Kanon 62
Dass derjenige, der auf Christus verzichtet, der Exkommunikation unterliegt; und wer im Falle einer Konvertierung auf den Klerus verzichtet, wird als Laie akzeptiert.
Wenn ein Geistlicher aus menschlicher Angst vor einem Juden, einem Heiden oder einem Ketzer auf den Namen Christi verzichtet, soll er aus der Kirche exkommuniziert werden, und wenn er auf den Namen eines Geistlichen verzichtet, soll er abgesetzt werden. Wenn er Buße tut, soll er als Laie akzeptiert werden.
Griechischer Urtext
Εἴ τις κληρικὸς διὰ φόβον ἀνθρώπινον, Ἰουδαίου ἢ Ἕλληνος ἢ αἱρετικοῦ, ἀρνήσεται, εἰ μὲν τὸ ὄνομα τοῦ Χριστοῦ, ἀποβαλλέσθω· εἰ δὲ τὸ ὄνομα τοῦ κληρικοῦ, καθαιρείσθω· μετανοήσας δέ, ὡς λαϊκὸς δεχθήτω.
Parallelstellen
IВс.10Анкир.112Петра1014Афанас.2Феоф.2