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Erhöhung (Erhebung) des kostbaren Kreuzes

Kanon 68

Die Tatsache, dass ein zweimal ordinierter Geistlicher zusammen mit dem Ordinierenden ausgeschlossen wird, wenn die erste Hand nicht ketzerisch war.
Wenn ein Bischof, ein Presbyter oder ein Diakon von irgendjemandem eine zweite Weihe erhält, sollen er und derjenige, der ihn geweiht hat, abgesetzt werden, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass er von Ketzern geweiht wurde. Denn es ist für diejenigen, die von Ketzern getauft oder ordiniert wurden, unmöglich, dadurch Gläubige oder Geistliche zu werden.
Griechischer Urtext
Εἴ τις ἐπίσκοπος, ἢ πρεσβύτερος, ἢ διάκονος, δευτέραν χειροτονίαν δέξηται παρά τινος, καθαιρείσθω καὶ αὐτός, καὶ ὁ χειροτονήσας· εἰ μή γε ἄρα συσταίη, ὅτι παρὰ αἱρετικῶν ἔχει τὴν χειροτονίαν. Τοὺς γὰρ παρὰ τῶν τοιούτων βαπτισθέντας ἢ χειροτονηθέντας, οὔτε πιστούς, οὔτε κληρικοὺς εἶναι δυνατόν.
Parallelstellen
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