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Brief an Mauritius Augustus

Письмо Маврикию Августу
Gemeinfrei — der vollständige Text ist hier.
Maschinelle Übersetzung des Originals · Original anzeigen
Diese Sammlung von Briefen an den Heiligen Gregor den Großen (Dvoeslov) deckt den Zeitraum von 593 bis 603 ab und war an verschiedene Empfänger gerichtet, darunter Kaiser Augustus von Mauritius, Bischöfe, Patrizier und sogar freigelassene Diener. Die Briefe offenbaren ein breites Spektrum an Themen, die Kirche und Gesellschaft der damaligen Zeit beschäftigten: von der Beziehung zwischen kirchlichen und weltlichen Autoritäten bis hin zur Lösung spezifischer rechtlicher und moralischer Dilemmata. Der Brief an Mauritius Augustus befasst sich mit der Frage der Rolle des Staates bei der Regulierung des kirchlichen Lebens und betont die Notwendigkeit der Harmonie zwischen weltlichen und geistlichen Autoritäten. Der heilige Gregor äußert seine Ablehnung des kaiserlichen Erlasses, der die Möglichkeit des Beitritts zum Kloster für ehemalige Soldaten und Beamte einschränkt, da er glaubt, dass dies das Seelenheil beeinträchtigt. Briefe an Montana und Thomas (über die Befreiung von Sklaven) und an Defensor Roman (über die Rückgabe eines Zuhauses an ein Waisenkind) zeugen vom Wunsch der Kirche, die Unterdrückten und Benachteiligten zu schützen und den Bedürftigen Barmherzigkeit und Fürsorge zu zeigen. Der heilige Gregor ist bereit, die Strenge der Kirchengesetze zu mildern, um den Armen und Waisen zu helfen. In Briefen an Patricia Theoktista und Bischof Augustinus (über eheliche Beziehungen) erkennt der heilige Gregor die Unvollkommenheit der menschlichen Natur an und gewährt eine gewisse Nachsicht für vergangene Sünden, die aus Unwissenheit begangen wurden. Briefe an Bischof Januarius (über den Willen einer Nonne) und Defensor John (über die Untersuchung des Falles des Bischofs) betreffen Fragen der Verwaltung des Kircheneigentums, der Einhaltung des Gesetzes und der Aufrechterhaltung der Disziplin im kirchlichen Umfeld. Inhalt Gregor I. der Große August 593 Gregor an Mauritius Augustus September 595 Gregor an Montane und Thomas Oktober-November 598 Gregor an Defensor Romanu Juli 599 Gregor an Bischof Januarius von Cagliari Februar 601 Gregor an Patricia Theoctiste Juli 601 Gregor an Bischof (Englisch) Augustinus August 603 Gregor Defensor John auf dem Weg nach Spanien Papst Gregor I. der Große (590–604), einer der vier westlichen Kirchenväter, stammte aus einer römischen Adelsfamilie, die seit Generationen eine herausragende Rolle in der römischen Kirche spielte. Bevor er sich in das Kloster zurückzog, war Gregor der Große der höchste Meister Roms und Präfekt der Stadt. Später, als er Papst wurde, erwies er sich als äußerst aktives Oberhaupt der römischen Kirche: Er verwaltete nicht nur deren riesige Ländereien, sondern übernahm auch die Verantwortung für die Bewohner Roms und seiner Umgebung. Von der Geschäftskorrespondenz, die er während seines Pontifikats führte, sind 866 Nachrichten erhalten. Sie dienen als eindeutiger Beweis für die Anwendung des römischen Rechts in der praktischen Tätigkeit der Kirche: Sie identifizierten 74 offensichtliche und 54 versteckte Zitate aus dem „Corpus juris Civilis“. Als Untertan des byzantinischen Kaisers stellte sich Gregor der Große keine andere Rechtsgrundlage für die öffentliche Ordnung als das Reichsrecht vor. Daher war die Einhaltung der auf dem Territorium des Römischen Reiches geltenden Rechtsnormen und die rechtliche Gewaltenteilung von Staat und Kirche für den Papst ein vorrangiges Anliegen. Nach römischem Recht war die Kirche für Angelegenheiten des Glaubens, der innerkirchlichen Disziplin sowie für Zivil- und teilweise Strafsachen zuständig, an