Kanon 42
Über den Ausbruch von Geistlichen, die sich der Trunkenheit und der Teilnahme am Glücksspiel verschrieben haben.
Ein Bischof, Presbyter oder Diakon, der sich dem Glücksspiel oder der Trunkenheit hingibt, soll damit entweder aufhören oder abgesetzt werden.
Griechischer Urtext
Ἐπίσκοπος, ἢ πρεσβύτερος, ἢ διάκονος, κύβοις σχολάζων, καὶ μέθαις, ἢ παυσάσθω, ἢ καθαιρείσθω.
Parallelstellen
Ап.4354Трул.950VIIВс.22Лаод.2455Карф.4060