunsch, dass er im Dienst bleiben sollte; und er blieb so lange er konnte. Schauen Sie sich dieses Beispiel an – und ich hoffe, Sie werden es als gesegnet empfinden, Ihren gegenwärtigen Dienst fortzusetzen.“ (Briefe an den heiligen Antonius. S. 209. Nr. 252).
22. März. Meinung zum Lesen des orthodoxen Bekenntnisses von Peter Mogila in theologischen Seminaren: „Lesen Sie das orthodoxe Bekenntnis der Reihe nach zu Beginn des Kurses. Verwenden Sie es ein bis zwei Monate lang. Über das, was im Synodalen Katechismus erklärt wird, fragen Sie, wie es dort erklärt wird. Durch diese Lehre wird der Katechismus erleichtert, der Katechismus wird wiederholt und die Übereinstimmung des Katechismus mit dem orthodoxen Bekenntnis wird angezeigt. Nach der Interpretation mehrerer Glaubensmitglieder oder des gesamten ersten.“ Teilweise ist es notwendig, weiterhin einen besonderen Zeitpunkt für einen detaillierten und kontinuierlichen Bericht in den interpretierten Artikeln festzulegen. Der Bericht sollte nicht in der sklavischen Lektüre des auswendig gelernten Textes des Buches bestehen, sondern in der freien Darstellung von Gedanken, ohne den Kern der Sache zu verletzen“ (Meinungen. T. add. S. 69–70. Nr. 19).
Beschluss zum Bericht des in der Lavra eingerichteten Rates über die Erklärung des Hieromonks über den Grund für die unerlaubte Abwesenheit: „Dem Hieromonk Philaret zu verkünden, dass er eine schwere Strafe für seine unerlaubte Abwesenheit und für vorwurfsvolle Urteile verdienen würde; er wird jedoch ohne Strafe gelassen, weil er sich herablässt, dass seine Worte und Taten der Versuchung und der Überwältigung von Gedanken zugeschrieben werden; ihm jedoch beibringen, dass er sich davor hüten soll, die Ordnung zu stören und unrechtmäßig zu beleidigen.“ andere, aus Angst, dass die Behörden gezwungen sein werden, von der Milde zu Maßnahmen der Rechtsgerechtigkeit überzugehen“ (Resolutionen. Bd. 4, S. 165–166, Nr. 9382).
Beschluss zum Bericht der in der Sergius-Lavra errichteten Kathedrale: Gibt es Hindernisse für die Entlassung des Hierodiakons dieser Lavra aufgrund von Schulden gegenüber verschiedenen Personen: „Der Hierodiakon Arseny aus der Lavra kann entlassen werden, damit er selbst oder an seiner Stelle das Nowospasski-Kloster das für ihn vorgelegte Geld zahlt, damit er keine Beschwerden gegen die Brüder der Lavra hinterlässt.“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 167. Nr. 9383).
Brief an den Gouverneur der Lavra, Archimandrit Antonius (Medwedew): „Gott sei Dank, dass wir durch unser Tischmahl helfen können, die Bedürftigen zu ernähren. Es scheint mir, dass ohne Not nicht viele auf das Brot, die Kohlsuppe und den Haferbrei eines anderen verzichten werden und dass daher diejenigen, die wirklich in Not sind, davon profitieren. Und das ist bereits ein Segen für die Wohltätigkeit, wenn sie den wirklich Armen zugute kommt. Erzpriester John Veniaminov 57, unser Missionar in Russisch-Amerika, wird zu Ihnen kommen. Bitte Nimm es brüderlich an. Er ist ein guter Diener Gottes. Wenn er will, möge er in der Lavra bleiben und am brüderlichen Mahl teilnehmen, denn er möchte dort mehrere Tage bleiben“ (Briefe an den heiligen Antonius, S. 210. Nr. 253).
23. März. Beschluss zum Bericht des geistlichen Gremiums von Serpukhov zum Bericht des Dekans, der die Angelegenheiten eines anderen Priesters anvertraute: „Es ist sinnlos, mir nur Anweisungen zum Bericht zu senden, ohne seinen Inhalt anzuzeigen, wenn ich keinen Bericht habe“ (Beschlüsse. T. 4. S. 121. Nr. 9289).
• Beschluss des Synodalen Oberstaatsanwalts über die Anordnung zur Abgabe des Gesamtberichts über den Inhalt der Moskauer Theologischen Akademie für das Jahr 1837: „... achten Sie darauf, ob Fälle eingegangen sind, die mir nicht vorgelegt wurden; gibt es Fälle, die zur Information an das Büro geschickt und nicht gemeldet wurden? Gibt es Dinge, die ich entschieden habe, die nicht niedergeschrieben oder erfüllt sind? Gibt es welche, die nicht dorthin geschickt wurden, wo sie sein sollten; und wenn es so etwas gibt, legen Sie es mir sofort vor“ (Beschlüsse. T. 4. S. 179–180.
26. März. Brief an den Gouverneur der Lavra, Archimandrit Antonius (Medwedew): „Möge der Herr den von Ihnen im Brief vom 14. Februar zum Ausdruck gebrachten Gehorsam mit jedem geistlichen Segen segnen und Ihnen gute und gesegnete Frucht schenken, sowohl dessen, was Sie im Gehorsam tun, als auch dessen, was Sie dem Gehorsam geopfert haben. Ich danke Ihnen und verneige mich vor der Erde“ (Briefe an den heiligen Antonius. S. 210. Nr. 254).
27. März. Brief von E. V. Novosiltseva: „Einsamkeit und Intimität des Lebens sind eine gute Sache. Aber wie Sie es ausdrücken, ist es ein Graus, in der Gesellschaft zu sein – lassen Sie mich sagen, dass dies keine Tugend ist; und was keine Tugend ist, muss korrigiert und nicht von ihr versklavt werden. Seien Sie um Gottes willen nicht böse auf mich; aber urteilen Sie ruhig, was ich sage, und akzeptieren Sie, was Sie als die Wahrheit erkennen, und verzeihen Sie mir, dass ich das entfernen möchte Splitter aus dem Auge meines Nachbarn, ohne den Baumstamm in meinem Auge zu sehen“ (Briefe. 1911, S. 207).
29. März. Aus den Memoiren von Bischof Nikodim (Kazantsev): „Am Freitagabend des 29. März 1840 hörte ich im Trinity Metochion den All-Night-Akathisten. Ich wollte der Lesung des Akathisten durch den Bischof zuhören. (Zur gleichen Zeit aufgenommen.) Metropolit Philaret las den Akathisten selten, berührend, unprätentiös, ausdrucksvoll. Es gab Korrekturen: Stattdessen - a viel beklagenswerter Schorf – eine viel beklagenswerte Niederlage statt – wie eine Hure – wie verrückt statt des Pflanzers unseres Lebens“ (Kazantsev. S. 63).
31. März. Aus den Memoiren von Bischof Nikodim (Kazantsev (Sonntag der 5. Fastenzeit): „An diesem Sonntag und an diesem Tag wurde ich 1829 in der Lavra des Hl. Sergius zum Mönch geweiht Ruhig, ehrfürchtig, rührend war Vladyka und sie sangen das Konzert: „Berühre die Berge, und sie werden sich erheben.“ Nach der Liturgie befahl ihm die Vladyka, zwei Tassen Tee zu trinken Grammatik. Er begann es zu lesen und sagte dann: „Gib mir eine Pause, vergib mir!“ Keiner von Vladyka sprach so sanft und zärtlich zu mir, selbst nachdem ich den Rang eines Bischofs erhalten hatte.
2. April. Beschluss über die Bitte des Priesters, ihn für den Unterhalt der Familie zu unterstützen: „Das Konsistorium kann dem Seminarvorstand mitteilen, ob es möglich ist, für ein Jahr Unterhalt für alle Kinder zu zahlen, und prüfen, ob etwas anderes getan werden kann. Töchter sind alt und können Schwierigkeiten haben, sie zu erwerben. Und wenn die Priester keine Leistungen verlangen, ist es wahr, dass ein Priester leben kann“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 122. Nr. 9291).
Resolution zum Bericht des Dekans über die Weigerung von Gemeindemitgliedern unter Berufung auf Armut, ihre Pflichten zur Aufrechterhaltung des Klerus zu erfüllen: „Erklären Sie den Gemeindemitgliedern, dass die Nichterfüllung dieses Versprechens sowohl eine Sünde vor Gott als auch eine Schande vor den Menschen ist; dass es die Pflicht der Gemeindemitglieder ist, den Klerus mit anständiger Nahrung zu versorgen, damit die Welt für die Gemeindemitglieder betet ... und damit die Kirche nicht ohne Geistliche zurückbleibt. Bericht über das Folgende“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 122–123.
Beschluss zum Bericht des geistlichen Gremiums von Wolokolamsk, dass Priester Michailow sich als würdig erachtet, der Erste zu sein, der vor Priester Semjonow konzelebriert: „Jeder, der sich selbst erhöht, wird sich demütigen. Als Semjonow eine Leidenschaft für die Meisterschaft entdeckte, wurde dem Stellvertreter befohlen, sich zu übertreffen. Aber als Michailow, der Semjonows Vorrang mehrere Jahre lang anerkannt hatte, plötzlich anfing, den Vorrang vorsätzlich für sich selbst zu bewundern, dann geben Sie ihm nicht den Vorrang, sondern geben Sie ihm den Vorrang.“ Semenov. Konsistorium, dies durchzuführen“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 123. Nr. 9293).
Beschluss zum Bericht des Dekans, dass in der St.-Nikolaus-Kirche ein Feuer ausgebrochen sei, das vom Hauptmann, Fürst Nikolai Schtscherbatow, gestoppt wurde: „Mit der Meldung, St. „Ich bin es der Synode schuldig, die Behörden auf die Tat des Kirchenvorstehers, Fürst Nikolai Schtscherbatow, aufmerksam zu machen, der durch seine persönliche Aktion zur Schwächung der Stärke des Feuers, während er auf die Feuerwehr der Polizei wartete, dazu beitrug, zu verhindern, dass das Feuer die Balken erreichte, auf denen sich die Glocken befanden.“ aufgehängt, was zum Fallen und Zerbrechen der Glocken hätte führen können“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 123. Nr. 9294).
Beschluss zum Bericht des Vormundschaftsangestellten, des Erzpriesters, dass er die Witwe des ehemaligen Priesters in der schlimmsten Verfassung krank vorfand: „... da der Sohn der Witwe, Diakon Jegor Semjonow, Witwe ist, nur zwei erwachsene Söhne hat und daher nicht nur nicht mit einer Familie belastet ist, sondern auch eine Frau für das Haus braucht, und mit all dem erlaubte er seiner Mutter und seiner Schwester, umherzuwandern und Almosen zu essen, nachdem er es ihm verboten hatte.“ um im Priestertum zu dienen, rufen Sie ihn in das Konsistorium, verhören Sie ihn und legen Sie vor, was er vorlegt, und wenn er sich bereit erklärt, seine Mutter in seine Obhut zu nehmen, dann erlauben Sie ihm, erneut im Priestertum zu dienen, und wenn er sich weigert, dann halten Sie ihn bis zur Prüfung fest“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 177. Nr. 9405).