denen Geistliche oder Personen beteiligt waren, die der kirchlichen Gerichtsbarkeit unterstanden. Gregor der Große erlaubte sich nur in Ausnahmefällen, über ihre Grenzen hinauszugehen: 1) als kaiserliche Gesetze die kirchliche Ordnung bedrohten, beispielsweise das Gesetz des Kaisers von Mauritius, das Regierungsbeamten und Soldaten die Ablegung klösterlicher Gelübde verbot; 2) wenn sie von kirchlichen Vorschriften abweichen, beispielsweise von Gesetzen, die die Bedingungen für die Schließung oder Auflösung einer Ehe festlegen; 3) als die Barmherzigkeit ihre Milderung erforderte. Viele Briefe Gregors des Großen und Passagen aus seinen Schriften wurden in das Decretum Gratiani und damit in das Corpus juris canonici aufgenommen und bildeten die Grundlage des kanonischen Rechts. Gregor der Große hinterließ eine Reihe von Schöpfungen, die die europäische Kultur maßgeblich beeinflussten. Dies sind vor allem „Dialoge über das Leben und die Wunder der heiligen italienischen Väter“, für die er in der östlichen Tradition den Spitznamen „Zwei Worte“ (Dialoge-Doppelwörter) erhielt, und „Pastorale Regel“, also ein Leitfaden für Hirten. Die Anthologie veröffentlicht Übersetzungen einiger Botschaften Gregors des Großen und zeigt die Haltung des Papstes zum römischen Recht und seine Anwendung in der kirchlichen Praxis. August 593 Gregor an Mauritius 1. August Wer vor seinem berühmtesten Monarchen in Wort und Tat nicht aufrichtig ist, ist vor dem allmächtigen Gott schuldig. Ich, der unwürdige Diener Eurer Lordschaft, spreche meinen Rat nicht als Bischof oder als Diener nach staatlichem Recht aus, sondern als Diener nach persönlichem Recht, denn, mein erlauchtester Souverän, Sie waren mein Herr, bevor Sie Generalherr wurden. (...) Das Gesetz des Landesherrn sah vor, dass niemand, der in der öffentlichen Verwaltung tätig ist, ein kirchliches Amt bekleiden sollte. Ich stimmte diesem Dekret voll und ganz zu und erkannte auf die offensichtlichste Weise, dass eine Person, die, nachdem sie die weltliche Kleidung aufgegeben hat, sich beeilt, eine kirchliche Position anzunehmen, ihren weltlichen Zustand nicht aufgeben, sondern ihn ändern möchte. Aber wenn das gleiche Gesetz besagt, dass es einem solchen Menschen verboten ist, sich in ein Kloster zurückzuziehen, bin ich äußerst überrascht, da seine Abrechnung im Kloster erfolgen kann und es so eingerichtet werden kann, dass sogar seine Schulden von der Institution übernommen werden, in die er aufgenommen wurde. (...) Dieses Gesetz fügt außerdem hinzu, dass niemand, der auf der Hand 2 markiert wurde, sich in ein Kloster zurückziehen darf. Ich gestehe meinem Herrn, dass mich diese Einrichtung schwer getroffen hat, denn sie verschließt vielen den Weg zum Himmel und verbietet, was bisher erlaubt war. Zweifellos gibt es viele Menschen, die im weltlichen Gewand ein Ordensleben erreichen können, aber es gibt noch mehr Menschen, die, wenn sie nicht alles aufgeben, sicherlich nicht in der Lage sein werden, die Erlösung von Gott zu finden. (...) Da ich das Gefühl habe, dass sich diese Verfassung gegen den Schöpfer von allem, Gott, richtet, kann ich vor dem Souverän nicht schweigen. Denn die Macht über alle Menschen wurde vom Allmächtigen deiner Barmherzigkeit gegeben, um diejenigen zu fördern, die nach dem Guten streben, damit sich der Weg zum Himmel weiter öffnet, damit das irdische Königreich dem Himmelreich dient. Und so wird offen gesagt, dass derjenige, der einmal in die irdische Armee aufgenommen wurde, bis dahin kein Soldat Christi werden darf. bis sein irdischer Dienst endet oder er aus gesundheitlichen Gründen abgeschrieben wird. (...) Ich, Ihr unwürdiger Diener, weiß, wie viele zum Kloster konvertierte Krieger in meinem Leben Wunder vollbrachten und Zeichen und tapfere