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Unsöldner und Wundertäter Cosmas und Damian · Heilige Theodota, Mutter von Cosmas und Damian

О Соборе, состоявшемся в храме Святой Софии

Maschinelle Übersetzung des Originals · Original anzeigen
Das Heilige Konzil, das auf der rechten Seite des Catichumen der Großen Kirche, also der Kirche der Hagia Sophia [29], versammelt war, fand im Jahr 879 n. Chr. statt, im 13. Jahr der Herrschaft von Basilius dem Mazedonier. Es nahmen 383 Patres teil [30], die wichtigsten davon waren Seine Heiligkeit Patriarch Photius von Konstantinopel; Pfarrer Petrus, Kardinal und Legat von Papst Johannes, zusammen mit Paulus und Eugen [31]; Presbyter Elia, Vertreter von Theodosius von Jerusalem; Presbyter Cosmas, Apocrisiar von Michael von Alexandria; Basilius, Bischof von Martyropol und Vertreter von Theodosius von Antiochia. Dieses Konzil wurde hauptsächlich einberufen, um die Meinungsverschiedenheiten zu beenden, die zwischen den östlichen und westlichen Vätern über Bulgarien entstanden waren [32], und dann, um die Bischöfe, die aufgrund der Vertreibung von Ignatius und der Einsetzung von Photius gespalten waren, zu vereinen. Aus diesem Grund erklärte dieses Konzil das heilige VII. Ökumenische Konzil für wahrhaft ökumenisch und zählte es zu den anderen sechs Ökumenischen Konzilen. Außerdem verfluchte es alle, die es nicht zu ihnen zählten (denn solche gab es in Gallien), erkannte Seine Heiligkeit Photius an und erklärte ihn zum legitimen und kanonisch eingesetzten Patriarchen, und die Konzilien, die in Rom und Konstantinopel gegen Photius stattfanden, wurden öffentlich verurteilt und abgelehnt. So erfüllte das Konzil dies und entschied in seinem 6. und 7. Akt mit Recht und Frömmigkeit, dass keine Neuerungen in das heilige Glaubensbekenntnis eingeführt werden sollten und dass es für immer unerschütterlich bleiben sollte, und über diejenigen, die es wagten, etwas hinzuzufügen oder etwas davon wegzunehmen, verkündete es schreckliche Anathemas. In seinem 5. Akt legte das Konzil auch die eigentlichen drei Regeln fest, die für das Dekanat und die Struktur der Kirche notwendig sind. Unsere gesamte Heilige Kirche hat diese Regeln akzeptiert und akzeptiert sie immer noch als authentisch – dies wird von allen Interpreten der heiligen Regeln sowie dem „Nomocanon“ von Photius selbst gemeinsam erklärt und bestätigt [33]. 3 Regeln des Konzils in der Kirche der Hagia Sophia mit Interpretationen Dieses heilige und ökumenische Konzil bestimmte, dass diejenigen des italienischen Klerus, der Laien oder der in Asien, Europa oder Libyen ansässigen Bischöfe, die zur Buße verpflichtet oder vom heiligsten Papst Johannes abgesetzt oder mit dem Fluch belegt wurden, auch mit dem heiligsten Photius, dem Patriarchen von Konstantinopel, im gleichen Grad der Buße sein sollten, d. Gleichzeitig, damit der heiligste Papst Johannes und seine heilige römische Kirche Gottes jene Geistlichen oder Laien oder Personen mit hierarchischem und priesterlichem Rang anerkennen, die Photius, unser heiligster Patriarch, in irgendeinem Bereich (παροικία), der der Exkommunikation, dem Ausschluss oder dem Anathema unterworfen ist, als unter der gleichen Buße stehend anerkannt hat, weil dies zu den Privilegien gehört, die dem allerheiligsten Stuhl der römischen Kirche zustehen Sein Primat, es sollte weder jetzt noch in Zukunft Innovationen geben. (Apost. 