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Unsöldner und Wundertäter Cosmas und Damian · Heilige Theodota, Mutter von Cosmas und Damian

VII. Материальные средства церковных учреждений и церковного управления

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Die materiellen Mittel kirchlicher Einrichtungen setzen sich aus örtlichen Diözesaneinnahmen, Sondermitteln der Heiligen Synode und schließlich aus Beträgen der Staatskasse zusammen. Die lokalen Einnahmen in den Diözesen setzen sich zusammen aus: 1) Kirchensammlungen: Kreis-, Geldbeutel- und Kerzensammlungen; 2) Einkünfte aus Quitrenten und Zinsen aus Kirchenkapital; 3) Beträge, die von den Kirchengemeinden angeschlossenen Treuhändern eingezogen werden, und 4) Beträge der diözesanen Treuhandschaft für die Betreuung der Armen des Klerus. Erhalten: 1) Einnahmen aus Becher und Geldbörse: im Jahr 1896 - 5.673.657 Rubel. 53 1/2 Kopeken. » 1897 » 5.873.284 » 101/2 » 2) aus unbeweglichem Vermögen: Grundstücke, Fischgründe, gepachtete Räumlichkeiten und andere Gegenstände erhielten die Kirchen: Im Jahr 1896 - 5.745.779 Rubel. 68 3/4 Kop. » 1897 » 6.192.980 » 99 1/4 » 3) Beträge des Kirchen- und Gemeindetreuhänders: Im Jahr 1896 - 3.114.327 Rubel. 50 Kopeken » 1897 » 3.445.370 » 11/4 » 2) Besondere Mittel der Heiligen Synode Nach der Einnahmenschätzung erhielten die Sondermittel der Heiligen Synode: im Jahr 1896 - 7.619.416 Rubel. Bedeutendere Einkommensbeträge waren: a) Urlaub aus den Leistungen der Staatskasse: im Jahr 1896 - 2.195.268 Rubel. b) Zinserhebung auf Kircheneinkünfte: im Jahr 1896 - 1.676.188 Rubel. c) Zinsen für spirituelles und pädagogisches Kapital: im Jahr 1896 - 1.288.220 Rubel. d) Zinsen auf Druckkapital, aus dem Verkauf von Büchern usw.: im Jahr 1896 - 604.550 Rubel. e) vorübergehende Grundsteuer für den Bau von Postgebäuden in 9 westlichen Provinzen: im Jahr 1896 - 513.062 Rubel. Weitere bedeutende Ausgaben aus den Sondermitteln der Heiligen Synode wurden zugewiesen: a) für den Unterhalt von Leitungspersonen und Studierenden in religiösen Bildungseinrichtungen: im Jahr 1896 - 3.122.716 Rubel. b) für den Unterhalt der Schüler: im Jahr 1896 - 1.188.325 Rubel. c) für Vermietung, Reparatur, Heizung, Beleuchtung und Instandhaltung von Häusern und Bediensteten: im Jahr 1896 - 565.598 Rubel. d) für die Errichtung von Gebäuden für religiöse Bildungseinrichtungen und deren Sanierung: im Jahr 1896 - 340.000 Rubel. e) für den Personalunterhalt für die Leitung von Druckereien in St. Petersburg und Moskau und für die Kosten für die Tätigkeit dieser Druckereien: im Jahr 1896 - 510.842 Rubel. f) für die Kosten der Einrichtung von Posträumlichkeiten: 3) Aus der Staatskasse freigegebene Beträge Aus der Staatskasse wurden nach dem Finanzvoranschlag der Heiligen Synode folgende Mittel für den Unterhalt kirchlicher Einrichtungen bereitgestellt: im Jahr 1896 - 17.707.485 Rubel. 1) zur Aufrechterhaltung der Zentralverwaltung der Heiligen Synode: im Jahr 1896 - 262.514 Rubel. 2) für den Unterhalt von Bischofshäusern, Kathedralen und Suffraganbischöfen: im Jahr 1896 - 837.922 Rubel. 3) zur Aufrechterhaltung geistlicher Konsistorien und Gremien: im Jahr 1896 - 730.388 Rubel. 4) zur Pflege von Lorbeeren und Klöstern: im Jahr 1896 - 411.904 Rubel. 5) zur Aufrechterhaltung städtischer und ländlicher Geistlicher, Missionare und Missionare: im Jahr 1896 - 8.532.814 Rubel. 6) um den Kirchenbaubedarf der kirchlichen Abteilung zu decken: im Jahr 1896 - 554.955 Rubel. 