Kanon 72
Die Tatsache, dass derjenige, der das Wachs oder Kirchenöl stiehlt, exkommuniziert wird, mit der fünffachen Rückgabe der gestohlenen Güter.
Wenn irgendein Geistlicher oder Laie Wachs oder Öl aus der heiligen Kirche nimmt, soll er exkommuniziert werden; und er soll den 5. Teil zusätzlich zu dem hinzufügen, was er genommen hat.
Griechischer Urtext
Εἴ τις κληρικός, ἢ λαϊκός, ἀπὸ τῆς ἁγίας ἐκκλησίας ἀφέληται κηρόν, ἢ ἔλαιον, ἀφοριζέσθω, καὶ τὸ ἐπίπεμπτον προστιθέτω μεθ᾿ οὗ ἔλαβεν.
Parallelstellen
Ап.253873Антиох.25Двукр.10Григ.Нисск.8