12, 13, 32; Antiochia. 6; Sardik. 14; Karthago. i, 37, 141.) Um nach vielen Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die zu dieser Zeit in den Ost- und Westkirchen zwischen Nikolaus und Hadrian von Rom und Photius von Konstantinopel entstanden sind und deren Ursache, wie wir sagten, die bulgarische Diözese war, Frieden zu schaffen, bestimmt die gegenwärtige Regel dieses Konzils, dass alle Geistlichen, Laien oder Bischöfe (sowohl in Europa als auch in Asien und Afrika), die von Papst Johannes exkommuniziert, abgesetzt oder mit dem Fluch belegt wurden, ebenfalls exkommuniziert, abgesetzt oder mit dem Fluch belegt werden sollten von Photius von Konstantinopel exkommuniziert, abgesetzt und mit dem Fluch belegt. Und umgekehrt müssen alle, die an irgendeinem Ort vom Patriarchen von Konstantinopel exkommuniziert, abgesetzt oder mit dem Fluch belegt wurden, auch vom Papst von Rom exkommuniziert, abgesetzt und mit dem Fluch belegt werden. Dies hat keinen Einfluss auf die Privilegien der römischen Kirche und ihres Papstes, weder jetzt noch in der Zukunft, nämlich dass er unter den anderen vier Patriarchen an erster Stelle steht. Dies alles geschah jedoch, als sich die römische Kirche im Glauben nicht irrte und sich in der Lehre nicht von uns Griechen unterschied. Und jetzt haben wir aufgrund der ketzerischen Lehren, denen sie verfiel, keine Einheit und Kommunikation mit ihr. Obwohl bis heute einige Bischöfe, die in die klösterliche Form abstiegen, sich bemühten, auf der Höhe des Bistums zu bleiben, und solche Taten von ihnen unbemerkt blieben, hat dieses heilige und ökumenische Konzil, das sowohl dieses Versehen beseitigte als auch diese ordnungswidrige Praxis in die Kirchengesetze zurückführte, entschieden: Wenn ein Bischof oder sonst jemand mit bischöflicher Würde in das klösterliche Leben absteigen und an die Stelle der Reue treten möchte, dann lass ihn von nun an nicht mehr den Rang eines Bischofs anstreben. Denn in den klösterlichen Gelübden geht es um Gehorsam und Jüngerschaft und nicht um Lehren oder Vorstehen; Die Mönche versprechen nicht, andere zu hüten, sondern selbst Hirten zu sein. Daher verfügen wir in Übereinstimmung mit dem, was oben gesagt wurde, dass keiner von denen, die zu den Reihen der Bischöfe und Hirten gehören, sich auf den Platz der Herde und der Reumütigen herabsetzen soll. Wenn jemand dies nach der Bekanntgabe und Bekanntgabe des jetzt ergangenen Beschlusses wagt, soll er, nachdem er sich des bischöflichen Grades beraubt hat, von nun an nicht zu seiner früheren Würde zurückkehren, die er durch die Urkunden selbst abgelehnt hat. Wenn jemand nach diesem Erlass in irgendeiner Weise so etwas wagt, kann er keine hohe hierarchische Würde mehr haben und keine hierarchische heilige Handlung mehr ausführen. Denn erstens sind die Versprechen, die Mönche bei der Ablegung der Mönchsgelübde machen, Versprechen des Gehorsams, der Jüngerschaft und der Reue und nicht der Macht, der Lehre und des tadellosen Lebens, die dem Rang eines Bischofs innewohnen. Es ist unmöglich, diese beiden Gegensätze gleichzeitig zu vereinen. Zweitens haben diese Mönche selbst den Grad des Bistums entzogen und es ist ihnen daher unmöglich, den Grad, den sie durch ihre Taten