Kanon 67
Zur Exkommunikation von Vergewaltigern.
Wenn jemand eine unverlobte Jungfrau behält, nachdem er ihr Gewalt angetan hat, soll er exkommuniziert werden. Es ist ihm nicht erlaubt, eine andere Frau zu nehmen, aber er soll diejenige haben, die er gewählt hat, auch wenn sie arm ist.
Griechischer Urtext
Εἰ τις παρθένον ἀμνήστευτον βιασάμενος ἔχοι, ἀφοριζέσθω· μὴ ἐξεῖναι δὲ αὐτῷ ἑτέραν λαμβάνειν, ἀλλ᾿ ἐκείνην κατέχειν, ἣν καθῃρετίσατο, κἂν πενιχρὰ τυγχάνῃ.
Parallelstellen
IVВс.27Трул.9298Анкир.11Вас.2225263069