Kanon 23
Dass ein Geistlicher, der sich selbst kastriert hat, aus dem Klerus ausgeschlossen werden muss.
Wenn jemand, der Geistlicher ist, sich selbst kastriert, soll er ausgestoßen werden. Weil er ein Selbstmord ist.
Griechischer Urtext
Εἴ τις κληρικὸς ὤν, ἑαυτὸν ἀκρωτηριάσοι, καθαιρείσθω· φονεὺς γὰρ ἐστιν ἑαυτοῦ.
Parallelstellen
Ап.212224IВс.1Двукр.8