3. April. Beschluss zum Konsistoriumsbericht über den Antrag auf eine Belohnung für Priester Ioann Petrov für eine mahnende Position im Amt des Moskauer Militärgeneralgouverneurs: „Im Hinblick auf langfristigen ehrlichen Dienst und die sorgfältige Ausführung höherrangiger Befehle muss der Hochwürdige diesen Priester zum Erzpriester befördern“ (Resolution. Bd. 4, S. 123–124. Nr. 9295).
5. April. Aus den Memoiren von Bischof Nikodim (Kazantsev): „Am 5. April 1840, am Freitag der 6. Fastenwoche, forderte mich Metropolit Philaret auf, um 16 Uhr zu ihm zu kommen. Meine Grammatik wurde gelesen. Viele Kommentare. Es gibt Änderungsanträge. Ich stimme fast allem zu. Es war notwendig zu sehen, wie vorsichtig die Vladyka bei der Kritik war; als hätte sie Angst, sich nicht aufzuregen. Die Bemerkungen sind.“ lehrreich“ (Kazantsev, S. 63).
6. April. Beschluss zum Antrag des Hieromonks, ihn in das Krankenhauspersonal des Klosters zu versetzen: „Das von der Lavra nach Androniev; dann von Androniev nach Pesnosh; aber es wäre besser, darüber nachzudenken, wie man genauer in den Himmel kommt – von der Lavra, von Androniev oder von Pesnosha“ (Resolutionen. T. 4. S. 124. Nr. 9296).
Beschluss über eine Konsistoriumsbescheinigung über den Antrag eines Priesters, der vorübergehend eine geistliche Position innehat, um Erlaubnis zum Priestertum: „Da er öffentlich gelogen und seine wichtigsten Fehler verheimlicht hat – und eine Lüge kein Zeichen der Reue und Besserung ist, sondern ein Laster, das bei einem Priester nicht geduldet wird –, kann einem solchen Menschen keine Erlaubnis zum Priesteramt erteilt werden“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 124. Nr. 9297).
Beschluss zum Konsistoriumsbeschluss über die Entsendung eines Küsters in ein Kloster wegen maßloser Lebensführung und Trunkenheit während des Gottesdienstes: „Moskau benötigt überwiegend würdige Leute im Klerus. Dem Küster werden Trunkenheitsstörungen auch während des Gottesdienstes und gewalttätiges Verhalten vorgeworfen. Entfernung von seinem Platz in Moskau und Einsatz auf dem Land, ohne ihn ins Kloster zu schicken“ (Beschlüsse. Bd. 4. S. 124. Nr. 9298).
7. April. Beschluss zum Konsistoriumsbeschluss über die Einziehung der Rückstände beim Händler: „Die Unruhen zu vertuschen bedeutet, ihre Fortsetzung zu begünstigen. Sie müssen den Dekan des Klosters fragen, warum er den illegalen Vertrag beim Besuch des Klosters nicht gemeldet hat“ (Beschlüsse. Bd. 4. S. 124–125. Nr. 9299).
9. April. Beschluss zum Bericht des Dekans, dass die Steinkirche verfallen ist und möglicherweise einstürzen wird: „Um eine gefährliche Situation in dieser Kirche abzuwenden, sind Priesterdienste verboten, und zu diesem Zweck wird das heilige Antimension, mit den Händen des Klerus aufgenommen, versiegelt und bis zur Diskretion in der Sakristei der Kathedrale aufbewahrt“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 125. Nr. 9300).
Brief an den Gouverneur der Lavra, Archimandrit Antonius (Medwedew): „Kinder, die in die Lavra kommen, sollten besonders betreut werden. Wenn Gott ihnen zusätzlich zur Nahrung hilft, Gutes zu tun, kann dies eine Reserve für die zukünftige Generation sein“ (Briefe an den Heiligen Antonius. S. 212. Nr. 255).
10. April. Der Auftrag zur Errichtung einer Bronzetafel mit der Inschrift über die Restaurierung der Kirche: „Bringen Sie die Tafel am linken Chor an, wo sich das Bild des Heiligen Alexis befand, was jedoch auf mich verschoben werden kann. Die Tafel sollte viereckig sein, mit einem Bild eines strahlenden Kreuzes und mit einem Rand an den Rändern, einfach und nicht stolz“ (Resolutionen. T. 4. S. 168–169. Nr. 9387).
Brief an Fürst S. M. Golitsyn: „Vielleicht ist es eine Gnade für mich, dass meine Unzulänglichkeit, meine Pflichten mit aller Kraft zu erfüllen, zumindest eine Entschuldigung dafür bleibt, dass ich, wenn es um Vernunft geht, in meinem Wanderleben nichts anderes tun kann. Meine zunehmenden Gebrechen geben mir Hoffnung, dass sie es mir bald erlauben werden, zu Hause zu sein und zu bleiben. Der Trost ist, um die Wahrheit zu sagen, unvollständig, er besteht darin, bei seiner Sache zu sein, wenn die Kraft dazu fehlt.“ Der Akt wurde schwach, nachdem es mit weniger Kräften nicht mehr möglich war, bei der Sache zu sein, was die Verleihung von drei Priestern anbelangte. 58 Das Konsistorium beschloss, die Verleihung auf den nächsten Termin zu verschieben. 32).
Brief an Archimandrit Ioannikiy (Kholuysky), den Abt des Chudov-Klosters: „Konsultieren Sie, Pater Vikar, mit Pater Archimandrit Petrovsky, ob wir die bereits von Graf Sergius Pawlowitsch 59 hergestellten Kerzenleuchter, die nur mit Silber plattiert werden können, für die örtlichen Ikonen nach Chudov bringen sollen. Wir müssen überlegen, ob sie anständig sein werden und ob wir Geld haben werden“ (Briefe. 1888. S. 63. Nr. 9).
12. April. Beschluss betreffend den Haushaltsminister Seiner Kaiserlichen Majestät mit der Weiterleitung von 2.857 Rubel. Silber zur Verteilung an Arme und Kranke, verliehen anlässlich der erfolgreichen Befreiung von der Last der Großherzogin Maria Nikolajewna: „Für die Entdeckung von Waisen, Armen und Kranken, die der höchsten Wohltätigkeit würdig sind, ist es am zuverlässigsten anerkannt, dass Pfarrerzpriester und Priester mit Diakonen in ihren Pfarreien Listen darüber erstellen, in denen solche vorhanden sind. Sie sollten keine Leistungen für Personen erhalten, die beispielsweise aufgrund ihres eigenen Lasters in Armut geraten sind und darin bleiben.“ Unmäßigkeit. Personen mit adligem Rang sollten im Vergleich zu Personen mit niedrigerem Rang gewisse Vorteile erhalten“ (Resolutionen. Bd. 4, S. 180–181. Nr. 9414).
13. April. Brief an den Minister des kaiserlichen Hofes, Fürst Π. M. Volkonsky: „Gesegnet ist das Herz des Zaren, das im neuen Segen Gottes einen neuen Ansporn findet, Gutes zu tun! Möge Gott das erstgeborene Kind Ihrer Kaiserlichen Hoheit Großherzogin Maria Nikolaevna, Ihrer Kaiserlichen Hoheit Prinzessin Alexandra Maximilianowna, segnen und möge sie in den Tugenden des August-Kaiserhauses wachsen“ (CHOLDPr. 1873. Buch 7. S. 114. – Materialien).
15. April. Beschluss zum Antrag des Priesters und des Ältesten um Erlaubnis, die Innenwände der Kirche mit Bildern über das Leben und Leiden des Erlösers zu bemalen: „Es ist erlaubt, die Kirche unter Einhaltung der Wahrheit und des Anstands zu bemalen, die vom Dekan überwacht werden. Wenn die Zeichnung der Kreuzabnahme die ohnmächtig liegende Mutter Gottes zeigt, dann gibt es auch hier weder Wahrheit noch Anstand. Das Evangelium sagt: Ich stand am Kreuz seiner Mutter Jesus.“ und seine Schwester, seine Mutter“ (Resolutionen. T. 4. S. 125. Nr. 9301).
Entschließung zum Antrag eines pensionierten Leutnants der Leibgarde um Erlaubnis, mit seinen Mitteln Reparaturen in der Kirche durchführen zu dürfen: „Ich erinnere mich, dass dies mit dem Priester besprochen wurde und erklärt wurde, was fehlte. Anstatt den Fall ordnungsgemäß zu bearbeiten und ihn aus Dankbarkeit gegenüber dem eifrigen Menschen nicht mit den Sorgen des Papierkrams zu belasten, übergab der Priester den gesamten Fall dem Hinterleger und erlaubte sich nur die einfache Aufgabe, die beigefügte Petition zu unterschreiben“ (Entschließungen. T. 4. S. 125–126.
Brief von E. S. Gerard: „Gott sei Dank, dass Ihre Gesundheit wiederhergestellt wurde. Die von dieser Seite unbelastete Seele kann ihre Kraft, oder besser gesagt die von Gott gegebene Kraft, zur Verbesserung ihres eigenen Bereichs nutzen, der ihrer Freiheit untergeordnet ist. Es ist gut, auf den Herrn zu vertrauen, aber wir müssen unsere kleinen freien Anstrengungen nutzen, um die von ihm gegebene Kraft anzunehmen und zu nutzen. Dies muss in Ihrer Hubschrauberstadt geschehen: obwohl der Herr allein sie zurückbringt“ (CHOLDPr. 1873. Buch 4. S. 77. - Materialien).
April 17. Letter to Bishop Vitaly (Shchepetev): “There is no time to write much. We are going to the baptism of Princess Alexandra Maximilianovna. On the occasion of her birth, the Emperor was pleased to grant her 10,000 rubles. Ass. for the poor in Moscow. I will soon write to you about this in detail. Without a doubt, you have already heard that the sovereign heir chose a bride for himself and got engaged.
April 18. Letter to Archbishop Kirill (Bogoslovsky-Platonov): “I received your book, but have not read it yet, because in the sixth week of fasting I was sick, and in the seventh there was no time left from church and some necessary activities. Es wäre schön, es jetzt persönlich mit Ihnen zu besprechen“ (DC. 1888. Teil 3. Nr. 12. S. 440).
