Kanon 48
Über die Exkommunikation eines Laien, der seine Frau verstoßen und eine andere genommen hat oder der eine geschiedene Frau geheiratet hat.
Wenn ein Laie, nachdem er seine Frau vertrieben hat, eine andere oder eine von einer anderen freigelassene Frau nimmt, dann soll er exkommuniziert werden.
Griechischer Urtext
Εἴ τις λαϊκὸς τὴν ἑαυτοῦ γυναίκα ἐκβαλὼν ἑτέραν λάβοι, ἢ παρ᾿ ἄλλου ἀπολελυμένην, ἀφοριζέσθω.
Parallelstellen
Трул.8793Анкир.20Карф.102Вас.921354877