Kanon 75
Dass eine Anklage gegen einen Bischof nur von zwei oder drei Zeugen aus dem Kreis der Gläubigen angenommen werden kann.
Einem Ketzer sollte es nicht gestattet sein, gegen einen Bischof auszusagen, aber auch einem Gläubigen sollte es nicht gestattet sein, auszusagen: Durch die Aussage von zwei oder drei Zeugen wird jedes Wort bestätigt.
Griechischer Urtext
Εἰς μαρτυρίαν τὴν κατὰ ἐπισκόπου αἱρετικὸν μὴ προσδέχεσθαι, ἀλλὰ μηδὲ πιστὸν ἕνα μόνον. Ἐπὶ στόματος γὰρ δύο, ἢ τριῶν μαρτύρων, σταθήσεται πᾶν ῥῆμα.
Parallelstellen
IВс.2IIВс.6Карф.59131132Феоф.9