19. April. Brief an Erzbischof Parthenius (Chertkov): „Ich bedauere sowohl den Hochwürdigsten Nikodemus 61 als auch den Hochwürdigsten Meletius 62. Beide waren gute und fromme Hirten. Aber der Herr ruft diejenigen, die sich vorbereitet haben, und wir müssen uns offenbar noch vorbereiten. Wir müssen ernsthaft für die Güte der Luft und für die Fülle der Früchte der Erde beten. Der Zorn des Herrn liegt auf unseren Köpfen. Betet.“ auch für meine Schwäche“ (PO. 1872. Buch 2/3. Nr. 9. S. 41. Nr. 28).
20. April. Brief an Erzbischof Ignatius (Semjonow): „Als diejenigen, die nach Emmaus reisten, zu den einen zehn Aposteln eilten, um ihnen die Freude der Auferstehung Christi zu verkünden, fand sie einen von zehn mit den Worten: Denn der Herr ist tatsächlich auferstanden. Wenn ich also daran denke, Ihnen das Wort der Gemeinschaft in der Freude des auferstandenen Herrn zu überbringen, stoße ich darauf, dass Sie mir die gleiche Gemeinschaft erweisen. Wer auch immer uns gewarnt hat, Gott sei Dank, dass wir die Freude des Herrn haben.“ und brüderliche Gemeinschaft. Ich danke und danke dem Auferstandenen, damit ihr von ihm vollkommene geistliche Freude und jede gute Gabe empfangt, die für die Erlösung und den Dienst an seiner Kirche nützlich ist“ (CHOLDPr. 1871. Buch 4. S. 44. – Materialien).
Brief an Erzbischof Gabriel (Gorodkov): „Vielen Dank für die Vermittlung des Sohnes des Ramensky-Priesters“ (CHOLDPr. 1868. Buch 2. S. 48).
23. April. Brief an Erzbischof Smaragd (Kryzhanovsky): „Aus diesem Grund beeile ich mich, auf Ihren Brief zu antworten, den ich gerade erhalten habe, in dem ich sehe, dass Sie über die Nachricht Ihrer Bewegung besorgt sind. Stellen Sie sich auf den wahren Standpunkt, der den Neuen Orthodoxen vertrauen und sie dadurch etablieren will. Zu diesem Zweck wurden die Eminenz Innozenz 63, die Eminenz Nicanor 64 und Sie in Diözesen versetzt, die Sie nicht berufen haben, als wäre es höher, was Ihnen jedoch nicht unangenehm sein würde, sehen Sie an der Ihnen gleichzeitig verliehenen Sonderauszeichnung. Seien Sie also selbstgefällig und argumentieren Sie, dass Ersteres nicht zugunsten Letzterer vernachlässigt werden kann.
Brief an Erzbischof Gabriel (Rozanov): „Ich danke Ihnen und bete inständig zum Auferstandenen, dass Sie von ihm völlige spirituelle Freude und alle guten Gaben erhalten, die für die Erlösung und den Dienst der Kirche nützlich sind. Seine Vorstellung von Ihrem Rektor 65 scheint gelöst zu sein. Es ist schade, dass er sich in einem solchen Zustand befindet, wie Sie schreiben: Es erfordert Heilung, insbesondere spirituelle Heilung. Die innere Welt der Seele wird den Frieden an den Grenzen zwischen Seele und Körper wiederherstellen“ (Briefe. 1888. S. 84).
24. April. Brief an den Gouverneur der Lavra, Archimandrit Antonius (Medwedew): „Wenn man Brot kaufen und es zu einem niedrigeren Preis verkaufen kann, gegenüber denen, die den Preis in der Posad erhöhen, dann ist das gut. Und von dem, das wir haben, halte ich es für zweifelhaft, es zu verkaufen“ (Briefe an den heiligen Antonius. S. 212. Nr. 256).
Aus den Memoiren von Bischof Nikodim (Kazantsev): „Am 24. April 1840 präsentierte mir der Direktor der geistlichen Bildungsverwaltung, Alexander Ivanovich Karasevsky, drei Projekte: 1) sein eigenes, 2) Metropolit Philaret von Moskau, 3) Metropolit von Kiew. Sie listen die Studienfächer des Seminars auf und fügen neue hinzu – Landwirtschaft, Medizin, Naturgeschichte, Katechismus von Peter Mogila. Ich werde dazu angewiesen.“ Teilen Sie diese Fächer pro Woche auf und weisen Sie den einzelnen Abteilungen des Seminars Mentoren zu, erzählten ihm von dem mir übertragenen Auftrag und baten ihn um Rat in einigen Artikeln. Ich erinnere mich nicht daran: Als Antwort auf meine Beschwerde über den Ausschluss von Philosophie und die Auffüllung des Seminars mit unbedeutenden und nutzlosen Lehren diejenigen) in etwas, damit sie nicht aus Ungeduld alles verderben.“ Über Philosophie und Mathematik sagte der Bischof: „Diese Wissenschaften werden im Seminar als Prüfstein für die Prüfung, Verfeinerung und Ordnung des Denkgeists benötigt.“
Über die Medizin sagte er: „Oberflächliche Kenntnisse der Medizin durch Seminaristen sind nutzlos, sogar schädlich. Statt zu heilen, können sie die Krankheit verschlimmern. Bisher ist der Pfarrer ein spiritueller Arzt. die Person stirbt! Dann werden die Angehörigen sagen: Der Patient wurde leicht krank, aber der Priester gab ihm Medikamente und er starb“ (Kazantsev. S. 63–64).
25. April. Brief an den Gouverneur der Lavra, Archimandrit Antonius (Medwedew): „Akzeptieren Sie, Pater Vikar, den Überbringer dieser Aussage an die Lavra und bemühen Sie sich, ihn auf den richtigen Weg des klösterlichen Lebens zu bringen. Er war in der Sergius-Einsiedelei, versöhnte sich aber nicht wie einige andere und fand die Taten eines der Ältesten schwerwiegend, dem der Abt 66 ihrer Meinung nach im Übermaß vertraute. Ich habe sehr überzeugende Beweise.“ seiner Ehrlichkeit“ (Briefe an den heiligen Antonius, S. 213, Nr. 257).
27. April. Brief an den Vizekönig der Lavra, Archimandrit Antonius (Medwedew): „Seien Sie großzügig, Pater Vizekönig. Nehmen wir den Besuch des Hofes an in der Hoffnung, dass der Herr uns mit Barmherzigkeit heimsucht und besucht zum heiligen Antonius. S. 213. Nr. 258).
Zwischen dem 30. Januar und dem 29. April (ohne Datum). Brief an den Ökumenischen Patriarchen Gregor VI. über die guten Wünsche der Kirche, die er beim Verlassen des Patriarchenthrons von Konstantinopel geäußert hatte: „Heiliger Bischof! Die gegenseitige Kommunikation zwischen orthodoxen Kirchen und ihrem Klerus ist in der Neuzeit nicht so offen und frei wie in der Antike. Daher habe ich nie das Recht gefunden, mein demütiges Wort an Ihre Heiligkeit zu richten. Aber nachdem ich mit Ehrfurcht das Wort gehört habe, das Sie beim Verlassen des ökumenischen Patriarchenthrons von Konstantinopel gesprochen haben, kann ich nicht anders aber gib meinen Gedanken und Gefühlen die Freiheit, sich vor dir zu öffnen. Diejenigen, die sich aufrichtig der Orthodoxie ergeben, werden in deinem Wort die Kontinuität des Geistes spüren, der das Wort des heiligen Theologen Gregor einatmete, als er den Thron von Konstantinopel verließ – den Geist des Eifers für das Wohl der Kirche, der Friedensliebe, der Geduld“ (Meinungen. Bd. III, S. 10).
29. April. Für den Rechtslehrer Erzpriester Meglitsky, der damit beauftragt wurde, der höchsten Person eines ausländischen Herrscherhauses die Lehren der orthodox-katholischen Ostkirche zu erklären und ihren Eintritt in diese Kirche vorzubereiten (Entwurf): „Der Rechtslehrer kann das Konzept der orthodox-katholischen Ostkirche und ihr Bekenntnis in zwei Formen darstellen: historisch und dogmatisch. Bei der historischen Darstellung des Zustands der ostkatholischen Ostkirche sollte besonderes Augenmerk auf das in dieser Kirche enthaltene Glaubenssymbol gelegt werden, das ist das Konzil von Nicäa und Konstantinopel, das auf den ökumenischen Konzilien feierlich abgelegt wurde: dem Konzil von Nicäa, das 325 stattfand, und dem Konzil von Konstantinopel, das 381 nach der Geburt Christi stattfand. Es ist unbestreitbar, dass es zu dieser Zeit das allgemeine Bekenntnis der Orthodoxen Ökumenischen Kirche war Lehre über den Ursprung des Heiligen Geistes...
Die Ostkirche glaubt, dass es in einem unverständlichen Sakrament, egal wie zuverlässig es ist, sich auf Schlussfolgerungen und Vermutungen zu verlassen, genauso sicher ist, sich in den genauen Worten Christi des Erlösers auszudrücken, es enthält ausnahmslos den alten Ausspruch des Symbols und bleibt somit gleichzeitig sowohl der Heiligen Schrift als auch der Heiligen Tradition treu <...> In der Lehre der Kirche bedarf es einer besonderen Erklärung aufgrund der Tatsache, dass sie als geistlicher Leib Christi vorhanden ist nichts ist die unzerbrechliche Verbindung des Glaubens und der Liebe zwischen allen seinen Mitgliedern; so dass vor Gott, der Kirche aller Zeiten und Orte auf der Erde, der militanten und siegreichen Kirche, der Kirche der Lebenden und der Kirche der Verstorbenen, eine völlig vereinte Kirche existiert. Daraus wird die von der katholischen Ostkirche anerkannte Gebetsgemeinschaft zwischen diesen verschiedenen Bereichen der einen Kirche deutlich“ (Meinungen. Bd. III, S. 13, 15–17).
30. April. Beschluss zum Bericht der in der Lavra errichteten Kathedrale über den Brand im Don-Gebäude: „Vielen Dank an den besuchenden und barmherzigen Herrn, dass sich die Katastrophe nicht weiter ausdehnte, als, wie ich höre, der für andere Gebäude gefährliche Ostwind aufhörte und der Regen während der Schwere des Feuers ausströmte. Die Kathedrale hätte dies zur Ehre Gottes und des Heiligen Gottes erwähnen sollen. Ich habe vergessen zu sagen, dass die Kathedrale anscheinend nicht einmal weiß, wie man Stunden zählt – sie schreibt: bei 12 Uhr morgens; das bedeutet Mittag, und das Feuer begann um Mitternacht“ (Resolutionen. T. 4. S. 169. Nr. 9388).