abgelehnt hatten, erneut zu erhalten. Und obwohl bis heute einige Bischöfe diese rechtswidrige Tat begangen haben, soll von nun an nichts dergleichen geschehen [34]. Wenn einer der Laien, nachdem er die Macht erlangt hat (αὐθεντήσας) und nicht nur die göttlichen und kaiserlichen Gebote verachtet, sondern auch die ehrfurchtgebietenden Kirchenstatuten und -gesetze verspottet, es wagt, einen Bischof zu schlagen oder ihn ohne Schuld oder eingebildete Schuld einzusperren, soll er mit dem Anathema belegt werden. 0b Diese Kathedrale erwähnte den heiligen Markus von Ephesus im Streit mit Julian auf der 6. Sitzung des Konzils von Florenz. Deutlicher spricht er darüber in seinem Glaubensbekenntnis wie folgt: „Ich akzeptiere und begrüße zusätzlich zu den genannten sieben Konzilen das nach ihnen unter dem frommen Basilius, Kaiser der Römer, und dem Allerheiligsten Patriarchen Photius versammelte Konzil, das VIII. Ökumenische Konzil usw. genannt wird.“ (Gegenpapst. S. 172; Zwölf Bücher. S. 731). Doch trotz der Tatsache, dass es im Allgemeinen als VIII. Ökumenisches Konzil bezeichnet wurde, wurde der Name „Konzil unter Photius“ allgemein verwendet (es wäre besser, es „Konzil zur Verteidigung von Photius“ zu nennen, da andere Konzile, wie wir sagten, unter Photius stattfanden), da es keine neue dogmatische Definition vorgab, wie bei den anderen sieben Ökumenischen Konzilen, wie wir im Vorwort zum Ersten Ökumenischen Konzil sagten. Es gibt so viele Väter in den Protokollen dieses Konzils, die in Akt 7 (Synodikon. T. 2. S. 929) enthalten sind. Andere sprechen von 405 Vätern, wie Dositheus, der die 22 (oder 23) Väter hinzufügte, die in Rom zugunsten der Wiederherstellung des heiligen Photius unterzeichneten. Zwei von ihnen, Paulus und Eugen, wurden von Papst Johannes noch früher in der Frage der bulgarischen Diözese nach Konstantinopel geschickt, und Petrus wurde speziell zum Konzil geschickt. Laut Veccus schickte Johannes mit ihm die Gewänder des Bischofs Photius, das Omophorion, den Chorrock und die Sandalen. Der Grund für die Uneinigkeit bezüglich Bulgarien war, kurz gesagt, folgender. Kaiser Michael, der Sohn von Theophilus, taufte nach dem Sieg über die Bulgaren dank der spirituellen Unterstützung und Arbeit der Patriarchen Ignatius und Photius die bulgarischen Herrscher und gab dem ersten von ihnen den Namen Michael. Und aus diesem Grund und weil Bulgarien von Anfang an dem Metropoliten von Thessaloniki unterstellt war, der wiederum dem Erzbischof von Konstantinopel unterstand, schickten die Patriarchen von Konstantinopel Ignatius und Photius einen Erzbischof dorthin. Und Papst Nikolaus begann aus Neid danach zu streben, die Macht über Bulgarien zu erlangen, aber da Photius ihn daran hinderte und schrieb, dass alle Angelegenheiten Bulgariens in der Macht des Kaisers lägen, stürzte und verfluchte der Papst Photius, nachdem er in Rom ein Konzil einberufen hatte, und exkommunizierte diejenigen, die mit ihm in Gemeinschaft standen. Und er schickte Presbyter nach Bulgarien, die zum zweiten Mal die bereits von den Priestern von Konstantinopel gesalbten Personen salbten und dort über die Prozession des Heiligen Geistes und des Sohnes lehrten. Deshalb reagierte Photius, nachdem er in Konstantinopel ein Konzil einberufen hatte, mit der Vertreibung von Nikolaus, und er