Глава 21
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Vom Priestertum wird überwiegende Heiligkeit verlangt; religiöse, rituelle und moralische Anforderungen; Freiheit von körperlichen Behinderungen
Lev.21:1. Und der Herr sprach zu Mose: Rede mit den Priestern, den Söhnen Aarons, und sprich zu ihnen: Sie sollen sich nicht verunreinigen, indem sie die Toten ihres Volkes berühren;
Lev.21:2. nur seinem nächsten Verwandten, seiner Mutter und seinem Vater, seinem Sohn und seiner Tochter, seinem Bruder
Lev.21:3. und er kann seine Schwester berühren, ein Mädchen, das bei ihm lebt und nicht verheiratet ist, ohne sich selbst zu entweihen;
Wenn das gesamte Volk Israel als von Gott zum Priestervolk auserwähltes Volk, das als Mittler zwischen Jehova und der gesamten außerbundesstaatlichen Menschheit fungieren musste, alle Anforderungen des Gesetzes an geistige und körperliche Reinheit und Heiligkeit strikt einhalten musste, dann werden den Priestern diesbezüglich noch strengere Anforderungen vorgeschrieben. Der Kreis dessen, was hier für Priester und insbesondere für den Hohepriester zulässig ist, ist enger und begrenzter. „Der Priester musste ein Vorbild an Keuschheit sein, und so sollte die Rasse unverfälscht bleiben, um denjenigen, die Vorwürfe schmieden, keinen Anlass zur Beleidigung zu geben“ (Seliger Theodoret, Frage 30). Die Anforderungen an Priester hinsichtlich geistiger und körperlicher Reinheit werden in drei Gruppen eingeteilt: 1) das Verbot der Schändung durch Leichen und der Trauerfeier (3. Mose 21:1, 10–12); 2) Verbot, eine Witwe, Hure, Ausgestoßene oder Ausländer zu heiraten (3. Mose 21:7–8, 13–15); 3) Verbot des Priestertums für Menschen mit körperlichen Behinderungen (3. Mose 21,17–23). Als Geistliche des Heiligtums des lebendigen Gottes sollten Priester keine Bindung an Todesriten haben.
Obwohl die Bestattung des Verstorbenen allgemein als eine unverzichtbare Pflicht eines Juden angesehen wurde, konnten die Priester daher nur die engsten, zusammenlebenden Verwandten begraben und betrauern, sofern sie berührt wurden, wen sie berührten. und die Entweihung (Num. 5:2, 6:6, 19:14) war unvermeidlich: Mutter, Vater, Sohn, Tochter und jungfräuliche Schwester lebten bei ihm. Von einer Frau ist keine Rede (wie in Hesekiel 44,25). Sie sehen einen Hinweis auf die Frau (in Anlehnung an das Targum Jonathans) im Verbot von Lev.21, niemanden aus dem Volk zu berühren (vgl. Hes 24,16–18), obwohl es sehr zweifelhaft ist, dass es dem Priester verboten war, diese letzte Pflicht gegenüber der Frau zu erfüllen, die nach Gen. 2,23–24 mit ihrem Mann ein Fleisch ist (Vulg.: V. 4: nec in principe populi su contaminatur; Das gilt auch für Onkelos; der Kontext der Rede sagt jedoch nichts über den „Fürsten des Volkes“ aus.
Lev.21:5. Sie dürfen sich nicht den Kopf scheren, die Enden ihres Bartes nicht kürzen und auch keine Schnittwunden an ihrem Körper vornehmen.
Lev.21:6. Sie müssen ihrem Gott heilig sein und dürfen den Namen ihres Gottes nicht entehren, denn sie bringen dem Herrn Opfer dar, ihrem Gott Brot und müssen daher heilig sein.
Die Verstümmelung von Kopf, Bart und Körper zu Ehren der Toten, die allen Israelis im Allgemeinen verboten war (3. Mose 19,27, 28), war den Dienern Jehovas, des heiligen Gottes, umso strenger verboten, während die verbotenen Riten mit heidnischen Kulten in Verbindung standen.
Lev.21:7. Sie dürfen sich keine Hure und keine verleumdete Frau nehmen, noch sollen sie eine Frau nehmen, die ihr Mann verstoßen hat, denn sie sind ihrem [Herrn] Gott heilig.
Lev.21:8. Heilige es, denn es bringt dem Herrn, deinem Gott, Brot. Es sei dir heilig. Denn heilig bin ich, der Herr, der dich heiligt.
Lev.21:9. Wenn die Tochter eines Priesters sich durch Unzucht befleckt, entehrt sie ihren Vater; Feuer muss es verbrennen.
Bezüglich der Ehe und des Familienlebens eines Priesters gelten folgende Einschränkungen: Er durfte keine Hure (hebr. zonah: nach jüdischer Überlieferung - jede Frau, die in einem der gesetzlich verbotenen Grade zusammenlebte), eine diffamierte Frau (nach Überlieferung - aus einer verbotenen Ehe geboren, nach Josephus - eine Frau mit fragwürdiger Keuschheit, zum Beispiel eine Dienerin, eine Gefangene) und von ihrem Ehemann abgelehnt (nach Überlieferung - auch die Frau, die) heiraten „zog einem Verwandten den Schuh aus“, 5. Mose 25,9). Um die Würde und das Ansehen der Priesterfamilie zu schützen, schreibt das Gesetz eine strenge Bestrafung – Verbrennung, wahrscheinlich gefolgt von Steinigung – für die Tochter des Priesters vor (nach Angaben der Rabbiner: mit jemandem verlobt), die Unzucht begangen hat (vgl. Seliger Theodor, Frage 30).
