Kanon 82
Über die Unzulässigkeit, Sklaven ohne Zustimmung ihrer Herren in den Klerus aufzunehmen.
Wir lassen nicht zu, dass Sklaven ohne die Zustimmung der Herren, denen sie gehören, zum Klerus befördert werden, was zu ihrem Leidwesen führen würde, da dies zu Unordnung in den Häusern führt. Wenn sich herausstellt, dass der Sklave es wert ist, in den kirchlichen Rang aufgenommen zu werden (wie sich herausstellte, war unser Onesimus) und seine Herren damit einverstanden sind, befreien Sie ihn und lassen Sie ihn von zu Hause weggehen, lassen Sie ihn eingesetzt werden.
Griechischer Urtext
Οἰκέτας εἰς κλῆρον προχειρίζεσθαι ἄνευ τῆς τῶν δεσποτῶν γνώμης οὐκ ἐπιτρέπομεν, ἐπὶ λύπῃ τῶν δεσποτῶν τῶν κεκτημένων· οἴκων γὰρ ἀνατροπὴν τὸ τοιοῦτον ἐργάζεται. Εἰ δέ ποτε καὶ ἄξιος φανείη οἰκέτης πρὸς χειροτονίαν βαθμοῦ, οἷος καὶ ὁ ἡμέτερος Ὀνήσιμος ἐφάνη, καὶ συγχωρήσωσιν οἱ δεσπόται, καὶ ἐλευθερώσωσι, καὶ τοῦ οἴκου ἐξαποστείλωσι, γινέσθω.
Parallelstellen
Ап.68183IVВс.4Трул.85Гангр.8Карф.6482