1. Mai. Brief an den Vizekönig der Lavra, Archimandrit Antonius (Medwedew): „Verzeihen Sie mir, Pater Vizekönig, für das, was ich beim Bericht des Konzils geschrieben habe. Ein Brandbericht ist schwieriger als ein Brand. Ist es nur notwendig, sich an Gott und seine Werke in Briefen zu erinnern, aber nicht in offiziellen Berichten? Die Briefe verschwinden, aber offizielle Papiere bleiben im Archiv und sie können den Nachkommen von den Besuchen und Segnungen Gottes erzählen“ (Briefe an den heiligen Antonius. S. 215. Nr. 259).
2. Mai. Brief an den Gouverneur der Lavra, Archimandrit Antonius (Medwedew): „Wer nach der Entscheidung des Architekten baut, legt Ziegelsteine auf den Kopf des Architekten; und wer ohne Architekten baut – allein. Ich bin immer noch nicht überzeugt, von dem abzuweichen, was ich im Bericht des Konzils gesagt habe, ohne jedoch die Annahme hartnäckig zurückzuweisen, die vielleicht erklärt und bewiesen wird“ (Briefe an den heiligen Antonius. P. 215. Nr. 260).
4. Mai. Der Beschluss zum Konsistoriumsbeschluss besteht darin, einem Studenten der Mittelabteilung des Moskauer Theologischen Seminars mitzuteilen, dass er nicht um die Stelle eines Diakons, sondern um eine Stelle als Geistlicher bittet: „In manchen Fällen ist es unpraktisch, auf Zeugnissen Eintragungen vorzunehmen, zum Beispiel im Falle einer Versetzung in einen anderen Rang. Fehlverhalten muss jedoch von der Justiz korrigiert werden. Da der Student nach zwei Beschlüssen eine Stelle als Geistlicher suchen wollte, bat er um einen Diakon und versuchte es damit.“ um die Behörden zu täuschen, dann sollte er dafür für einen Monat ins Priesterseminar geschickt werden, um eine Ministerposition zu übernehmen“ (Resolutionen. T. 4. S. 126. Nr. 9303).
Beschluss zur Präsentation der Übersetzung der „Dogmatischen Theologie“ des Heiligen Johannes von Damaskus aus dem Griechischen ins Russische durch den Vorstand der Moskauer Theologischen Akademie: „... Ich schlage vor, diese Übersetzung auch im Zensurausschuss zu prüfen und dabei auf die Treue und Richtigkeit der Sprache sowie auf die Anmerkungen zu achten, damit es keine unnötigen oder zweifelhaften Anmerkungen gibt. Stimmt es, dass er heilig ist? Damaskus sagte: Der Körper wurde durch Vergöttlichung zu Gott? In der alten Übersetzung heißt es: Gottliebend. Die Taube, glaube ich, hat das Evangelium nicht verkündet, weil der Küster im Glockenturm das Evangelium predigt, sondern das Evangelium gepredigt oder das Ende der Sintflut verkündet, und zwar nicht seit der Antike, denn dies dauerte nicht an, sondern geschah einmal, in der Antike oder in der Antike“ (Resolutionen. Bd. 4, S. 174–175. Nr. 9398).
Aus den Memoiren von Bischof Nikodim (Kazantsev): „Im Jahr 1840, anlässlich der Himmelfahrt des Herrn, am 4. Mai, bat ich darum, mit Metropolit Philaret in seiner Heimatkirche im Dreifaltigkeits-Metochion zu dienen Den zweiten Platz, wie ich es wollte, lehnte er entschieden ab und sagte: „Du bist im Gottesdienst, ich habe ihn verlassen“. Das Wohnzimmer war voller Herren, von denen einige sehr jung waren. Macarius hielt mich an und begann zu fragen, wer ich sei, woher ich komme und was ich hier mache. Nachdem ich mit Worten gesprochen hatte, verließ ich den Saal und versprach, so viel mit ihm zu reden, wie er wollte.
Macarius hörte nicht zu, sondern ging im Flur auf und ab, hielt meine Hand und bat mich, mir mehr und mehr über mich selbst zu erzählen. Ich war völlig außer Kontrolle und hatte jede Minute Angst, dass die Gäste die Vladyka verlassen würden. Macarius beruhigte: „Nein, die Gäste werden noch lange Zeit mit der Vladyka verbringen.“ Ich schämte mich, Pater grob abzulehnen. Makarius; Ich begann mit ihm durch die Halle zu gehen. Na und? Das Wohnzimmer öffnet sich, die Edelfrauen kommen heraus, drehen sich wie immer um und verneigen sich zärtlich vor der Vladyka; Ich warf beide Arme zurück und verneigte mich. Der Bischof wollte gerade in die Halle hinter den Bojaren gehen und verneigte sich gnädig vor ihnen, aber als er uns sah, errötete er, Blitze blitzten in seinen Augen; Er drehte sich schnell um und schlug die Tür hinter sich zu, sodass die Fenster klapperten. So führte mich der halb durchgeknallte Archimandrit in Versuchung... Nach dieser schwierigen Szene wagte ich lange Zeit nicht, dem Herrn zu erscheinen und seinen engelsgleichen-jungfräulichen Blick und sein Gesicht zu betrachten. Der gute Gott hat mir offenbar verziehen: Ich habe nicht gewagt, mich zu rechtfertigen, aber er hat nicht angefangen, darüber zu reden und war trotzdem barmherzig zu mir“ (Kasanzew, S. 57).
5. Mai. Beschluss zum Bericht des Archimandriten über die Unannehmlichkeiten beim Bau einer Zelle im Garten des Abtes im Moskauer Nowodewitschi-Kloster: „Die in sechs Punkten des Vorschlags dargelegten Unannehmlichkeiten, im Garten wieder ein Holzgebäude zu errichten, sind respektvoll. Der Garten des Abtes muss nicht nur für den jetzigen, der wahrscheinlich nicht mit schmerzenden Füßen dorthin geht, sondern auch für die zukünftige Äbtissin sicher und in ihrer stillen Nutzung erhalten bleiben.“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 126. Nr. 9304).
7. Mai. Meinung von Metropolit Philaret zu dem Begriff, der im Gesetzbuch zur Benennung der orthodoxen Kirche verwendet werden sollte: „In Artikel 35 wird der Ort den privaten Namen der griechisch-russischen Kirche tragen; denn der Krönungsritus wurde in der griechischen Kirche verwendet und dann in die russische Kirche übernommen. Andere Mitglieder der östlichen Konfession der Kirche kennen diesen Ritus nicht, weil sie keine Gelegenheit haben, ihn zu verwenden“ (Meinungen. Bd. hinzufügen. S. 72. Nr. 20).
8. Mai. Brief an die Mutter: „Vielen Dank, dass Sie an den Feiertagen an mich gedacht haben. Es tut mir leid, dass Sie geschwiegen haben. Die knappe Zeit und teilweise die Gesundheit. Jetzt hoffe ich jedoch, bald nach Moskau zu gehen und, wenn Gott segne, vor dem Dreifaltigkeitstag dort zu sein.“ (Briefe. 1882. S. 351. Nr. 404)
10. Mai. Brief an den Gouverneur der Lavra, Archimandrit Antonius (Medwedew): „Der Frühling droht, dann ermutigt, dann droht er wieder. Auf der Heiligen Synode habe ich die Idee vorgestellt, einen Gebetsgottesdienst einzurichten. Andere verneigten sich, andere beschlossen, ihn aufgrund der örtlichen Umstände sich selbst zu überlassen; wir kamen zu dem Schluss, dass genauere Informationen erforderlich wären“ (Briefe an den heiligen Antonius, S. 215–216. Nr. 261).
12. Mai. Brief an Erzbischof Kirill (Bogoslovsky-Platonov): „Ich habe Ihr Buch teilweise gelesen, hatte aber keine Zeit, es vollständig zu lesen. Soweit ich mich erinnern kann, ist es jetzt einfacher zu lesen als zuvor. Aber vielleicht, weil der Hebräerbrief, wenn ich mich nicht irre, besonders viele Passagen enthält, die mehr als eine kurze Recherche erfordern, konnte ich es mir beim Lesen nicht verkneifen, einige Kommentare abzugeben, die Ihnen zur Überlegung angeboten werden.“ Ich denke, ich werde das Buch für Sie unter Verschluss lassen“ (DC. 1888. Teil 3. Nr. 12. S. 441).
13. Mai. Haltung von Erzbischof Neil (Isakovich) 68 zu Schwierigkeiten in den kirchlichen Regeln bezüglich Verwandtschaft bei Ehen von Inselbewohnern: „Das Dorf Kurilskoje besteht aus kaum mehr als hundert Seelen. Es ist offensichtlich, dass Familien bei einer so geringen Zahl größtenteils mit Verwandtschaftsbeziehungen überfüllt sein müssen und es keinen Ort gibt, an dem man sich für Eheschließungen außerhalb entfernter Verwandtschaftsbeziehungen ausbreiten kann. Dieser Staat ist patriarchalisch, und es ist unmöglich, ihn auf alles anzuwenden.“ Die Verwandtschaftsregeln, die bereits nach der Bildung bevölkerungsreicher, einsprachiger Menschengemeinschaften aufgestellt wurden, gelten als Verbot für die Eheschließung und für diejenigen, die hier nicht genannt oder verboten sind. Die geistige Verwandtschaft darf nicht weiter ausgedehnt werden als zwischen dem Empfänger und den Eltern des letzteren Taufe und ein Empfänger für die Frauentaufe“ (Resolutionen. T. 4. S. 184–185. Nr. 9423).
18. Mai. Brief an den Oberankläger der Heiligen Synode, Graf N.A. Protasov: „Auf meiner Reise durch Twer habe ich erfüllt, was ich geplant hatte, ich habe mit Seiner Eminenz Gregor 69 über Archimandrit Platon gesprochen 70 . Der Hochwürden sagt, dass er ihn nicht zur Überstellung in das Twerer Otrotsch-Kloster eingereicht hat, weil das Novotorzhsky-Kloster etwas profitabler ist und der Archimandrit Kinder hat, die seiner Fürsorge bedürfen; aber dass seine Die Verlegung nach Otroch, das laut der Liste höher als Novotorzhsky liegt, wird dem Befehl entsprechend nützlich sein, als Vorsichtsmaßnahme für Platon und um ihn stärker mit den Angelegenheiten des Gottesdienstes zu beschäftigen. Ich halte es für unnötig, Ihre Exzellenz darauf aufmerksam zu machen, dass ich gestern, am 17., am Abend in Moskau angekommen bin. Aus gefühlter Not wird für Regen gebetet, der in den letzten Tagen teilweise vorhanden war, aber für Kälte und Wind Ungünstig für die Pflanzen. So habe ich gesehen, dass die Winterfrüchte nicht überall gut sind;
Tagebucheintrag: „Viel. Theodota Agkir. 17 nach Moskau.“
19. Mai. Entschließung zum Antrag des russischen Staatsbürgers Eduard Gan auf seinen Beitritt zur Orthodoxie und auf Erlaubnis, eine neue Ehe eingehen zu dürfen: „... der Antrag auf Eheschließung, der dem Antragsteller in der Religion, der er jetzt angehört, verboten ist, gibt ihm den starken Verdacht, dass er sich nicht aus reiner Absicht für den Beitritt zur Orthodoxie entscheidet, sondern nur, um eine Ehe zu erreichen. Deshalb... erklären Sie dem Antragsteller, dass dieser Bitte nicht entsprochen werden kann und dass er, wenn er aufrichtig der Orthodoxie beitreten möchte, dies tun wird kann fragen, ohne sich in die Angelegenheit der Ehe einzumischen, und ihm erklären, dass in der orthodoxen Kirche die Verletzung der ehelichen Treue strenger verurteilt wird als in seiner aktuellen Religion“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 127. Nr. 9305).
