Kanon 32
Dass diejenigen, die von ihren eigenen Bischöfen exkommuniziert wurden, von anderen Bischöfen nicht akzeptiert oder zur Buße zugelassen werden sollten.
Wenn ein Priester oder Diakon von einem Bischof exkommuniziert wird, darf er von niemand anderem als dem, der ihn exkommuniziert hat, in die Kommunion aufgenommen werden, es sei denn, der Bischof, der ihn exkommuniziert hat, stirbt.
Griechischer Urtext
Εἴ τις πρεσβύτερος, ἢ διάκονος, ὑπὸ ἐπισκόπου γένηται ἐν ἀφορισμῷ, τοῦτον μὴ ἐξεῖναι παρ᾿ ἑτέρου δεχθῆναι ἀλλ᾿ ἢ παρὰ τοῦ ἀφορίσαντος αὐτόν, εἰ μὴ ἂν κατὰ συγκυρίαν τελευτήσῃ ὁ ἀφορίσας αὐτὸν ἐπίσκοπος.
Parallelstellen
Ап.121316IВс.5IIВс.6Антиох.6Сард.13Карф.1129133Св.Соф.1