selbst empfing die von Nikolaus exkommunizierten überall. Nach dem Tod von Michael und Nikolaus und der Verbannung von Photius kehrte Ignatius auf den Thron zurück. Da er jedoch mit den päpstlichen Anordnungen in Bulgarien nicht einverstanden war, erkannte Papst Johannes, Hadrians Nachfolger, die in Rom und Konstantinopel gegen Photius abgehaltenen Konzilien nicht an. Photius kehrte nach dem Tod von Ignatius auf den Thron zurück. Um der Welt die Falschheit aller gegen ihn erhobenen Verleumdungen zu zeigen und die gottlose Meinung über die Prozession des Heiligen Geistes vom Sohn (die im Westen heimlich diskutiert und in Bulgarien gepredigt wurde) zu beseitigen, und auch um des Friedens und der Einheit der Kirchen und Bischöfe willen, von denen sich einige Ignatianer, andere Photinianer nannten, überredete Photius Kaiser Basilius, ihm die Einberufung eines echten Konzils zu erlauben, woraufhin er mit ihm schrieb eigenhändig ein Glaubensbekenntnis (λίβελλον) an Papst Johannes VIII. und die anderen Patriarchen. In Bezug auf Bulgarien – da Papst Johannes erneut danach suchte, nicht wollte, dass der Patriarch von Konstantinopel dort Befehle ausführte, und sogar ein Omophorion dorthin schickte – erklärten die Kirchenväter, die der Zwietracht überdrüssig waren, dass dies Sache des Kaisers sei, und vermieden so diesmal einen Streit. Siehe dazu in der „Chain of Interpreters on the Octateuch“, im Kapitel „On the Compilers of Commentaries“ (Bd. 2, S. 1) und in den „Zwölf Büchern“ des Dositheus. Andronikos der Jüngere, Kaiser der Römer, schreibt in einem seiner Chrysobulos, die er dem Xiropotamus-Kloster schenkte, dass Paulus, der Sohn von Kaiser Michael Rangave und der Bruder von Patriarch Ignatius, das serbische Volk zur Frömmigkeit bekehrte. Deshalb errichtete der serbische König zu seinen Ehren ein Kloster im Namen des Heiligen Paulus. Dieser göttliche Paulus war ein Eunuch, wie sein Bruder, Patriarch Ignatius, da sie vom Tyrannen Leo, dem Armenier, kastriert wurden. Beachten Sie, dass dieses Konzil wie ein zweischneidiges Schwert die Herzen des Westens mit seinen erstaunlichen und brillanten Verkündigungen und der göttlich inspirierten Definition der Unverletzlichkeit des heiligen Glaubensbekenntnisses durchbohrte, da kein anderes Konzil wie dieses jene Absurditäten zum Ausdruck gebracht und erklärt hat, die hätten folgen können, wenn im heiligen Glaubensbekenntnis Auslassungen oder Ergänzungen vorgenommen worden wären. Daher kämpfen die Westler auf vielfältige Weise, um die Falschheit dieses Konzils zu beweisen, und führen 27 Argumente dagegen an, die der stets denkwürdige Dositheus auf S. 13 hervorragend widerlegt. 730 „Die Zwölf Bücher“. Sie sagen, dass es ein solches Konzil überhaupt nicht gab und dass Photius es erfunden hat. Zu solch großer Kühnheit werden sie durch ihren eigenen Wahnsinn verleitet, der durch die bittere Zurechtweisung verursacht wurde, der sie auf diesem Konzil ausgesetzt waren. Aber das Licht kann nicht verborgen werden, denn neben den früher lebenden Interpreten der Regeln erwähnt auch der lateinische Weise Veccus selbst das Konzil und gibt Auszüge aus seinen Akten. Aber insbesondere und vor allem der gelehrteste Didaskal und Theologe Joseph Bryennius, der am Ende unseres Reiches lebte, berichtet ausführlich darüber in seinem Wort