20. Mai. Beschlussfassung über den Bericht der an der Lavra errichteten Kathedrale mit Vorlage der Abrechnungen über die Ausgaben der Lavra für April 1840: „Erklären Sie bitte, was ein Kutschenpolsterer ist, der für April 35 Rubel bekommen hat? Hat die Lavra wirklich so viele Kutschen, dass sie das ganze Jahr über genutzt werden?“ (Beschlüsse. T. 4. S. 169. Nr. 9389).
Beschluss zum Bericht des in der Lavra eingerichteten Rates mit Vorlage einer Aufstellung über den für Gebetsgottesdienste und Nachtwachen gesammelten Betrag: „Hieromonk Philaret erklärt bei der Ausgabe seines Anteils, dass dies nur aus Gnade geschieht; wenn er sich aber weiterhin der Erfüllung seines hieromonastischen Amtes entzieht, werden die Behörden gezwungen sein, sich aus Gnade an die Gerechtigkeit zu wenden und es nicht den Arbeitern wegzunehmen, um es dem Faulen zu geben“ (Resolutionen. Bd. 4, S. 169–170.
Brief an A.N. Murawjow: „Erst jetzt kann ich Ihnen etwas schreiben, gnädiger Herr Andrei Nikolajewitsch.“ Feiertage, Menschen und Unternehmungen erlaubten es mir nicht, mich umzusehen. Deshalb habe ich deinen Elternteil erst gestern besucht und wollte ihn auch nicht losschicken, um sich über ihn zu informieren, um ihn nicht zu zwingen, zu mir zu kommen. Gestern besuchte ich ihn und man sagte mir, dass er in der Datscha sei. Ich kehre nach Hause zurück und sie sagen mir, dass er mich besucht hat, als ich ihn besucht habe“ (Briefe. 1869, S. 84–85, Nr. 59).
Beschluss zum Antrag des Küsters auf Leistungen für seine große Familie: „Die Vormundschaft wurde für aktive Angestellte eingerichtet und nicht für Väter, die zu Hause Kinder haben. Eine ältere Schwester muss hart arbeiten, um Essen zu verdienen. Der rechte Pfarrer wird versuchen, seinen ältesten Sohn Ivan in seine Schranken zu weisen“ (Resolutionen. T. 4. S. 177. Nr. 9406).
13. Juni. Anwesenheit bei der feierlichen Sitzung an der Moskauer Universität anlässlich des Endes des akademischen Jahres. Zusammen mit dem Minister für öffentliche Bildung verteilte er Diplome an Kandidaten sowie Gold- und Silbermedaillen an Studenten (MV. 1840. Nr. 49. S. 383).
14. Juni. Brief an die Mutter: „Ich bleibe bis zum 26. dieses Monats in Moskau; und dann werde ich in der Lawra sein, wahrscheinlich bis zur Hälfte Juli. Wenn Sie möchten, können Sie jetzt kommen; und wenn Sie sich entscheiden, im Juli zu kommen, dann hoffe ich, dass Sie mich freier finden werden, denn dann wird es keinen Grund mehr geben, Moskau zu verlassen“ (Briefe. 1882. S. 351. Nr. 405).
20. Juni. Beschluss zum Antrag des Küsters auf Gewährung von Leistungen für ihn und seine achtköpfige Familie: „Da die in der Landwirtschaft tätigen Angestellten besonders Hilfe bei der Aussaat der Felder benötigen, befehlen Sie den Dekanen, dass den Bedürftigen nach Aussage des örtlichen Priesters und auf Anfrage des Dekans der erforderliche Geldbetrag aus dem Portemonnaie derselben Kirche, in der sie dienen, oder von einer anderen, bei der es sich als möglich erweist, geliehen wird“ (Beschlüsse. T. 4. S. 130. Nr. 9313).
Brief an A. N. Muravyov: „Wer sich taufen lässt, wird geprüft; die Entscheidung zur Durchführung der Taufe wurde entschieden und genehmigt. Dies wird dem Empfänger bekannt sein“ (Briefe. 1869. S. 85. Nr. 60).
21. Juni. Beschluss über die Bitte des Priesters und der Geistlichen, ihnen aufgrund der hohen Brotkosten irgendeinen Vorteil zu gewähren: „Der Priester spricht am Anfang von Hunger und schreibt dann: Ich kann mich kaum selbst ernähren. Deshalb wird er vielleicht seine Familie ernähren und bittet nicht aus Not, sondern aus einer Ahnung heraus“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 178. Nr. 9408).
23. Juni. Beschluss zum Antrag des Hieromonks, ihn wegen Intoleranz gegenüber dem heißen Klima zu den Brüdern eines Moskauer Klosters zu überführen: „Da der Antragsteller unbekannt ist und sich nicht vorstellen kann, dass einer der Klosteräbte der Moskauer Diözese seiner Aufnahme zustimmen würde, lehnen Sie diesen Antrag ab und senden Sie ihm das dazugehörige ärztliche Attest über das geistliche Konsistorium von Astrachan zurück“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 130. Nr. 9314).
Beschluss zum Vormundschaftsjournal auf Antrag verschiedener Personen: „Das Mädchen hat weder Vater noch Mutter; für diese und jene Kinder bedarf es einer vornehmlich öffentlichen Anstalt. Für solche Kinder soll die Vormundschaft freie Stellen vorhalten. Um durch den Vormund herauszufinden, ob das Mädchen eine gute Fürsorge und Erziehung durch den Schwiegersohn genießt und ob dies der Fall ist, kann man nach der aktuellen Meinung der Vormundschaft handeln, andernfalls muss man sie auf jede erdenkliche Weise in die Anstalt bringen“ (Beschlüsse. T. 4. S. 178. Nr. 9410).
24. Juni. Liturgie und Gebetsgottesdienst, das Wort wurde in der Mariä Himmelfahrt-Kathedrale am Geburtstag des Kaisers und der Großherzogin Alexandra Nikolaevna gesprochen (MV. 1840. Nr. 52. S. 408).
Entschließung zur Petition des russischen Staatsbürgers Eduard Gan, der orthodoxen Kirche beizutreten: „Aus der vorherigen Petition geht klar hervor, dass dem Petenten Ehebruch vorgeworfen wird – und zwar gemäß den Regeln des Heiligen Vaters, wenn sie nicht bald zu den Sakramenten der orthodoxen Kirche zugelassen werden, dann gestatten Sie dem genannten Erzpriester, ihn unter die Katechumenen und Büßer zu nehmen und genügend Zeit damit zu verbringen, die Aufrichtigkeit seiner Reue und die Reinheit seiner Absicht zu prüfen. Je nachdem, was sich herausstellt.“ In diesem Fall kann er um weitere Erlaubnis hinsichtlich seines vollständigen Anschlusses an die orthodoxe Kirche bitten“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 131. Nr. 9315).
Beschluss zum Antrag eines ehemaligen Novizen des Klosters auf Erlaubnis, sich um eine Stelle als Priester zu bewerben: „Erlauben Sie ihm, nur mit Zustimmung des örtlichen Priesters und der Gemeindemitglieder eine Stelle als Priester zu suchen und zu beantragen, und geben Sie dafür drei Monate Zeit. Wenn zu diesem Zeitpunkt kein Platz vorhanden ist, sollte das Konsistorium prüfen, ob er als unnötig aus dem Klerus ausgeschlossen und zur Wahl einer Lebensform in den Provinzvorstand versetzt werden sollte“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 131. Nr. 9316).
Brief an den Chefankläger der Heiligen Synode N. A. Protasov zur Frage der Scheidung von Personen katholischen Glaubens durch das Gericht der orthodoxen Kirche: „Warum möchte der Vorstand Scheidungsanträge nach römisch-katholischem Recht annehmen? Wenn die Entscheidung des orthodoxen Gerichts mit Sicherheit als fest anerkannt werden soll, wie es im Gesetzbuch vorgeschrieben ist, welchen Zweck hat die Petition dann? Wozu dient die neue Büroarbeit? Die Entscheidung ist nach geltendem Recht bereits fest. Und wenn ja, damit.“ Wenn der Vorstand das Recht hat, eine Scheidung nach römisch-katholischem Recht zu gewähren oder nicht zu gewähren, fordert er das Recht, sicherzustellen, dass die Erlaubnis des orthodoxen Gerichts nicht verbindlich ist, und möchte daher den Artikel des Gesetzbuchs vernichten“ (Meinungen. Bd. III, S. 20).
15. Juli. Beschluss zum Bericht des Dekans, dass der Priester ab dem 5. Juli Anfälle von leichtem Delirium tremens zu zeigen begann und daher seine Position nicht korrigieren kann: „Senden Sie diesen Bericht an den Dekan zurück, damit dieser den Priester in ein oder zwei Wochen weiter beobachten und über die weiteren Ereignisse berichten wird, mit diesem Bericht beigefügt, ohne jedoch den Priester dadurch zu beunruhigen, dass ihm eine Beobachtung vorgeschrieben ist“ (Resolutionen. T. 4. S. 133. Nr. 9323).
Beschluss zum Bericht des Dekans, dass sich die in der Landwirtschaft tätigen Geistlichen aufgrund einer schlechten Getreideernte in einer schwierigen Situation befinden und Leistungen benötigen: „Vergebens haben die Bittsteller nicht gesagt, was sie brauchten. Um keine Zeit zu verlieren, ordnete das Konsistorium erneut dem Dorfdekan an, dass denen, die Getreide zur Aussaat benötigen, in Absprache mit den umsichtigsten Priestern derselben Abteilung Beträge aus der Kirchenkasse ausgezahlt werden sollten“ (Beschlüsse. T. 4. S. 134. Nr. 9324).
