Kanon 19
Darüber, dass jemand, der mit zwei Schwestern oder einer Nichte verheiratet ist, kein Geistlicher sein kann.
Wer zwei Schwestern oder eine Nichte geheiratet hat, kann kein Geistlicher sein.
Griechischer Urtext
Ὁ δύο ἀδελφὰς ἀγαγόμενος, ἢ ἀδελφιδῆν, οὐ δύναται εἶναι κληρικός.
Parallelstellen
Трул.2654Неокес.2Вас.237887Феоф.5