Taten vollbrachten. Und nun verbietet dieses Gesetz jedem von ihnen die Möglichkeit zur Konvertierung. Ich bitte meinen Herrscher, herauszufinden, welcher Kaiser als erster ein solches Gesetz erlassen hat3, und sorgfältiger abzuwägen, ob es für ihn richtig ist, ein solches Gesetz zu erlassen. (...) Wenn er ein [schrecklicher Richter] ist wird alle Sünden vergeben und nur dieses gegen ihn erlassene Gesetz wird die Schuld anrechnen, die dann, wie ich bitte, eine Entschuldigung sein wird. (...) Ich bitte (...) um Ihre Gnade, sei es durch Interpretation oder Modifikation, um die Strenge des Gesetzes zu mildern. Indem ich dem Befehl gehorche, werde ich dafür sorgen, dass dieses Gesetz an verschiedene Enden der Erde gesendet wird, und da das Gesetz selbst Gott am wenigsten gefällt, habe ich diesen Teil meiner Gedanken an den Allerheiligsten Souverän gesendet. Deshalb tue ich sowohl im einen als auch im anderen, was ich tun muss: Ich gehorche dem Kaiser und schweige zum Wohle Gottes nicht über das, was ich denke 4 . September 595 Gregory an Montane und Thomas Als unser Erlöser, der Organisator der gesamten Schöpfung, (...) sich in menschliches Fleisch kleiden wollte, um uns durch seine Göttlichkeit die Freiheit zurückzugeben und die Bande der früheren Sklaverei aufzulösen, in der wir aus Angst festgehalten werden, ist es vernünftig, dass Menschen, die die Natur zunächst frei macht und die das Recht der Nationen unter das Joch der Sklaverei stellt, aus Barmherzigkeit befreit werden und in den Zustand zurückkehren, in dem sie geboren wurden. Auch Sie, Montana und Thomas, Diener der Heiligen Römischen Kirche, der wir auch durch Gottes Willen dienen, sind durch Barmherzigkeit und Rücksichtnahme dieser Angelegenheit dazu bewegt, von diesem Tag an machen wir Sie zu freien und römischen Bürgern und geben Ihnen Ihr gesamtes Peculium frei 5 . (...) Wir haben diese schriftliche Manumissionsurkunde dem Notar Paterius diktiert und gemeinsam mit drei Presbytern-Prioren und donnernden Diakonen zur vollsten Bestätigung eigenhändig unterschrieben und Ihnen übergeben. Oktober-November 598 Gregor an Defensor Romanu 6 Obwohl das Gesetz die Entfremdung dessen, was in die Macht der Kirche fällt, nicht zulässt, sollte die Strenge des Verbots manchmal gemildert werden, wenn die Barmherzigkeit es erfordert, insbesondere wenn das Ausmaß so groß ist, dass es den Geber nicht belastet und das Los des Nehmenden irgendwie erleichtert. Der Geber davon. Stefania erklärte mit ihrem kleinen Sohn Kallixep, den sie einst zusammen mit ihrem Ehemann Peter gezeugt hatte, dass sie in extremer Armut lebe. Nachdem sie hierher gekommen ist, bittet sie uns in anhaltenden Gebeten und Tränen, dass wir das Haus in der Stadt Catana, das die Schwiegermutter von Mammonia, die Großmutter des oben genannten Callixenus, unserer Kirche im Rahmen von 7 Schenkungen geschenkt hat, an diesen Callixenus zurückgeben möchten. Gleichzeitig behauptet sie, dass die oben erwähnte Mammonia nicht das Recht hatte, ihn zu entfremden, und dass er vollständig in der Macht des oben erwähnten Callixenus, ihres Sohnes, gewesen sei. In diesem Fall erhob unser geliebter Sohn Diakon Cyprian 8, der den Fall untersuchte, Einspruch und erklärte, dass die Beschwerde der oben genannten Frau unbegründet sei und sie nicht die Übertragung oder Rückgabe dieses Hauses in den Besitz ihres Sohnes verlangen könne. Um jedoch die Tränen der oben genannten Frau nicht umsonst zurückzulassen und damit nicht der Eindruck entsteht, dass wir den Weg der Strenge beschreiten, anstatt uns den Werken der Barmherzigkeit zu widmen, befehlen wir Ihnen mit dieser einstweiligen Verfügung, dass Sie das besagte Haus (denn es befindet sich bekanntlich dort in Sizilien) zusammen mit der Spende, die