25. Juli. Der Vorschlag des Konsistoriums, geliehene Kredite aus kirchlichen Geldbeträgen an Geistliche für den Kauf von Saatgut für die Getreideaussaat zu genehmigen: „... aufgrund der Armut, die die Gemeindemitglieder aufgrund des Getreidemangels, insbesondere im Bezirk Kolomna, erlitten haben, muss man befürchten, dass die Kirchen nicht im Verhältnis zum Bedarf über freie Beträge verfügen werden; in Erwartung besonderer Anfragen für diesen Anlass könnte die Zeit der Aussaat selbst verpasst werden. Unter solchen Umständen wird dies in Betracht gezogen, um eine neue und dauerhafte Katastrophe zu verhindern.“ Es ist notwendig, administrative Maßnahmen zu ergreifen, um Nothilfe für diejenigen zu leisten, die sie für die bevorstehende Aussaat von Winterfeldern benötigen“ (Resolutionen. Bd. 4, S. 135–137. Nr. 9328).
Anweisung an den Archimandriten des Moskauer Wysokopetrowski-Klosters, Zulagen an bedürftige Geistliche für die Aussaat von Feldern zu verteilen: „Nach Erhalt des Befehls begeben Sie sich sofort nach Kolomna und kümmern sich beim örtlichen Nowoglutwin-Kloster sorgfältig um die Ihnen übertragene Aufgabe, um nicht die Zeit zu verpassen, die Zuwendungen an diejenigen zu verteilen, die sie für die Aussaat der Felder benötigen“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 137. Nr. 9329).
Brief an den Archimandriten des Moskauer Vysokopetrovsky-Klosters Gabriel: „Die Geldverteilung sollte speziell für den Kauf von Roggen für Saatgut erfolgen, mit der Inspiration derjenigen, denen das Geld für diesen Zweck gegeben wird, damit sie es für den vorgesehenen Zweck verwenden und sich mit Sicherheit um die Aussaat der Felder kümmern“ (CHOLPDr. 1873. Buch 4. S. 68–69. – Materialien).
26. Juli. Beschluss über die Bitte des Priesters, 5.000 Rubel beizusteuern. Ass., für Priester Winogradow für sein Haus auf dem Grundstück des Grundbesitzers: „Das angenommene Geld sollte weder der Frau des Priesters Winogradow noch seiner Vormundschaft übergeben werden, sondern es ist mit ihm zu vereinbaren, dass es in der sicheren Schatzkammer aufbewahrt werden soll, bis der Fall um ihn abgeschlossen ist und er es braucht, um sich an einem anderen Ort niederzulassen“ (Resolutionen. T. 4. S. 137–138. Nr. 9330).
27. Juli. Beschluss zum Konsistoriumsbericht über den Antrag des Erzpriesters, ihn aus Altersgründen vom Amt des Dekans zu entlassen, und Vorschlag würdiger Kandidaten als Nachfolger: „Der erste Kandidat ist an Jahren älter als derjenige, der aus Altersgründen die Entlassung aus dem Amt des Dekans beantragt, und bekleidet darüber hinaus bereits das Amt des geistlichen Vormunds. Seien Sie daher Zweiter. Der Respekt vor den Verdiensten beider Erzpriester wird gewahrt.“ die Tatsache, dass das Recht, in Aussagen und Dienstakten über sie auszusagen, nicht dem neuen Dekan, sondern dem Konsistorium zusteht“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 138. Nr. 9331).
31. Juli. Ein Brief an den Oberstaatsanwalt der Heiligen Synode, N. A. Protasov, mit einer Schlussfolgerung zum Antrag der Altgläubigen der Stadt Spassk, einem der Pfarrer zu erlauben, ihre Bedürfnisse in der Altgläubigenkapelle zu korrigieren, ohne sich der Orthodoxie anzuschließen: „Die Befriedigung der wesentlichen spirituellen Bedürfnisse derjenigen, die auf dem Kirchhof nicht existieren, wäre vor Ort, bei einer genaueren Untersuchung der Umstände und bei weniger Formalität der Beziehungen weniger schwierig. So scheint es.“ Aus früheren Erfahrungen im Jahr 1820 wurden die flüchtigen Priester der örtlichen Schismatiker von der Polizei festgenommen und zu ihren Diözesanvorgesetzten transportiert, die aus Gewohnheit und Verbindungen das Schisma aufrechterhielten. Diese wandten sich mit Forderungen an die orthodoxen Priester ohne Petitionen, Beziehungen oder Berichte, an den Gouverneur, den Bischof, an die Heilige Synode.
8. August. Beschluss über einen Auszug aus den Gesetzen zum Scheidungsfall: „Das Konsistorium war nicht berechtigt, einen Antrag auf Auflösung einer durch das Sakrament der Ehe gebundenen Ehe anzunehmen, was aufgrund der Bedeutung des Themas unbedingt der Prüfung durch den Bischof bedarf. Die Charta gewährt dem Konsistorium nicht das Recht, Entscheidungen ohne Zustimmung des Diözesanbischofs zu treffen und umzusetzen; und die dem Konsistorium erteilte Vollmacht zur Ausführung der in der aktuellen Zeitschrift enthaltenen Beschlüsse.“ Angelegenheiten ohne vorherige Prüfung, wie es die Strenge der Satzung erfordert, hätten das Konsistorium dazu veranlassen müssen, diese Vollmacht dadurch zu rechtfertigen, dass es Beschlüsse über die wichtigsten Angelegenheiten, nämlich die Gegenwart, nicht ohne Zustimmung ausführte“ (Resolutionen. Bd. 4, S. 139–140. Nr. 9334).
Brief an den Vizekönig der Lavra, Archimandrit Antonius (Medwedew): „Dieser Brief wird Ihnen zugestellt, Pater Vizekönig, Schüler und Anhänger des Lebens des verstorbenen Wüstenbewohners in der Nähe des Klosters Svensk, Pater Arsenia. Sprechen Sie mit ihm über nützliche Dinge und schreiben Sie mir eine Antwort“ (Briefe an den heiligen Antonius. S. 220. Nr. 268).
Brief an den Vizekönig der Lavra, Archimandrit Antonius (Medwedew): „Vielen Dank, Pater Vizekönig, für die den Diveevskys gesandte Hilfe und für die Idee, den Abt 77 zu schicken, in der Hoffnung, dass er dadurch zu einer humanen Teilnahme an ihnen angeregt wird“ (Briefe an den Mönch Antonius. S. 222. Nr. 272).
Brief an die Mutter: „Ich bereue den Ärger, der Iwan Alexejewitsch widerfahren ist. Sagen Sie ihm aber, er soll ruhig sein und sich keine Sorgen um Dinge machen, die keinen Schaden anrichten. Seine gute Meinung hängt nicht vom Bleistift des Dekans ab. Ich werde versuchen, ihm speziell darüber zu schreiben“ (Briefe. 1882, S. 352, Nr. 406).
Metropolit Seraphim war so feige und mit Philaret beschäftigt! In der Synode endete diese Angelegenheit tatsächlich stillschweigend; aber für die Moskauer Akademie war es nicht einfach: Sie erhielt strenge Kommentare. Von den acht Studierenden scheinen zwei den Master-Abschluss nicht erhalten zu haben, obwohl sie dafür nominiert waren. Diese Angelegenheit kühlte Metropolit Philaret von mir ab. Er schien mich dafür nicht zu schelten; aber ich habe viel Vertrauen in ihn verloren. Aber wer das beurteilen will, soll das beurteilen. Abgesehen von Intrigen, denen ich nie einen Preis gebe, möchte ich sagen: Ich habe getan, wie ich die Sache verstanden habe. Es ist nicht meine Schuld, dass die akademischen Autoritäten nachlässig sind und die Aufsätze der Studenten schlecht sind“ (Kazantsev, S. 66–68).
13. September. Brief von E. V. Novosiltseva: „Wir sollten uns nicht den Träumen der Fantasie hingeben und Pläne für das nächste Jahrhundert schmieden, wenn auch in der Gegenwart nicht alles nach unseren Annahmen geschieht. Woher wissen wir, ob ein Mensch wiedergeboren wird? – fragen Sie. Ist es notwendig, ihn darüber zu informieren? Würde der Gedanke, wiedergeboren zu werden, nicht der eigentlichen Ursache der Erweckung schaden? Es genügt, dass das Evangelium die Mittel der Erweckung aufgezeigt hat: Glaube, Gebet, Sakramente, Gebote. Gehen Sie vorsichtig mit den Mitteln um – und ich glaube, dass der Herr sein Werk tun wird, das von Gott wiedergeboren wurde“ (Briefe. 1911, S. 209).
17. September. Der Vorschlag des Konsistoriums, einen Diakon zur Prüfung vorzulegen, der lernen sollte, Musik richtiger zu lesen und zu singen (Resolutionen. T. 4. S. 143–144. Nr. 9343).
Brief an den Gouverneur der Lavra, Archimandrit Antonius (Medwedew): „Meine Reise zu Ihnen, Pater Vizekönig, sollte von Bogorodsk aus wahrscheinlich 23 Tage dauern. Wetter- und Straßenverhältnisse können sie jedoch verlängern. Aber machen Sie sich keine Sorgen und belästigen Sie nicht viele mit Warten“ (Briefe an den Heiligen Antonius. S. 223. Nr. 274).
26. September. Entschließung zum Bericht des Dekans, dass er einen Riss im Heiligen Stuhl entdeckt habe: „Zunächst ist derjenige schuld, der Nägel in den geweihten Altar geschlagen hat, aber er ist unbekannt. Dann ist der derzeitige Priester schuld, weil er die Nägel herausgenommen und infolgedessen mit einem ungeweihten Instrument am geweihten Altar gearbeitet hat, dies ohne Erlaubnis getan und dies in der vorherigen Vernehmung nicht preisgegeben hat“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 144. Nr. 9344).
1. Oktober. Beschluss zum Erlass des Heiligen Synods, dass es unmöglich ist, einem Studenten, der das erforderliche Alter nicht erreicht hat, die Zulassung zum Mönch zu ermöglichen: „Es ist sehr bedauerlich, dass der akademische Rat sich nicht die nötige Mühe gemacht hat, die Ideen mit dem Gesetz in Einklang zu bringen, und sich selbst, mir und dem Antragsteller, der Schirmherrschaft und Fürsorge verdient, Ärger bereitet hat. Glaubt er wirklich, dass meine Aufgabe darin besteht, Zahlen und Buchstaben zu überprüfen, und dass meine Zeit nicht für etwas wichtigere Aktivitäten benötigt wird? Finden Sie das sorgfältig heraus.“ Jahre und Monate des Antragstellers: Denn wenn im vergangenen Jahr nachgewiesen wurde, dass er 23 Jahre alt war und 23 Jahre und 11 Monate alt war, dann ist er jetzt fast 25 Jahre alt“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 182. Nr. 9418).
