Kanon 27
Über den Ausbruch von Geistlichen, die ihre Übeltäter von den Gläubigen oder Ungläubigen prügeln.
Wir befehlen, dass ein Bischof, ein Priester oder ein Diakon abgesetzt wird, wenn er die Gläubigen wegen ihrer Sünden oder die Ungläubigen wegen ihrer ungerechten Taten schlägt und dadurch Angst einflößen will. Denn das hat uns der Herr überhaupt nicht gelehrt. Im Gegenteil, als sie ihn selbst schlugen, antwortete er nicht mit Schlägen: Da er verleumdet wurde, verleumdete er sich nicht gegenseitig; Während er litt, drohte er nicht (1. Petrus 2,23).
Griechischer Urtext
Ἐπίσκοπον, ἢ πρεσβύτερον ἢ διάκονον, τύπτοντα πιστοὺς ἁμαρτάνοντας, ἢ ἀπίστους ἀδικήσαντας, καὶ διὰ τοιούτων φοβεῖν ἐθέλοντα, καθαιρεῖσθαι προστάττομεν· οὐδαμοῦ γὰρ ὁ Κύριος τοῦτο ἡμᾶς ἐδίδαξε· τοὐναντίον δέ, αὐτὸς τυπτόμενος, οὐκ ἀντέτυπτε, λοιδορούμενος οὐκ ἀντελοιδόρει, πάσχων, οὐκ ἠπείλει.
Parallelstellen
Двукр.9