PRIESTER WASILIJ LOSEV ÜBER DEN RECHTLICHEN STATUS EINES KLERUS DER RUSSISCH-ORTHODOXEN KIRCHEübersetzt

Die russische Verfassung legt fest, dass die Russische Föderation ein säkularer Staat ist und keine Religion als Staats- oder Pflichtreligion festgelegt werden kann. Religionsgemeinschaften sind vom Staat getrennt und vor dem Gesetz gleich.
Leider wird diese Norm manchmal als Ablehnung der Beteiligung der Kirche und des Klerus am öffentlichen Leben des Staates interpretiert. Diese Interpretation kann nicht als richtig bezeichnet werden! Der Staat regelt zusammen mit den internen Vorschriften der Kirche die Ausübung des Rechts auf Religionsfreiheit durch die Bürger und die Tätigkeit religiöser Vereinigungen gesetzlich.
Dies liegt gerade daran, dass religiöse Vereinigungen in Russland historisch gesehen Institutionen der Zivilgesellschaft sind und sich an der Öffentlichkeitsarbeit beteiligen. Das Prinzip der historischen Nachfolge unseres Staates erschien in der Verfassung von 2022. Er verweist uns auf die tausendjährige Geschichte der Entstehung unseres Vaterlandes: „Die Russische Föderation, vereint durch eine tausendjährige Geschichte, die Erinnerung an unsere Vorfahren bewahrend, die uns die Ideale und den Glauben an Gott weitergegeben haben, sowie die Kontinuität in der Entwicklung des russischen Staates, erkennt die historisch begründete staatliche Einheit an.“ Dies unterstreicht die tiefen historischen Wurzeln...