2. Oktober. Entschließung zum Antrag der Gemeindemitglieder der Edinoverie-Kirche um Unterstützung beim Erhalt von mehr als zehntausend Exemplaren liturgischer Bücher vom Treuhänder der Edinoverie-Druckerei zur Lieferung an die Kirche: „In Anbetracht der Bitte der Edinoverie-Gemeindemitglieder um Respekt und insbesondere in Anerkennung der Begründung, dass die Edinoverie-Druckerei und ihre Werke Eigentum der Edinoverie-Kirche und keine Privatperson sind ... verweisen Sie von mir auf die Heilige Synode, also.“ dass es vorzuziehen wäre, dieser Bitte der Mitgemeindemitglieder eine Verwaltungsanordnung nachzukommen“ (Resolutionen. T. 4. S. 144–145. Nr. 9345).
Brief an die Mutter: „Ich nutze diese Gelegenheit, um Ihnen, gnädige Mutter der Kaiserin, mitzuteilen, dass ich eine zehntägige Reise durch drei Bezirke, insbesondere Bogorodsky, erfolgreich abgeschlossen habe. Jetzt geht es mir wegen wiederholter Erkältungen nicht gut, aber mit Gottes Hilfe hoffe ich, dass es mir besser geht. Ich werde, glaube ich, nicht vor der Hälfte dieses Monats nach St. Petersburg gehen“ (Briefe. 1882, S. 352. Nr. 407).
Eine Resolution bezüglich des Moskauer Militärgeneralgouverneurs Fürst D.V. Golitsyn, dass er keine Hindernisse für die Bestattung der Verstorbenen im Zaun des Moskauer Alekseevsky-Nonnenklosters sieht: „Der Äbtissin mit Genehmigung der Vertretung anordnen, dass sie die Leichen derjenigen, die im Kloster begraben werden möchten, auf dem Klosterfriedhof entgegennehmen kann, unter der Aufsicht, dass dies aus Rücksicht auf diejenigen, die sich für das Kloster einsetzen, selten sein sollte, und dies wird auf den von der örtlichen Polizei ausgestellten Bestattungsscheinen erfolgen.“ (Beschlüsse. T. 4. S. 182. Nr. 9419).
8. Oktober. Beschluss des Konsistoriums über den Abriss der Kathedrale wegen ihres Verfalls: „Es ist nicht ratsam, einen antiken Kirche zu zerstören; und es ist nicht ganz bequem zu behaupten, und die Meinungen darüber sind unterschiedlich, dann die Kirche an seinem jetzigen Standort zu belassen, bis ein Konsens und eine vertrauenswürdige Annahme getroffen wird, und dem Erzpriester den Kirchenvorsteher mit der Überwachung zu betrauen, damit es aufgrund des Verfalls des Gebäudes nicht zu einem gefährlichen Vorfall kommt und dass bei zunehmendem Verfall eine Gefahr entsteht.“ Licht“ (Resolutionen, Bd. 4, S. 146, Nr. 9349).
9. Oktober. Brief 78 an Erzbischof Arkady (Fedorov), um sicherzustellen, dass er bei der Leitung der Diözese die Einheit mit seinem Vikar wahrt: „Ich halte es nicht für überflüssig, Eurer Eminenz die Stellung eines der alten Vikariate, wie sie in Moskau ist, zu zeigen. Hier legt das Konsistorium seine Entscheidungen dem örtlichen Bischof vor, außer in besonderen Fällen, durch den Vikar, der der Meinung des Konsistoriums zugestimmt oder seine Zustimmung zum Ausdruck gebracht hat.“ Die Stellungnahme des Pfarrers wird vom örtlichen Bischof akzeptiert oder abgelehnt, ohne dass der Konsistorium Einwände erheben kann. Aufgrund des abgelegenen Wohnsitzes der Laien wäre es unbequem, Entscheidungen des Konsistoriums generell durch ihn zu treffen, zumindest in den Angelegenheiten, die dem Pfarrer anvertraut werden Schlussfolgerungen über sie und nicht umgekehrt“ (Opinions. Bd. III, S. 28).
Brief an A.N. Murawjow: „Ich habe es nicht eilig, nach St. Petersburg zu reisen, sowohl weil hier Geschäfte sind, als auch weil Gerüchte hier mehr als einmal lang erwartete Gäste aus St. Petersburg versprochen haben – obwohl die Gerüchte nicht klar sind, müssen sie dennoch beobachtet werden. Jetzt rückt meine Zeit näher; ich glaube, 23 gehen; und einer aus Ihrer Nachbarschaft bringt mir die gleichen Nachrichten aus St. Petersburg und meint sogar, dass ich davor gewarnt werden sollte. Vielleicht ist es nicht lobenswert, dass Moskau sehr gesprächig ist, aber manchmal Ich möchte, dass St. Petersburg nicht zu bescheiden ist. Möge Gott Ihnen helfen, zuverlässig zu wissen, was Sie wissen müssen, und dass Sie erfolgreich tun können, was Sie tun sollten.“ (Briefe. 1869, S. 91 Nr. 65).
16. Oktober. Beschluss über einen Auszug aus dem Konsistoriumsberichtsregister mit der Bitte, die Aussage des Küsters vorzulegen: „Da der Dekan kein gutes Beispiel für andere gibt, sondern das Bedürfnis hat, unter der Aufsicht anderer zu stehen, sollte er aus dem Amt des Dekans entlassen werden“ (Beschlüsse. T. 4. S. 147–148. Nr. 9354).
Aus den Memoiren von Bischof Nikodim (Kazantsev): „Am Abend des 9. November war ich auf seinen Ruf hin mit Metropolit Philaret. Der Bischof gab mir die Gelegenheit, die Anmerkungen und Korrekturen der griechischen Übersetzung des Katechismus zu überarbeiten. Alexander Skarlatovich Sturdza, ein ausgezeichneter Experte für die griechische Sprache, sowohl modern, kirchlich als auch alt, übersetzte den umfangreichen Katechismus von Philaret ins Neugriechische, der von diesem Zeitpunkt an handgeschrieben wurde.“ und klassisches Buch der orthodoxen Lehre im gesamten Osten. Hier brachte ich fast nichts Eigenes mit, auch weil ich damals überhaupt nicht wagte, Sturdza, einem fast natürlichen Griechen, der Griechenland und den Osten leidenschaftlich liebte, zu raten. Es gab Reden über den englischen Diakon Palmer.
14. November. Beschluss über die Petition des Erzpriesters mit Vorlage einer für den Bau der Kirche gespendeten Eintrittskarte aus der Moskauer Staatskasse: „Die Eintrittskarte ist an die Mozhaisk-Kathedrale weiterzuleiten, damit sie und das darin enthaltene Kapital mit Zinsen unverletzlich bleiben und rechtzeitig mit besonderer Genehmigung der Behörden für den vom Einleger des Erzpriesters bestimmten Gegenstand verwendet werden können, und damit die Mitglieder der Kathedrale im Hinblick auf diesen Beginn des Unternehmens keinen Anlass verpassen.“ andere zur Mithilfe einzuladen“ (Resolutionen. Bd. 4, S. 150, Nr. 9358).
15. November. Brief an den Gouverneur der Lavra, Archimandrit Antonius (Medwedew): „Ich beeile mich, Ihnen mitzuteilen, dass ich in diesen Tagen von Seiner Gnaden Tambow einen guten Bericht über das Leben von Pater Seraphim 89 erhalten habe; nur die Heilige Synode hat ihn noch nicht gehört. Die Eminenz sagt, dass sich später herausstellte, dass die Worte von Pater Seraphim zu ihm aus Einsicht gesprochen wurden“ (Briefe an den Heiligen Antonius. S. 225. Nr. 276).
18. November. Es wurden Regeln für die spirituelle Erbauung von nach Sibirien verbannten Kriminellen aufgestellt: „Beginne Beziehungen mit humanen und mitfühlenden Gesprächen und öffne dadurch den Weg zur Erbauung. Sprich mit christlicher Liebe, Einfachheit und Herablassung und hüte dich vor allem, was zerstört oder beleidigt. Das Verbrechen ist gering, und die Person verdient Mitleid. Bereit sein, die Schuld vor Gott und vor der von ihm zugewiesenen Autorität zuzugeben und sich aufrichtig dem Willen des Menschen zu unterwerfen.“ Die legitime Autorität und das Schicksal der Vorsehung Gottes beginnen, wenn zumindest einige darauf hoffen, dass sie daran teilnehmen, sondern überzeugen Sie sie nur, damit sie die Bitterkeit anderer nicht mildern.
Gibt es zum Beispiel einen Priester, der die Gesandten morgens für die Nacht besuchte? Er kann ihnen Morgengebete oder die erste Stunde vorlesen, und Halleluja, Troparia und Verse sollten mit Gesang gesprochen werden, um die Aufmerksamkeit noch mehr zu erregen. Gibt es an einem Feiertag einen Besuch? Es ist angebracht, für diesen Feiertag einen Gebetsgottesdienst abzuhalten. Häufiger als andere Gebete kann das Singen von Gebeten mit dem Kanon der Reue und dem Kanon an die Allerheiligsten Theotokos, gesungen in aller Trauer und allen Umständen, verwendet werden“ (DC. 1872. Teil 1. Nr. 3, S. 344–345).
19. November. Beschluss zum Konsistoriumsbeschluss über die Erlaubnis zum Priesteramt für einen ehemaligen Priester, der seit etwa sieben Jahren verboten war: „Der Baumeister hat dies letztes Jahr angezeigt. Wie sich der Priester in der Gegenwart verhielt, ist unbekannt“ (Beschlüsse. Bd. 4. S. 153–154. Nr. 9362).
Beschluss des Konsistoriums über die Entlassung des Küsters aus der Gerichtsverhandlung im Fall des Diebstahls des heiligen Antimension: „Der Priester äußerte keinen direkten Verdacht gegen den Küster, sondern einige Zweifel, nicht ohne Grund und nicht ohne Anzeichen einer bösen Absicht: weil der Küster vor Gericht stand und sein Verhalten nicht gebilligt wurde. Daher sollte der Priester nicht für schuldig befunden werden“ (Beschlüsse. T. 4. S. 154. Nr. 9363).
22. November. Beschluss über die Petition des verbotenen Hierodiakons des Belopesotsky-Dreifaltigkeitsklosters mit einer Beschwerde gegen den Baumeister, der ihm kein Geld für Kleidung gibt und das Binden von Büchern nicht bezahlt: „Der Baumeister handelt gerecht, indem er denen, die sie haben, keine Kleidung gibt, und man sollte auch nicht für das Binden von Büchern bezahlen, denn für Gehorsamshandlungen gegenüber den Brüdern wird keine Vergütung gezahlt. Diese Petition offenbart in der Anfrage eine ungewöhnliche Disposition für.“ Mönchtum“ (Resolutionen, Bd. 4, S. 154–155, Nr. 9364).
