Kanon 79
Dass eine von einem Dämon besessene Person nicht in den Klerus aufgenommen wird und nicht mit den Gläubigen beten darf.
Wenn jemand von einem Dämon besessen ist, sollte er kein Geistlicher werden und auch mit den Gläubigen nicht beten. Nach der Reinigung soll er zum Gebet mit den Gläubigen zugelassen werden und, wenn er sich als würdig erweist, soll er Geistlicher werden.
Griechischer Urtext
Ἐάν τις δαίμονα ἔχῃ, κληρικὸς μὴ γινέσθω, ἀλλὰ μηδὲ τοῖς πιστοῖς συνευχέσθω· καθαρισθεὶς δέ, προσδεχέσθω, καί, ἐὰν ᾖ ἄξιος, γινέσθω.
Parallelstellen
Трул.60Тимоф.214