Kanon 43
Über die Exkommunikation, wenn sie sich nicht korrigieren, von Subdiakonen, Sängern, Vorlesern oder Laien, die sich der Trunkenheit und der Teilnahme am Glücksspiel hingeben.
Ein Subdiakon, Vorleser oder Sänger, der dies tut, sollte entweder damit aufhören oder exkommuniziert werden. Das Gleiche gilt auch für einen Laien.
Griechischer Urtext
Ὑποδιάκονος, ἢ ἀναγνώστης, ἢ ψάλτης, τὰ ὅμοια ποιῶν, ἢ παυσάσθω, ἢ ἀφοριζέσθω· ὡσαύτως καὶ λαϊκός.
Parallelstellen
Ап.4254Трул.950VIIВс.22Лаод.2455Карф.4060