7) für die Instandhaltung von Synodalgebäuden: im Jahr 1896 - 10.541 Rubel. 8) Verbesserung der Aufrechterhaltung religiöser Bildungseinrichtungen: im Jahr 1896 - 5.716.405 Rubel. im Jahr 1896 - 545.944 Rubel. 10) für die Aufrechterhaltung orthodoxer religiöser Institutionen im Ausland: im Jahr 1896 - 134.098 Rubel. Finanzielle Situation des Pfarrgeistlichen Die materiellen Lebensunterhaltsmittel der Geistlichen sind je nach Zustand der Pfarreien unterschiedlich. Der Klerus städtischer und ländlicher, bevölkerungsreicher orthodoxer Gemeinden verfügt über ausreichende Mittel, wohingegen die Geistlichen dünn besiedelter oder stark sektiererischer Bevölkerungsgruppen nicht über ausreichende Mittel verfügen und sogar in einigen Gemeinden dürftig sind. Der städtische Klerus wurde durch freiwillige Spenden von Gemeindemitgliedern für Korrekturen und Zinsen auf das dem Klerus gehörende Kapital unterstützt; Die Haupterwerbsgrundlage der ländlichen Geistlichen ist die Nutzung von Land in Höhe von 33, 49, 66 und selten mehr als zehn Hektar pro Staat. Die Zahl der Geistlichen, die staatliche Gehälter beziehen, steigt von Jahr zu Jahr. Ebenso nimmt die Zahl der Geistlichen, denen kirchliche oder öffentliche Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, allmählich zu. Aber solche Gleichnisse gibt es noch relativ selten. Das Landeinkommen ist nicht in allen Diözesen gleich. In anderen Diözesen liegen Kirchengrundstücke manchmal 20 Meilen oder mehr vom Wohnsitz des Klerus entfernt, liegen oft an Orten ohne Wasser und sind daher für die Landwirtschaft schlecht geeignet und werden in der Mehrzahl nicht von Mitgliedern des Klerus bewirtschaftet, sondern gegen eine geringe Gebühr verpachtet. Aber es gibt nicht immer diejenigen, die bereit sind, Kirchengrundstücke zu pachten, und manchmal muss sogar eine unbedeutende Miete mit verschiedenen Raten und Unterzahlungen eingenommen werden. Die Gebühr für erforderliche Korrekturen ist unterschiedlich und nicht überall gleich. Während in guten Jahren die Einnahmen der Gemeindemitglieder für Korrekturen in vielen Gemeinden einen recht ordentlichen Betrag erreichen, sinken sie in schlechten Jahren deutlich und betragen manchmal 200 Rubel pro Jahr für den gesamten Klerus. Manchmal kommt es vor, dass Geistliche aus Angst, dass ihre Gemeindemitglieder aus Geldmangel die Erfüllung christlicher Anforderungen vermeiden, diese Anforderungen kostenlos für sie erfüllen. Im Allgemeinen ist der Klerus von den Gemeindemitgliedern abhängig, was den Aufbau korrekter Beziehungen zwischen Pfarrern und Herden verhindert und unseren Sektierern einen Grund gibt, den Klerus in den Augen der Orthodoxen zu verunglimpfen und den Klerus der Erpressung zu bezichtigen. Die Situation der überzähligen Geistlichen und der verwaisten Geistlichenfamilien ist äußerst schwierig. Nach dem Tod oder der Pensionierung eines Geistlichen ist seine Familie mittellos und führt ein fast elendes Leben. Es kommt selten vor, dass sich ein Geistlicher während seines Dienstes einen verregneten Tag gönnt, um im Alter irgendwie mit seiner Familie zusammenleben zu können. Dank einer jährlichen Steigerung von 500.000 Rubel. Darlehen für den Unterhalt städtischer und ländlicher Geistlicher erhielten 1896 21.391 Geistliche Unterhalt aus der Staatskasse, und 1897 war die Zahl der Geistlichen, die einen solchen Unterhalt erhielten, bereits auf 22.694 gestiegen. Chefankläger der Heiligen Synode K. Pobedonostsev
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