Beschluss zu einem Auszug aus dem Tagebuch der Konferenz der Moskauer Theologischen Akademie mit der Vorlage eines Berichts über die Schriften geistlicher Bücher für Oktober 1840: „Die Schismatiker weisen zur Verwirrung ihrer Glaubensbrüder darauf hin, dass in einem kürzlich veröffentlichten Buch der Doppelfinger-Zusatz als Feindzauber bezeichnet wird. Dies ist unangemessen und schädlich, wenn langjährige Erfahrung gezeigt hat, dass einige die Doppelfinger-Falte nur aus Verbundenheit mit dem, was sie von den Vätern erhalten haben, behalten haben, ohne mit Ketzerei in Verbindung zu stehen, und.“ Als die Heilige Synode herablassend diese Doppelmoral in Kirchen desselben Glaubens zuließ, wäre es keine schlechte Idee, mir den Ort des Buches zu zeigen, das den schismatischen Vorwurf erhält.“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 176. Nr. 9402).
Bericht an die Heilige Synode über den ausführlichen Katechismus 91, der von A. S. Sturdza ins moderne Griechisch übersetzt wurde: „Um die Genauigkeit der Überprüfung zu gewährleisten, habe ich den Priester der Moskauer St.-Nikolaus-Kirche (Großkreuzkirche), Meister Zercheninov 92, angewiesen, im Vergleich zum Original alle Passagen der Übersetzung auszuschreiben, die nicht ganz mit dem Original übereinzustimmen scheinen, und Annahmen darüber hinzuzufügen, sie durch präzisere Ausdrücke zu ersetzen; dann habe ich die gesamte Übersetzung gelesen und die Entwurfsänderungen geprüft.“ (Meinungen. T. zusätzliche S. 75–76. Nr. 22).
23. November. Reaktion auf die Haltung von Prinz D.V. Golitsyn über das Verbot von Festen und Musik in der Nähe der Kirche des Hl. Johannes des Theologen: „Es scheint, dass nicht mehr als das Versprochene erforderlich ist. Nachdem Sie es dem Fall beigefügt haben, legen Sie es vor. Es wird festgelegt: „Mit der Niederschrift der Abberufung Seiner Lordschaft senden Sie ein Dekret an den Dekan zur Bekanntgabe an den Klerus des Hl. Johannes des Theologen“ (CHOIDR. 1874. Buch 3. S. 102).
24. November. Beschluss zum Konsistoriumsbeschluss über die Entsendung des Küsters und Küsters wegen Trunkenheit und unanständigen Verhaltens in die Berliukov-Eremitage: „Was ist die Schuld des Klosters, das in schwierigen Zeiten acht Monate lang mit der Ernährung eines Menschen aus dem wichtigen Grund belastet ist, dass er ein Trunkenbold und unordentlicher Mensch ist? Schicken Sie alle der Reihe nach für einen Monat zur geringfügigen Arbeit und unter strenger Aufsicht in die Berlyukovskaya-Eremitage, damit am Ende des Monats berichtet wird, wie.“ Sie arbeiten. Wenn es jemanden im Kloster gibt, der sich als unkontinent, unanständig oder ungehorsam erweist, sollte er aus dem Kloster entfernt und aufgefordert werden, sich einen anderen Ort zu suchen, an dem er aufgenommen wird“ (Resolutionen. Bd. 4, S. 155, Nr. 9365).
26. November. Brief an Prinz S. M. Golitsyn: „Nachdem ich gehört habe, dass der Herr Sie mit Familientraurigkeit besucht hat, kann ich mein Mitgefühl nicht verbergen. Ich werde trauern, dass Sie traurig sind, und ich werde besonders trauern, dass Sie, wie ich höre, sehr traurig sind. Traurigkeit für Verwandte ist natürlich, aber lassen Sie die Traurigkeit derer, die christliche Hoffnung haben, nicht überwinden, und lassen Sie sie die Traurigkeit mit der Kraft des Glaubens und der Hoffnung überwinden.“ Wladyka von Nowgorod akzeptierte mit Liebe und Freude, als ich ihm den Respekt Eurer Exzellenz bezeugte. Er wird jedoch alt, Gott sei Dank nimmt er an fast jeder Sitzung der Heiligen Synode teil, manchmal nicht, aber wir hoffen, ihn auch hier zu sehen“ (Briefe. 1884, S. 32–33. Nr. 33).
Wir haben nur die Latiner in England, Irland, Griechenland und Russland als Schismatiker exkommuniziert.“ „Ich kann das einfach nicht verstehen“, sagte der Metropolit. „Sie haben den gleichen Glauben wie die Lateinamerikaner auf dem Kontinent.“ Kommunikation basiert auf der Einheit des Glaubens. Da sie im Ausland als kommunikationswürdig anerkannt werden, sollten sie auch in ihrem Heimatland als solche anerkannt werden. Wenn sie jedoch in ihrem Heimatland exkommuniziert werden, unterliegen sie überall der Exkommunikation.“ Ich antwortete: „Ja, wenn sie Ketzer wären. In England exkommunizieren wir sie jedoch nicht als Ketzer, sondern als Schismatiker. Bei uns kann ein Laie alle Irrtümer der Papisten als theologische Meinungen akzeptieren, aber obwohl unsere Kirche sie verurteilt, wird er nicht exkommuniziert, es sei denn, er begeht direkte Rebellion.“ Metropolit: „Er kann oder sollte diese Freiheit zweifellos nicht haben, denn Kommunikation erfordert völlige Glaubenseinheit.“ „Natürlich kann er das“, antwortete ich. „Aber das ist kaum möglich, denn wenn er alle Irrtümer der Römer teilen würde, dann würde mit ihnen auch der Gedanke an die Notwendigkeit gehen, in Gemeinschaft mit Rom zu bleiben. Eure Eminenz hat natürlich Recht, dass die völlige Einheit des Glaubens eine unabdingbare Voraussetzung für die Kommunikation ist.
Brief an den Gouverneur der Lavra, Archimandrit Antonius (Medwedew): „Damit das Leben von Pater Seraphim die vorherige Studie über sein Leben drucken kann, kann daran nicht gedacht werden. Ich dachte darüber nach, anstelle eines Vorworts den Bericht des Hochwürdigsten Tambow zu drucken, aber das erwies sich als nicht möglich; der Bischof von Nowgorod 95 rebellierte erneut mit seiner Verwirrung über die wundersamen Ereignisse, und Metropolit Jona beklagte sich darüber, dass Seine Gnaden von Tambow nannte die Zeugen nicht namentlich und sagte sogar, dass es weitere Zeugen einer gegenteiligen Meinung gebe und dass Seine Gnaden dies verheimlichten. Offenbar habe der Abt von Sarow gesündigt und seine dunklen Gedanken an Metropolit Jona geschrieben“ (Briefe an den heiligen Antonius, S. 226–227. Nr. 279).
22. Dezember. Stellungnahme zur Frage, wie mit Geistlichen umgegangen werden soll, die nicht in der Lage sind, die ihnen für die Unterbringung von Flüchtlingen auferlegte Geldstrafe zu bezahlen: „Dieses Verbrechen ist kein leichtes, wenn es vorsätzlich begangen wird. Es handelt sich um eine Art Diebstahl, schwerwiegend im Hinblick auf den Wert der gestohlenen Sache – weil es sich bei dem gestohlenen Gegenstand nicht um eine Sache, sondern um eine Person handelt – und im Hinblick auf eine besonders schädliche Handlung, wenn sie eine unwürdige Person benachteiligt, die sich aus dem Dienst gestohlen hat.“ Der Souverän und das Vaterland. Ein Geistlicher, der wegen Diebstahls verurteilt wurde, unterliegt gemäß der 25. Regel der Heiligen Apostel der Entfernung aus seinem Rang.
26. Dezember. Beschluss zum Antrag der Tochter eines verstorbenen Priesters um Erlaubnis, den ernannten ehemaligen Seminarlehrer Sokolov durch die Suche nach einem würdigen Kandidaten zu ersetzen, der bereit wäre, ihre Nichte zu heiraten: „Wenn, wie er schreibt, bereits beschlossen wurde, den Lehrer Sokolov an diesen Ort zu befördern, dann kann dies nicht geändert werden, zumal der Lehrer auf seiner Seite sowohl das Verdienstrecht als auch eine philanthropische Absicht für die vorgeschlagene Eheschließung hat oder, soweit ich mich erinnere, vorschlägt.“ ein Mädchen zu nehmen, das von geistlichen Vorgesetzten erzogen wurde“ (Resolutionen. Bd. 4. S. 164. Nr. 9379).
Brief an Fürst S. M. Golitsyn: „Die Eminenz von Kiew bat darum, ihn für den Winter in Kiew zu lassen; dann ging er, kehrte aber zurück; dann schrieb er mir, dass er sich zwingen würde zu gehen, wenn sie es verlangten; und neulich schrieb er, dass er wegen des kalten Winters unbedingt bis September in Kiew bleiben möchte“ (Briefe. 1884, S. 34. Nr. 34).
27. Dezember. Beschluss des Konsistoriums über die Wahl eines ehrenamtlichen Priesters zum Beichtvater für den Klerus (DC. 1877. Teil 3. Nr. 10. S. 251).
Erzpriester John (Veniaminov) – der spätere Heilige Innozenz, Metropolit von Moskau, erhielt nach dem Tod seiner Frau (gest. 25.11.1839) das Angebot von Metropolit Philaret zur klösterlichen Tonsur. Um die endgültige Entscheidung zu treffen, wollte er nach Moskau kommen und die Lavra der Heiligen Dreifaltigkeit St. Sergius besuchen.
Lehrerin für Rechtswissenschaften am Katharineninstitut für Frauen, Priester M. L. Lovtsev und andere.
Der Erbe, Zarewitsch Alexander Nikolajewitsch, sah während einer Reise in die Länder Westeuropas am 25. März 1839 die 14-jährige Tochter des Großherzogs von Hessen-Darmstadt Ludwig II., Prinzessin Maria, im Darmstädter Theater. „Sie gefiel mir auf den ersten Blick außerordentlich“, schrieb er an seinen Vater. (Korrespondenz. S. 348).
Nikodim (Bystritsky, gest. 1839) – Bischof von Orjol und Sewski.
Melety (Leontovich, gest. 1840) – Erzbischof von Charkow und Achtyrski.
Innokenty (Alexandrow, gest. 1869) – Bischof von Jekaterinoslaw und Taganrog.
Nikanor (Klementyevsky, gest. 1856) – Erzbischof von Wolyn und Schitomir.