Mammonia aus diesem Haus gemacht hat, an die wiederholt genannten Callixenes zurückgeben müssen. Schließlich ist es, wie gesagt, besser, im Zweifel nicht der Strenge zu folgen, sondern sich der Sanftheit zuzuwenden, insbesondere wenn die Kirche durch ein Zugeständnis in einer kleinen Angelegenheit nicht belastet wird und den Waisen und Armen barmherzig geholfen wird. Juli 599 Gregor an Bischof Januarius von Cagliari Eine klare Definition des Gesetzes sieht vor, dass denjenigen, die sich aufgrund ihrer Konvertierung in ein Kloster zurückziehen, kein Testament mehr zusteht und ihr Vermögen unter die Autorität dieses Klosters übergeht. Zu einer Zeit, in der dies fast jeder weiß, waren wir von der Nachricht von Gavinia, der Äbtissin des Klosters St. Gavinia und Luxuria, sehr überrascht: Sie erklärte, dass die Äbtissin ihres Klosters Surik, woraufhin sie die Leitungsverantwortung übernahm, in ihrem Testament Vermächtnisse 9 für Dritte hinterlassen habe. (...) Und da sie erklärt, dass von den unrechtmäßig aufgegebenen Besitztümern ein Gut zu Unrecht vom Hospizhaus zurückbehalten wird, ermutigen wir Sie mit diesem Aufruf (denn sowohl das Kloster als auch dieses Hospizhaus befinden sich in Ihrer Stadt), mit aller Sorgfalt und aktiver Beteiligung dafür zu sorgen, dass für den Fall, dass dieser Besitz nicht aus einem früheren Vertrag, sondern aus dem Erbe des besagten Syuriki hervorgeht, das Anwesen klaglos und bedingungslos an das oben genannte Kloster zurückgegeben wird. Wenn sich jedoch herausstellt, dass es sich um einen anderen Vertrag handelt, dann lassen Sie entweder Ihre Bruderschaft, nachdem Sie die Wahrheit mit den Parteien festgestellt haben, diese bestimmen, was die Rechtsordnung empfiehlt, oder lassen Sie sie im gegenseitigen Einvernehmen selbst Schiedsrichter wählen, die ihre Argumente klären können. Und was auch immer sie entscheiden, sorgen Sie dafür, dass zwischen den ehrenwerten Institutionen, die vor allem im gegenseitigen Einvernehmen des Friedens gewahrt bleiben sollten, keine Differenzen bestehen bleiben. Alles andere, was unter dem Willen des oben genannten Syuriki aufbewahrt wird (schließlich ist nichts erlaubt, wofür es keine gesetzliche Erlaubnis gibt), muss unter der priesterlichen Obhut Ihrer Bruderschaft mit aller Sorgfalt der Autorität des Klosters zugewiesen werden, denn dies ist in der kaiserlichen Verfassung eindeutig festgelegt: Was gegen die Gesetze verstößt, sollte nicht nur als nutzlos, sondern auch als unvollkommen angesehen werden 10. Februar 601 Gregory Patricia Theoktiste 11 Wenn sie sagen 12, dass Ehen aus religiösen Gründen aufgelöst werden sollten, sollten Sie wissen, dass das menschliche Gesetz dies zwar erlaubte, 13 das göttliche Gesetz es jedoch verbot. Schließlich sagt die Wahrheit selbst: „Was Gott zusammengefügt hat, das soll niemand trennen“ (Matthäus 19,6). Und Sie sagt: „Sie sollten sich nicht von Ihrer Frau scheiden lassen, es sei denn, es liegt Ehebruch vor.“ Wer widerspricht diesem himmlischen Gesetzgeber? Wir wissen, dass geschrieben steht: „Die beiden werden ein Fleisch werden“ (Gen 2,24). Wenn Mann und Frau ein Fleisch sind und der Mann sich aufgrund der Religion von seiner Frau scheiden lässt oder die Frau sich von ihrem Mann scheiden lässt, während sie in dieser Welt bleibt oder sich vielleicht dem Ungesetzlichen zuwendet, was ist das für eine Kommunikation, bei der derselbe Körper teilweise in die Abstinenz übergeht und teilweise in der Befleckung verbleibt? Wenn beide zustimmen, ein gemäßigtes Leben zu führen, wer wird es dann wagen, dies zu verurteilen, da es absolut sicher ist, dass der allmächtige Gott, der das Geringere erlaubte, das Größere nicht verboten hat? Und wir wissen, dass viele Heilige zuvor ein abstinentes Leben mit ihren