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Kirchenneujahr

Kanon 8

Über die Notwendigkeit der Kommunion für Geistliche, die die Eucharistie feiern.
Wenn ein Bischof, ein Presbyter, ein Diakon oder irgendjemand, der auf der Liste des Ordens steht, bei der Opfergabe nicht die Kommunion empfängt, soll er den Grund dafür angeben. Und wenn sie gesegnet ist, möge ihr vergeben werden. Wenn er dies nicht erklärt, soll er exkommuniziert werden, weil er dem Volk Schaden zugefügt und den Opferer verdächtigt hat, als ob er das Sakrament falsch gespendet hätte.
Griechischer Urtext
Εἴ τις ἐπίσκοπος, ἢ πρεσβύτερος, ἢ διάκονος, ἢ ἐκ τοῦ καταλόγου τοῦ ἱερατικοῦ, προσφορᾶς γενομένης μὴ μεταλάβοι, τὴν αἰτίαν εἰπάτω· καὶ ἐὰν ᾖ εὔλογος, συγγνώμης τυγχανέτω· εἰ δὲ μὴ λέγοι, ἀφοριζέσθω, ὡς αἴτιος βλάβης γενόμενος τῷ λαῷ, καὶ ὑπόνοιαν ἐμποιήσας κατὰ τοῦ προσενέγκαντος, ὡς μὴ ὑγιῶς ἀνενέγκαντος.
Parallelstellen
Анкир.1Петра10
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