Kanon 54
Über die Exkommunikation von Geistlichen, die öffentliche Häuser besuchen.
Wenn ein Geistlicher beim Essen in einer Taverne erwischt wird, wird er exkommuniziert – es sei denn, er musste auf Reisen in einem Gasthaus Halt machen, um sich auszuruhen.
Griechischer Urtext
Εἴ τις κληρικὸς ἐν καπηλείῳ φωραθείη ἐσθίων, ἀφοριζέσθω· πάρεξ τοῦ (ἐν πανδοχείῳ) ἐν ὁδῷ δι᾿ ἀνάγκην καταλύοντος.
Parallelstellen
Трул.9Лаод.24Карф.40