Ehepartnern führten und anschließend die Leitung der heiligen Kirche übernahmen. (...) Wenn also gute Ehepartner entweder ihre Verdienste steigern oder die Schuld ihres früheren Lebens wiedergutmachen wollen, dann sollten sie sich zur Enthaltsamkeit verpflichten und ein besseres Leben anstreben. Wenn die Frau die vom Mann angestrebte Enthaltsamkeit nicht befolgt oder wenn der Mann die von der Frau angestrebte Enthaltsamkeit ablehnt, sollte die Ehe nicht aufgelöst werden, denn es steht geschrieben: „Die Frau hat keine Macht über ihren eigenen Körper, sondern der Mann; ebenso hat der Mann keine Macht über seinen eigenen Körper, sondern die Frau“ (1. Korinther 7,4). Juli 601 Gregor zum Bischof (Englisch) Augustinus 14 Augustinus: „Inwieweit sollten die Gläubigen ihre Verwandten heiraten und ob sie Stiefmütter und Verwandte heiraten sollten.“ Gregory: Schließlich erlaubt das irdische Gesetz im römischen Staat, dass sich Sohn und Tochter eines Bruders und einer Schwester oder zweier Blutsbrüder oder zweier Schwestern vereinen. Aus Erfahrung wissen wir jedoch, dass aus solchen Ehen keine Nachkommen hervorgehen können und das heilige Gesetz es verbietet, die Schande der Blutsverwandtschaft preiszugeben. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass sich nur die dritte oder vierte Generation von Gläubigen frei zusammenschließt. Und Sex mit einer Stiefmutter zu haben, ist ein schweres Verbrechen, denn im Gesetz steht: „Verrate nicht die Schande deines Vaters“ (3. Mose 18,7). Und tatsächlich kann der Sohn die Schande seines Vaters nicht offenbaren, aber da geschrieben steht: „Die beiden werden ein Fleisch werden“ (Gen 2,24), offenbarte derjenige, der es wagte, die Schande der Stiefmutter zu offenbaren, die ein Fleisch mit dem Vater ist, tatsächlich die Schande des Vaters. (...) Da es aber unter dem englischen Volk viele gibt, die, obwohl sie bisher im Unglauben waren, angeblich diese unheiligen Ehen eingegangen sind, sollten sie auf dem Weg zum Glauben angewiesen werden, davon Abstand zu nehmen und zu erkennen, dass es sich um eine schwere Sünde handelt, das Jüngste Gericht Gottes zu fürchten und nicht nach den Qualen der ewigen Folter für fleischliche Liebe zu streben. Für diese Tat darf ihnen jedoch das Sakrament des heiligen Leibes und Blutes des Herrn nicht entzogen werden, damit es nicht so aussieht, als würden sie für etwas bestraft, worüber sie sich vor dem Taufbecken der Unwissenheit schuldig gemacht haben. Gleichzeitig korrigiert die Heilige Kirche etwas mit Wohlwollen, duldet einen anderen mit Sanftmut, vernachlässigt einen anderen nach Überlegung, und so erträgt und vernachlässigt sie, dass sie, indem sie duldet und vernachlässigt, oft das Böse, dem sie sich widersetzt, eindämmt. Wer bereits zum Glauben gekommen ist, sollte jedoch ermahnt werden, so etwas nicht zu wagen. Diejenigen, die dies begangen haben, sollen des Sakraments des Leibes und Blutes des Herrn beraubt werden, denn was bei denen, die aus Unwissenheit ein Verbrechen begangen haben, einigermaßen toleriert werden sollte, sollte bei denen, die keine Angst vor einer vorsätzlichen Sünde haben, entschieden verfolgt werden. August 603 Gregor an Johannes den Verteidiger auf dem Weg nach Spanien 15 Im Namen des Herrn, unter diesem und jenem Kaiser, an diesem und jenem Tag, an dieser und jener Anklage 16. Es ist so notwendig, dass derjenige, der mit der Aufgabe eines Forschers betraut ist, sich in allem mit einem klaren und ungetrübten Bewusstsein zeigt, damit er selbst nicht aufgrund der Tatsache, dass er andere verurteilt, der Strafe ewiger Qual ausgesetzt wird. Während also nach der Entscheidung meines heiligsten und gesegneten apostolischen Herrn Papst Gregor ich, Defensor John, der Ermittler [in dem Fall] zwischen dem Bischof