Kanon 25
Die Tatsache, dass jemand, der wegen Unzucht, Meineids oder Diebstahls verurteilt wurde, seines Amtes enthoben, aber nicht exkommuniziert wird, wie jemand, der bereits bestraft wurde.
Ein Bischof, Presbyter oder Diakon, der wegen Unzucht, Meineids oder Diebstahls verurteilt wurde, kann abgesetzt, aber nicht exkommuniziert werden. Denn die Heilige Schrift sagt: Rache dich nicht zweimal für dasselbe. Dasselbe geschieht auch mit anderen Geistlichen.
Griechischer Urtext
Ἐπίσκοπος, ἢ πρεσβύτερος, ἢ διάκονος ἐπὶ πορνείᾳ, ἢ ἐπιορκίᾳ, ἢ κλοπῇ ἁλούς, καθαιρείσθω, καὶ μὴ ἀφοριζέσθω· λέγει γὰρ ἡ γραφή· Οὐκ ἐκδικήσεις δὶς ἐπὶ τὸ αὐτό. Ὡσαύτως καὶ οἱ λοιποὶ κληρικοί.
Parallelstellen
Ап.2930IВс.9Трул.421Неокес.1Карф.27Вас.332517082