Lev.21:10. Der große Priester seiner Brüder, auf dessen Haupt das Salböl gegossen wird und der geheiligt ist, die heiligen Gewänder anzuziehen, darf seinen Kopf nicht entblößen oder seine Kleidung zerreißen;
Lev.21:11. und er sollte sich keinem Verstorbenen nähern; selbst wenn er seinen toten Vater und seine tote Mutter berührte, sollte er sich nicht verunreinigen.
Lev.21:12. Und er darf das Heiligtum nicht verlassen und das Heiligtum seines Gottes entehren, denn die Weihe des Salböls seines Gottes liegt auf ihm. Ich bin der Herr.
Lev.21:13. Er muss eine Jungfrau [aus seinem Volk] zur Frau nehmen:
Lev.21:14. Er darf keine Witwe, keinen Ausgestoßenen, keine verleumdete Frau oder keine Hure nehmen, sondern er muss eine Jungfrau aus seinem Volk zur Frau nehmen.
Lev.21:15. Er soll seine Nachkommen unter seinem Volk nicht entehren, denn ich bin der Herr, der ihn heiligt.
In beiden Punkten sind die Anforderungen an den Hohepriester noch strenger. Was die Trauer betrifft, so ist es dem Hohepriester, der stets rein sein muss, verboten, Leichentrauer zu trauern – natürlich nur äußerlich, bei den Ostbewohnern gibt es immer gewalttätige und maßlose Äußerungen davon (innere stille Traurigkeit konnte nicht verboten werden), – auch für Vater und Mutter: Jede Berührung des Hohepriesters mit dem Toten wäre eine Entweihung des Heiligtums (nach der Interpretation jüdischer Behörden jedoch, wenn der Hohepriester an einem verlassenen Ort auf der Straße wäre). traf einen unbegrabenen Toten; seine Pflicht war es, ihn zu begraben). Bezüglich der Ehe wurde dem Hohepriester im Vergleich zu den Regeln der Priesterehe (3. Mose 21,7) eine neue Einschränkung auferlegt: Ihm wurde befohlen, keine Witwe zu heiraten (3. Mose 21,13–14); Eine Witwe könnte während ihres Zusammenlebens mit ihrem ehemaligen Ehemann Neigungen entwickeln, die nicht den Anforderungen der makellosen Reinheit des Familienlebens des Hohepriesters genügen. Ähnliche Einschränkungen gab es bei den Römern hinsichtlich des Pontifex und bei den Athenern hinsichtlich des Königs.
Lev.21:17. Sag zu Aaron: „Niemand aus deinen Nachkommen von allen Geschlechtern, der irgendeinen Mangel an seinem Körper hat, soll kommen, um seinem Gott Brot zu opfern;
Lev.21:18. Niemand soll sich nähern, der irgendeinen Defekt an seinem Körper hat, weder Blinde noch Lahme noch Missgestaltete.
Lev.21:19. noch jemand, dessen Bein gebrochen ist oder dessen Arm gebrochen ist,
Lev.21:20. weder bucklig, noch mit einem trockenen Glied, noch mit einem Schandfleck, noch schorfig, noch lausig, noch mit beschädigten Yatras;
Lev.21:21. Kein Mann aus dem Samen Aarons, des Priesters, der irgendeinen Makel an seinem Körper hat, soll kommen, um dem Herrn Opfer darzubringen; Es herrscht Mangel an ihm, deshalb sollte er sich nicht nähern, um seinem Gott Brot zu bringen.
Lev.21:22. er darf das Brot seines Gottes essen von den großen heiligen Dingen und von den heiligen Dingen;
Lev.21:23. Aber er darf nicht zum Vorhang kommen, und er darf sich nicht dem Altar nähern, denn er hat einen Mangel: Er darf Mein Heiligtum nicht entehren, denn Ich bin der Herr, der sie heiligt.
Die Reinheit und Heiligkeit des Priestertums, bedingt durch die Heiligkeit seiner Berufung und seines Dienstes, erforderte auch die körperliche Unversehrtheit derjenigen, die sich dem Altar Jehovas näherten. Daher wurden diejenigen Angehörigen des Stammes Levi und des Nachnamens Aaron, die irgendeinen körperlichen Defekt hatten – als Beispiel für diese Defekte nennt der biblische Text 12 (hebräische Begriffe lassen ein unterschiedliches Verständnis zu, wie aus dem Vergleich der slawischen und russischen Übersetzungen in Lev. 21:18, 20 hervorgeht), und die Überlieferung über 50 – vom Dienst am Altar ausgeschlossen (Lev. 17, 21, 23), obwohl sie daran nicht schuldig waren Da sie nicht für den Priesterdienst geeignet waren, galten sie nicht als unrein, und es wurde ihnen die hohe Ehre zuteil, Teile der Opfer zu essen – „große heilige Dinge und heilige Dinge“ (Lev. 21:22; siehe Lev. 7:27–28). Die Grundlage dieses Gesetzesartikels ist gesegnet. Theodorit (q.
30) definiert wie folgt: „Aufgrund des Murrens der Juden verbietet Gott das Priestertum denen, die irgendwelche körperlichen Mängel haben, aber in der Unterart der unfreiwilligen Mängel verbietet er freiwillige; denn Blindheit des Auges bedeutet Wissensentzug; das Abschneiden eines Ohrs bedeutet Ungehorsam, das Abschneiden einer Nase bedeutet Verlust der Vernunft, das Abschneiden einer Hand bedeutet mangelnde Aktivität.“
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