Kanon 58
Dass der Bischof dem Klerus und dem Volk Frömmigkeit lehren muss. Ansonsten ist er abwesend; und wenn er dies auch nach der Exkommunikation nicht erfüllt, unterliegt er der Ausweisung.
Ein Bischof oder Presbyter, der sich nicht um den Klerus oder das Volk kümmert und ihnen keine Frömmigkeit beibringt, wird exkommuniziert. Wenn er weiterhin in Nachlässigkeit und Faulheit verharrt, soll er ausgestoßen werden.
Griechischer Urtext
Ἐπίσκοπος, ἢ πρεσβύτερος, ἀμελῶν τοῦ κλήρου ἢ τοῦ λαοῦ, καὶ μὴ παιδεύων αὐτοὺς τὴν εὐσέβειαν, ἀφοριζέσθω· ἐπιμένων δὲ τῇ ἀμελείᾳ καὶ ῥᾳθυμίᾳ, καθαιρείσθω.
Parallelstellen
Трул.19Сард.11Лаод.19Карф.71121123