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Kirchenneujahr

Kanon 44

Die Tatsache, dass ein Geistlicher, der Zinsen für eine Schuld verlangt, ausbrechen wird, wenn er nicht damit aufhört.
Ein Bischof, Presbyter oder Diakon, der von Schuldnern Zinsen verlangt, sollte entweder damit aufhören oder abgesetzt werden.
Griechischer Urtext
Ἐπίσκοπος, ἢ πρεσβύτερος, ἢ διάκονος, τόκους ἀπαιτῶν τοὺς δανειζομένους, ἢ παυσάσθω, ἢ καθαιρείσθω.
Parallelstellen
IВс.17Трул.10Лаод.4Карф.516Вас.14Григ.Нисск.6
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