der Stadt Malaga Januaris und diesen oder jenen Bischöfen war, musste ich den Fall des oben erwähnten Januarius vor Ort untersuchen und die Parteien sorgfältig nach der Wahrheit fragen: Wurde er, wie in seiner Klage behauptet, gewaltsam entfernt? Kirchen, die von den genannten Bischöfen von Geistlichen zusammen mit dem Volk des glorreichen Comitiolo 17 entsandt wurden. Beide Seiten beschuldigten sich, wie die Fakten zeigen, gegenseitig vieler Dinge und kamen schließlich zum Abschluss dieses Falles und forderten mich auf, eine Entscheidung über das zu treffen, was gelernt wurde. Dann habe ich nach sorgfältiger Überlegung, was getan wurde, keinen Beweis für die Schuld des oben erwähnten Januarius gefunden, die mit Ausschluss oder Absetzung und noch mehr mit seinem gewaltsamen Ausschluss aus der Kirche bestraft werden sollte. Und obwohl diese Art von Rücksichtslosigkeit durch strenge Gesetze am härtesten bestraft wird, wurde ich, der Forscher, nachdem ich die Stärke der Gesetze mit der Mäßigung gemildert hatte, die einem Priester gebührt, mit Hilfe der heiligen Evangelien, die von Anfang an da waren, in dieser Entscheidung bestätigt: Was auf gesetzlicher Grundlage gegen ihn (Januarius) verfügt wurde, sollte nicht beachtet werden und keine Bedeutung haben. Im Gegenteil, ich erkläre es für ungültig und rechtswidrig, und ich erlasse und spreche auch ein Urteil aus, in dem ich die genannten Bischöfe verurteile, die unter Vernachlässigung der einem Priester gebührenden Rücksichtnahme, ohne Gottesfurcht, an der unbegründeten und ungerechten Verurteilung ihres Bruders beteiligt waren: Sie sollten für eine Weile in ein Kloster geschickt werden, um Buße zu tun. Ich beschließe auch, denjenigen zu verurteilen, der so arrogant war, leichtfertig den Platz des oben erwähnten heiligsten Januarius einzunehmen, gegen die Errichtung der heiligen Kanoniker: Ihm wird der Priesterrang entzogen und er wird vollständig aus dem Kirchenrang entfernt, damit ihm das entzogen würde, was er ungerechterweise erworben hatte, und er würde nicht in die Position zurückkehren, die er zuvor unwürdig innehatte. Ich beschließe: Mit Gottes Hilfe soll der wiederholt benannte Allerheiligste Bischof Januarius, der von seinem Platz im bischöflichen Rang entfernt wurde, zurückgebracht und auf jeden Fall wiederhergestellt werden. Herausgegeben von: Gregorii I pararae Regi.strum epistolarum/Ed. R. Ewald und M. Hartmann //Monumenta Germanies Hisloriea. Epistolae. T. 1. Berolini, 1887. S. 219–222, 390–391; T. 2. S. 1–2. Berolini. 1893. S. 75, 185–186, 335–336; T. 2. S. 3. Berolini, 1899. Kain und Mauritius – byzantinischer Kaiser 582–602. Gregor I. bezieht sich auf Julian den Abtrünnigen. Der Kaiser änderte schließlich das Gesetz und erlaubte Soldaten, sich nach einer Probezeit in ein Kloster zurückzuziehen. Peculium ist Eigentum, das der Herr dem Sklaven zur Verwaltung zugeteilt hat. Defensor Romanus – Verwalter der Syrakus-Ländereien der römischen Kirche. Der Titel ist eine Rechtsgrundlage. Diakon Cyprian, Verwalter der Güter der römischen Kirche in Sizilien. Vermächtnisse sind Testamentsverweigerungen, also Anordnungen des Erblassers, bestimmte Dinge aus seinem Vermögen Dritten zu überlassen. Justinianischer Kodex, Buch 1, Titel 14, § 5. Theoctista ist die Schwester des Kaisers von Mauritius. Theoktista schrieb an Gregor den Großen über eine bestimmte Sekte in Konstantinopel. Justinian Code, Buch 5, Titel 17; Romane von Justinian, 22, 5; 123, 40. Augustinus ist der erste Erzbischof von Canterbury. Resolutionsentwurf zum Fall des Bischofs Januarius von Malaga. Indict ist die fortlaufende Nummer des aktuellen Ziels in einem 15-Jahres-Zyklus. Comitiolo ist der Gouverneur der Provinz.
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