über die Dreifaltigkeit (Lebensjahre von Joseph Bryennius: 1350–1431. Das Byzantinische Reich hörte 1453 nach der Eroberung von Konstantinopel durch die Türken auf zu existieren.). Abschließend berichtet Bryennius, dass die Akten dieses Konzils vor seiner Zeit noch in der Großen Kirche mit den handschriftlichen Unterschriften von Petrus, Paulus und Eugen – den Legaten von Papst Johannes – in lateinischer Sprache aufbewahrt wurden. Zweitens sehen wir, dass Priester auch nach der Annahme des Mönchtums die Handlungen eines Priesters ausführen und das klösterliche Bild sie nicht daran hindert, dies zu tun. Und drittens regiert VI Omni. 20, Ankir. 18 und ich Omni. 8, obwohl sie den Bischof seiner bischöflichen Würde entheben, hindern sie ihn dennoch nicht daran, die heiligen Riten eines Presbyters auszuüben. Das ist ihre Meinung. Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass die Herabstufung eines Bischofs in den Rang eines Presbyters laut IV Ecumenical als Sakrileg bezeichnet wird. 29. Und Regel VI Omni. 20 degradiert einen Bischof in den Rang eines Presbyters, damit es laut I Om nicht zwei Bischöfe in derselben Stadt gibt. 8 und IV Omni. 12. Ankir-Herrschaft. 18 setzt einen Bischof ab, wenn er in einer ausländischen Diözese Zwietracht und Aufruhr verursacht (siehe auch Apostel 35, 36). Da diese Regeln einen Bischof aus einem bestimmten Grund, aber wegen bestimmter Fehler, zum Presbyter degradieren, sollte man aufhören, sich wahllos auf diese Regeln zu beziehen. Allerdings können nicht nur diejenigen aus dem Kreis der Bischöfe, die auf eigenen Wunsch Mönche geworden sind, keine heiligen Riten durchführen, sondern auch solche Bischöfe, die aufgrund bestimmter Umstände, wegen Krankheit oder mit Gewalt tonsuriert wurden, führen laut Balsamon (Interpretation von Ankir. 3) nicht noch einmal das aus, was für den bischöflichen Rang charakteristisch ist, wenn sie zumindest einmal erkannt haben, was ihnen unter Zwang angetan wurde (für Tonsur bei Krankheit, wie sie nicht unter Zwang begangen wurde, gültig). auf jeden Fall). Als Nikolai Muzalon, der frühere Bischof von Amyklia, nachdem er von den Behörden gewaltsam zum Mönch geweiht worden war, wiederholt darum bat, diese erzwungene Tonsur zu ignorieren und ihm wieder bischöfliche Handlungen zu gestatten, hörten ihm der damalige Rat und Patriarch Lukas nicht zu, sondern lehnten seinen Antrag ab. Deshalb schrieb Ignatius, der Gottesträger, an die Smirnier: „Ehre“, heißt es in der Schrift, „den Sohn Gottes und den König (vgl. Sprüche 24:21). Ich sage: Ehre Gott als die Ursache von allem und den Herrn und den Bischof als den Bischof Gottes, der das Bild Gottes in Autorität und Christus in seinem Sakrament trägt. Und nach ihm muss der Kaiser verehrt werden. Denn so wie es unter allen Dingen niemanden gibt, der mächtiger ist als Gott oder wie er, also gibt es in der Kirche niemanden, der größer ist als der Bischof, der Gott für das Heil der ganzen Welt geweiht ist... Wer den Bischof ehrt, wird von Gott geehrt werden... Denn das Priestertum ist das Höchste aller guten Dinge im Menschen. Wer ihn hasst, entehrt nicht den Menschen, sondern Gott und Christus Jesus, den Erstgeborenen und einzigen Hierarchen des Vaters von Natur aus. ad Smyrn. 9 // PG 5, 853A.).
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