Kanon 65
Darüber, dass ein Geistlicher, der mit Juden oder Ketzern betet, ausgestoßen wird und ein Laie exkommuniziert wird.
Wenn ein Geistlicher oder Laie zum Beten in eine jüdische Synagoge oder eine ketzerische Versammlung kommt, soll er abgesetzt und exkommuniziert werden.
Griechischer Urtext
Εἴ τις κληρικός, ἢ λαϊκός, εἰσέλθῃ εἰς συναγωγὴν Ἰουδαίων ἢ αἱρετικῶν προσεύξασθαι, καὶ καθαιρείσθω καὶ ἀφοριζέσθω.[1]
Parallelstellen
Ап.7457071Трул.11Антиох.1Лаод.629333738